So bleibt mir der Verdacht daß diese KGE Regelung in den Bereich der Mythen gehört
Grüße zippi
Nein, hat mit dem Abgas nix zu tun, Hier gehts darum, dass keine Schadstoffe (in dieesem Fall Motoröl) in die Umwelt gelangen. Deshalb darf die KGE ausschliesslich wieder im Motor enden, wo die Schadstoffe der korrekten "Verwertung" zugeführt werden müssen. Nen Stichtag kenne ich auch ned, der Sachverhalt ist aber klar geregelt. Die Lösungen mit Sammelbehälter sind zwar meist geduldet, rein rechtlich aber nicht hasenrein, da hier kein geschlosserner Kreislauf entsteht.sirdrivealot hat geschrieben: 5. Jul 2022Edit: Das Thema ist ja ein Abgasthema... das ist doch erst seit 1989 (?) TÜV relevant, oder nicht?
Na dann folge mal dem Schlauch Nr. 9 in der Darstellung und berichte mal wo der bei deinem Bike endet.sirdrivealot hat geschrieben: 5. Jul 2022 Da schließe ich mich an. Habe an meiner Maschine Bj. 81 mit originalem Luftfilterkaste mal nach einem Anschluss geschaut.
Es gibt einen, aber der ist zu. Und zwar schon immer gewesen. Das Plastik wurde nicht durchgebohrt. Vielleicht ist es an bestimmten Märkten Pflicht gewesen?!
Edit: Das Thema ist ja ein Abgasthema... das ist doch erst seit 1989 (?) TÜV relevant, oder nicht?
Da kann's nur deshalb "Meinungen" geben, weil's keiner auswendig parat hat.scrambler66 hat geschrieben: 6. Jul 2022 mal wieder so ein untotes Thema, bei dem es bei den Prüfern unterschiedliche Meinungen gibt und es keine absoluten Aussagen geben kann