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muss jeder höcker eingetragen werden?

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fjugend
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Re: muss jeder höcker eingetragen werden?

Beitrag von fjugend »

also,
der Höcker an sich wird beim TÜV nicht eingetragen. Die Fahrzeugpapiere müssen vom TÜV nur von Zweisitzer auf Einsitzer
Umgeschrieben werden. Dem TÜV ist die Form oder Optik Wurst ( Du könntest Dich auch auf ein Holzbrett setzen wenn es Dir gefällt ). Wichtig ist nur für den TÜV das der Sitz Ordentlich fest gemacht wurde, nicht Kippen kann und die Sitzfläche min.32 cm beträgt.

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DuckDunn
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und von da lieben Frau steht zum Gebrauch noch eine Triumph Thruxton in der Garasch.
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Re: muss jeder höcker eingetragen werden?

Beitrag von DuckDunn »

Servus
oiso bei meinem W-Caffer is das schlau gelöst:

der Höcker ist genauso wie die Orginalbank mittels Schloß mit dem Zündschlüssel abschließbar und damit kein fest angebautes Teil !

Deshalb ist es scheißegal, ob Ein oder Zweimann Betrieb!

Greetz
Ducky

Hako
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Re: muss jeder höcker eingetragen werden?

Beitrag von Hako »

Es gib jetzt verschiedene Aussagen, zum Teil widersprechen diese sich, welche stimmt denn nun :dontknow: ?

- Sitzbank muss nie eingetragen werden
- Nur Anzahl der Personen muss eingetragen werden (unabhängig von verwendeter Sitzbank)
- Wenn Sitzbank über Schloss verriegelt ist muss sie nicht eingetragen werden, da sie nicht fest am Motorrad ist.
- Sitzbank muss eingetragen werden.

Gibt es denn eine offizielle Stellungnahme vom TÜV oder ist es je nach TÜV Prüfer unterschiedlich?

Grüße Hako

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GalosGarage
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Re: muss jeder höcker eingetragen werden?

Beitrag von GalosGarage »

es gibt vorgaben für den ein u zwei mann betrieb.
mindestlängen für die sitzbank für solo oder mit sozia.
fussrasten und haltemöglichkeit für sozia.

und ich bin der meinung, das jede änderung,, auch die sitzbank normaler weise einragungpflichtig ist.

die sitzbank, wie alle anderen teile am moped sind bestandteil der ursprünglichen abe.
werden diese geändert, müssen diese abgenommen werden.

ebenso wenn teile wegfallen, wie z.b. ne verkleidung, muss diese ausgetragen werden, obwohl sie nicht expliziet in den papieren steht.
diese ist aber auch bestandteil der ursprünglichen abe.

gruß
jürgen

edit meint: am besten alle änderungen vorweg mit dem blau/grün-kittel absprechen. :wink:
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Alrik
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Re: muss jeder höcker eingetragen werden?

Beitrag von Alrik »

Das steht nirgends so genau im Klartext. Fakt ist, dass die Sitzplatzanzahl geändert werden muss, denn die steht nunmal im Fahrzeugschein. Da es eine technische Änderung ist, gehört die auch beschrieben (à la "zu S.1:m.Eigenbau-Höckersitzbank,Sitzlänge 340 mm*" oder so ähnlich. Und wenn's kein abnehmbarer Pseudohöcker ist, gehört dementsprechend der Sozius auch komplett entfernt. Also Halterriemen und Rasten auch weg.
Von daher sollte man es (wie immer) so machen, dass man das vorher mit dem Prüfer des geringsten Misstrauens bespricht und dann in die Fahrzeugpapiere eintragen lässt. Wenn da nicht kompletter Bockmist gebaut wird, wird einem die eingetragene Änderung auch nie wieder auf die Füße fallen.
Lächle! Du kannst sie nicht alle töten.

Konkrete Anfragen zu Abnahmen von Umbauten im PLZ-Bereich 64, 63, 60, 61 und Umgebung vorzugsweise per PN.

reiner1
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Re: muss jeder höcker eingetragen werden?

Beitrag von reiner1 »

b]es gibt vorgaben für den ein u zwei mann betrieb.
mindestlängen für die sitzbank für solo oder mit sozia.
fussrasten und haltemöglichkeit für sozia.

und ich bin der meinung, das jede änderung,, auch die sitzbank normaler weise einragungpflichtig ist.

die sitzbank, wie alle anderen teile am moped sind bestandteil der ursprünglichen abe.
werden diese geändert, müssen diese abgenommen werden.

gruß
jürgen[/b]

Hier haben wir wieder ein Opfer der TÜV Lobbyisten, die solche oder ähnliche Aussagen ständig über die Medien verbreiten lassen und auf den voreilenden Gehorsam der Mitbürger setzen, die diese Aussagen dann weiter verbreiten und als Gesetz auffassen. :salute:
(Jürgen ist nicht bös gemeint)


Erste Aussage stimmt:
Zweite definitiv NEIN
Dritte definitiv NEIN

Die ABE besagt nur das die einzelnen Bauteile der vorgeschriebenen Norm entsprechen müssen.
zB Scheinwerfer mit entsprechender Norm. Heißt doch nicht das ich jetzt einen anderen Scheinwerfer eintragen lassen muß. Er muß nur an der richtigen Stelle innerhalb der Betriebs-Norm vorhanden sein und der Baulichen Norm entsprechen (E geprüft)= Größe, Form ob Glas oder Kunststoff ist völlig egal.
Bestimmte Sicherheitsrelevante Bauteile benötigen eine Entsprechende Prüfangabe diese sind zusätzlich mit dem E Zeichen versehen und geprüf Andere Teile müssen nur Funktionen Materialeigenschaften und Größe entsprechen und sind deshalb nicht eintragungspflichtig oder gekennzeichnet.

Genau so ist es bei den Sitzbänken, da zählt die Länge, der Haltegriff oder Gurt und das vorhanden sein von Fußrasten für den Zweimannbetrieb. wird nur eines dieser Vorgaben nicht erfüllt muss rechtlich gesehen ein Einmannbetrieb in die Papiere eingetragen werden, da gegen ABE Vorschriften abgewichen wird, oder du bekommst kein neuen Tüv.

Einzelsitze aus GFK mit Höcker sind abnahmepflichtig bzw eintragungspflichtig da1. Einzelsitz und 2. Materialwerkstoff nachweisbar splitterhemmend sein müssen laut ABE bzw STVZO Verordnung
Deshalb sind die meisten Zubehörverkleidungen mit ABE auch aus ABS und nicht GFK.
Benutzt der Anbieter von GFK Höckern zum laminieren zB. Gewebematten statt Glasfasermatten, bekommst du darüber ein Materialgutachten, den eine ABE kann ein Hersteller bei Kleinserien kaum bezahlen, das Materialgutachten garantiert nur aus welchem Material der Hersteller den Höcker gebaut hat. Bei Gewebematten gibt es zB. keine große Splittergefahr Bla Bla Bla deshalb trägt dir ein vernünftiger Prüfer das Ding ein, wenn er richtig gut ist, auch als wechselteil Einmann-Zweimannbetrieb.
Höckerabdeckungen egal aus was für Material,die lediglich den Sozia abdecken und ohne Werkzeug an oder entfernt werden können sind eintragungsfrei. Da sie nicht fester Bestandteil des Fahrzeugs sind. Somit kann keine ABE zur Anwendung kommen.

Gruß Reiner

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