Okay, da wirst Du ja am Rahmen selbst gar nichts ändern, außer das Du ne andere Sitzbank einschliesslich Unterbau montierst. Bleiben die Rahmenenden erhalten oder wird da gekürzt?Marlo hat geschrieben: (...) weil es erst ein Vorgespräch war um abzuklären was und wie!
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Honda» Der Weg meiner Honda-CX zur Gülle-CR
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- f104wart
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Re: Der Weg meiner Honda-CX zur Gülle-CR
- Marlo
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Re: Der Weg meiner Honda-CX zur Gülle-CR
Am Cx Rahmen bleibt alles wie es ist.
- gondelschnitzer
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Re: Der Weg meiner Honda-CX zur Gülle-CR
919 hat geschrieben:Jo, gute Lösung.
Ans "Umrüsten" auf EG-Beleuchtung hatte ich gar nicht gedacht.
Junger Mann, du sollst dich im Urlaub doch erholen und nicht an die Arbeit denken!919 hat geschrieben:Ich nehm das mit der guten Lösung von vorhin wieder zurück. War zwar auch der Meinung, dass Umrüsten grundsätzlich möglich ist, aber Nachlesen hat das nicht bestätigt.
Ich les mich da nach dem Urlaub nochmal richtig ein.

Verstehe das auch nicht so recht, manchmal machen es einem die Prüfer schwer und andererseits wird dann schnell aus einer nationalen eine EG Zulassung gemacht um Blinker zulässig zu machen.

Freut mich aber für Marko, das seine Wunschblinker so den Weg ans Moped gefunden haben.

Gruß Marcus
Nüchtern betrachtet war es besoffen besser!
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- Alrik
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Re: AW: Der Weg meiner Honda-CX zur Gülle-CR
Danke, dass du dich um meine Erholung sorgst. 
Jo, ich spuck da auch keinem in die Suppe. Wenn da ne Lösung gefunden wird, gönn ich das jedem.
Solche Sachen haben nur den Haken, dass wenn derjenige, der's einträgt, arg in die "Trickkiste" greift (oder schlicht Mist baut), es einem bei jeder HU (oder Kontrolle unterwegs) auf die Füße fallen kann.
Von daher mag ich wasserdichte Lösungen eher und verkauf auch nix anderes.
Und ich nutz solche Beispiele gern, um sowas im Detail nochmal nachzulesen.
Leider kann ich mir das Forum nicht als e-Learning auf meine Fortbildungen anrechnen lassen.

Jo, ich spuck da auch keinem in die Suppe. Wenn da ne Lösung gefunden wird, gönn ich das jedem.
Solche Sachen haben nur den Haken, dass wenn derjenige, der's einträgt, arg in die "Trickkiste" greift (oder schlicht Mist baut), es einem bei jeder HU (oder Kontrolle unterwegs) auf die Füße fallen kann.
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- gondelschnitzer
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Re: AW: Der Weg meiner Honda-CX zur Gülle-CR
Nunja, Urlaub ist zum erholen da und ein Forum zur Unterstützung der User. Wenn ich dich derzeit grad in deiner misslichen Lage unterstützen kann, tu ich das natürlich gerne.919 hat geschrieben:Danke, dass du dich um meine Erholung sorgst.![]()

Ich mach mir Sorgen, langsam wirst mir noch sympathisch.919 hat geschrieben:Solche Sachen haben nur den Haken, dass wenn derjenige, der's einträgt, arg in die "Trickkiste" greift (oder schlicht Mist baut), es einem bei jeder HU (oder Kontrolle unterwegs) auf die Füße fallen kann.
Von daher mag ich wasserdichte Lösungen eher und verkauf auch nix anderes.
Und ich nutz solche Beispiele gern, um so was im Detail nochmal nachzulesen.


Gruß Marcus
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Re: Der Weg meiner Honda-CX zur Gülle-CR
Wenn's weiter nix is....... :-)
Das is halt meine Mischung aus Brötchen verdienen und Schbass am Mobbed.
Und jetzt Prost! Alles was ich jetzt noch nachles, weiß ich morgen eh nochmal lesen.
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Re: AW: Der Weg meiner Honda-CX zur Gülle-CR
Das einzige, was ich an der Entscheidung im vorliegenden Fall nicht nachvollziehen kann ist die Sache mit der Mischung aus nationalem und EU-Recht. Wenn nicht gemischt werden darf, bedeutet das meiner Meinung nach, dass wenn die Lichtanlage nach EU-Recht geprüft wird, das ganze Fahrzeug den EU-Richtlinien entsprechen muss.919 hat geschrieben: (...) Solche Sachen haben nur den Haken, dass wenn derjenige, der's einträgt, arg in die "Trickkiste" greift (oder schlicht Mist baut), ...
Das aber bedeutet widerrum nicht, dass man eine nach nationalem Recht vorgeschriebene Radabdeckung entfernen muss, nur weil diese im EU-Recht nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Wo liegt also der Sinn in dieser Vorschrift? Was schadet es einem nach nationalem Recht zugelassenen Fahrzeug, wenn es eine EU-rechtlich zugelassene Lichtanlage besitzt und warum darf ein Nach EU-Recht geprüfter Scheinwerfer nicht mit einem nach nationalem Recht geprüften Blinker kombiniert werden?
Was hat ein Scheinwerfer, der die Fahrbahn nach vorne ausleuchtet mit dem Rücklicht zu tun? Was haben Blinker mit dem Scheinwerfer zu tun? Die einen sollen blinken und der andere die Fahrbahn ausleuchten.
Und demjenigen, der hinter mir her fährt und dem ich mit meinem Fahrtrichtungsanzeiger mitteilen möchte, in welche Richtung ich beabsichtige, abzubiegen oder im nächsten Moment den Vordermann überholen möchte, ist es doch egal, ob mein nach vorne gerichteter Scheinwerfer nach nationalem oder EU-Recht geprüft ist.
...Muss ich jetzt, weil ich irgendwelche verblassten und nicht mehr erhältlichen Blinker ersetzen will, die neuerdings anstelle einer Wellenlinie ein E-Prüfzeichen tragen, auch einen neuen Scheinwerfer kaufen?

- Alrik
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Re: Der Weg meiner Honda-CX zur Gülle-CR
Der Unterschied zur Radabdeckung ist der, dass es bei der Beleuchtung eine vollgültige, nationale Vorschrift gibt und nicht nur was vorläufiges.
Und über Sinn und Unsinn braucht man da nicht reden, das ist das Friss-oder-stirb-Prinzip.
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Re: Der Weg meiner Honda-CX zur Gülle-CR
Vielleicht ist ja das schon die Antwort auf Deine angemeldeten Zweifel und legitimiert die Entscheidung des Prüfers. Er hat halt die Beleuchtung als separat geregelte, den Vorschriften entsprechende, Einheit gesehen und diese unabhängig vom Rest des Fahrzeugs nach EU-Recht geprüft.919 hat geschrieben:(...) dass es bei der Beleuchtung eine vollgültige, nationale Vorschrift gibt und nicht nur was vorläufiges.

- Marlo
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Re: Der Weg meiner Honda-CX zur Gülle-CR
Geprüft ist erst mal noch nicht´s, dass war nur ein Vorgespräch ohne Motorrad nur mit Bildern was gemacht werden soll und was und wie es möglich ist ;-)