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Was ist davon in D umsetzbar?

Tipps, Tricks, Informationen und Fragen zu Vorschriften, Gesetzen und Schlupflöchern
schneidermeister
Beiträge: 8
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Was ist davon in D umsetzbar?

Beitrag von schneidermeister »

Hallo ihr,

ich hab mich bereits im Forum kurz vorgestellt, ich komme vom Bodensee bin 27 Jahre alt und würde mir ganz gerne eine Kawasaki Z 4XX aufbauen.

Ich hab im Internet einen Umbau gefunden, der sehr stark meinen Geschmack trifft und wollte nun mal von den Profis wissen, was ist davon denn überhaupt in Deutschland realisierbar.
Nicht das ich mich dann total in etwas verrenne.

http://bimg1.mlstatic.com/kawasaki-kz-4 ... 082012.jpg

Das hier wäre das Beispiel, gut Blinker, Lichter etc. sollte klar sein, wie sieht es mit Auspuff, Schutzblech vorne, fehlende Batterie etc aus? Ist sowas in der Art möglich?

Ich finde halt den komplett Nackten Aufbau am schönsten.

Danke schonmal für eure Hilfe
Zuletzt geändert von theTon~ am 5. Jan 2014, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Angezeigtes Bild in Link umgewandelt. Bitte beachte das Urheberrecht bei fremden Grafiken und Fotos.

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olofjosefsson
Beiträge: 1606
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Re: Was ist davon in D umsetzbar?

Beitrag von olofjosefsson »

wie ist deine Bereitschaft deutsche Gesetze zu brechen ?
Gruss und Danke,
Olof

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Nille
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Re: Was ist davon in D umsetzbar?

Beitrag von Nille »

Moin!

kann das Bild nicht sehen! und was ist ne Kawasaki Z 4XX ???

schneidermeister
Beiträge: 8
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Motorrad:: Z 440

Re: Was ist davon in D umsetzbar?

Beitrag von schneidermeister »

olofjosefsson hat geschrieben:wie ist deine Bereitschaft deutsche Gesetze zu brechen ?
Kommt drauf an bis zu welchem Rahmen ;)
Nille hat geschrieben:kann das Bild nicht sehen! und was ist ne Kawasaki Z 4XX ???
Z 400 / Z 440 bin da nicht so festgelegt.

Hier nochmal der Direktlink zum Bild.
http://bimg1.mlstatic.com/kawasaki-kz-4 ... 082012.jpg

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Zetti
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Re: Was ist davon in D umsetzbar?

Beitrag von Zetti »

Link funzt auch nicht :(

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GalosGarage
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Re: Was ist davon in D umsetzbar?

Beitrag von GalosGarage »

bei mir funzt der link.

ich hab mir die mopete auch schon auf vorlage gelegt, weil seit kurzem auch ne 440er bei mir eingezogen ist.

sowas stell ich mir auch vor.. .daumen-h1:

bis auf den auspuff dürfte alles in D umsetzbar sein.

jürgen

ps. willkommen im forum...
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Nille
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Triumph Bonneville pre Efi, 2007

Re: Was ist davon in D umsetzbar?

Beitrag von Nille »

Link geht bei mir nur über Tapatalk, über Firefox nicht :dontknow:

Denke auch das alles durch den TÜV zu bringen ist, bis auf die nicht vorhandenen Endtöpfe.

Auch von mir noch ein Wilkommen :salute:

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tuktuk
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Re: Was ist davon in D umsetzbar?

Beitrag von tuktuk »

Hallo
Denke am besten schaust Du dir mal die Tüv Richtlinien an. Hier kann der Tüvprüfer auch mal im Einzelnen nicht ganz so genau hinschauen oder auch sehr genau hinsehen. Meiner Erfahrung nach spricht Du am besten vor dem Umbau mal mit dem Prüfer darüber was Du vor hast und fragst was geht. Ich hatte gute Erfahrungen damit.

Habe den Rahmen meiner Kawa Gt750 gekürzt und die hintere Radabdeckung u.d. Nummernschild hochgezogen.

Der Sportluftfilter sollte bei einem älteren Model auch kein Problem sein.

hier kannst Du die Richtlinien einsehen:
http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer
http://www.ra-rode.de/was-beim-umbauen-zu-beachten-ist/
http://www.cmb-tour.de/regeln.htm

Gruß :law:
:bike1: safe journey ...

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theTon~
Hausmeister & Administrator
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Motorrad:: Triumph Legend TT CR '98
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Wohnort: 26160 Bad Zwischenahn

Re: Was ist davon in D umsetzbar?

Beitrag von theTon~ »

Nille hat geschrieben:Moin!

kann das Bild nicht sehen! und was ist ne Kawasaki Z 4XX ???
Nille hat geschrieben:Link geht bei mir nur über Tapatalk, über Firefox nicht :dontknow:

Denke auch das alles durch den TÜV zu bringen ist, bis auf die nicht vorhandenen Endtöpfe.

Auch von mir noch ein Wilkommen :salute:
Ich ich konnte sowohl über Firefox und Apple Safari das Bild direkt und auch über den Link sehen.


Da kommen wir auch schon zum Problem, bitte lasst hier keine Graiken/Bilder anzeigen, die Ihr nicht selbst erstellt habt oder die Erlaubnis des Bildrechte-Inhabers besitzt. Das gilt ebenso für Avatare. Diese Verstöße sind abmahnfähig und kosten eine Menge Geld und Nerven. :bulle:

...aber sonst lasst Euch mal nicht stören. Die Projektvorlage ist auf jeden Fall sehr cool. .daumen-h1:
Rocker bleiben!

Gruß
René

reiner1
Beiträge: 129
Registriert: 9. Jun 2013
Motorrad:: Yamaha: SR500 , MT01 , XS650
Dnepr R100
Wohnort: Berlin

Re: Was ist davon in D umsetzbar?

Beitrag von reiner1 »

Bis auf den fehlenden Dämpfer, alles überhaupt kein Thema. Da brauchst du noch nicht mal vorher zum Tüv Onkel.

MfG Reiner

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