ich glaube die Suche nach dem richtigen Themenpunkt hier im Forum hat genau so lange gedauert, wie die Suche nach dem richtigien Baujahr meines Motorrades

Also an alle Honda CB 750 Four Dedektive:
Ich habe letztes Jahr eine "Honda CB 750 Four F2" erworben mit der Erstzulassung '77... Allerdings bin ich mir unschlüssig, ob es sich wirklich um eine F2 handelt. Ich habe mich in letzter Zeit viel belesen und versucht Infos zu kriegen. Dabei bin ich auf ein zwei Punkte geschstoßen, die meiner Meinung nicht so ganz passen. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen, um was es sich nun wirklich handelt.
Los gehts:
- Laut Fahrzeugschein handelt es sich bei mir um eine "CB 750 F" -> Steht das F einfach nur für "Four"?
- Laut Fahrzeugschein wurde das Motorrad am 03.05.1977 zugelassen.
- Das Motorrad hat hinten und vorne Speichenfelgen verbaut (mit doppel Scheibenbremse)
- Die Leistung vom Motorrad ist mit 49KW eingetragen als 66PS
- Fahrgestellnummer lautet (die x'e stehen für weitere Zahlen): CB750F103xxx0
-> Was jetzt ja nicht so wirklich zu einer F2 passt sind die Felgen und die Leistung oder?
Soweit ich weiß wurde die F1 bis 1976 gebaut und die F2 ab 1977 richtig? Allerdings habe ich die F2 bislang nur mit Verbundsfelgen entdeckt. Das ist auch der Punkt, der mich am meisten irritiert.
Warum will ich das alles wissen? Ich möchte gerne eine neue Auspuffanlage verbauen (Marving) da steht allerdings, dass die Anlangen nur bis auf die 1976er Modelle passen... Vielleicht kann mir ja einer hier helfen und sagen, was ich wirklich besitze. Verkauft wurde sie mir damals als "F2"



