Genau. Und zum Zwecke der Zulassung musst Du halt mit dem ungestempelten Kennzeichen zum TÜV und anschließend zur Zulassungsstelle fahren.TortugaINC hat geschrieben: ↑14. Okt 2022Die HUK (Versicherung) schreibt folgendes:Die eVB-Nummer ist lediglich der Nachweis, dass bei Zulassung unmittelbar eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug in Kraft tritt. Die eVB-Nummer ersetzt aber nicht die Zulassung, die dafür erforderlich ist, das Fahrzeug im Verkehr führen zu dürfen.
Niemand hat gesagt oder geschrieben, dass die EVB die Zulassung ersetzt. Aber auch niemand kann ausschließen, dass der TÜV Mängel beanstandet, die vor der Zulassung noch behoben werden müssen, um eine Prüfbescheinigung zu bekommen, die die Zulassung erst ermöglicht.
Das das ganze legal ist, ergibt sich alleine schon daraus, dass die Versicherung ab dem Tag der Zulassung ab 00:00 Uhr in Kraft tritt, auch wenn das Fahrzeug erst im Laufe des Tages zugelassen wird. Und damit ist es auf der Fahrt zur Zulassungsstelle oder Fahrten zum Zwecke der Zulassung versichert.