Hallo zusammen,
weiß jemand welche Kontrolllleuchten im Cockpit der Tüv vorschreibt ?? als z.B brauch ich das neutral /Fern und Blinksignale ?
Gruß Pietro

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Welche Kontrollleuchten.
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Onlineborn53
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Re: Welche Kontrollleuchten.
Hallo Pietro,
dich gibt´s ja noch.
Lies mal hier http://www.motorradonline24.de/mo24foru ... schrieben/
Gruß
Tom
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Lies mal hier http://www.motorradonline24.de/mo24foru ... schrieben/
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Tom
- f104wart
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Re: Welche Kontrollleuchten.
Entscheidend ist, ob ein Motorrad nach nationalem oder EU-Recht zugelassen ist.
Die Unterschiede der einzelnen Vorschriften findest Du hier: http://www.hamsters-motorrad.de/anbauten.htm
...aber Vorsicht: Wenn Du Leuchteinheiten erneuerst, z.B. den Scheinwerfer, dann muss er den gleichen Richtlinien entsprechen wie die restlichen Leuchteinheiten. Baust Du alle Leuchtanheiten nach EU-Norm um, d.h., dass alle Leuchteinheiten ein E-Prüfzeichen haben, dann gelten auch beim TÜV die EU-Richtlinien.
Im Klartext: Deine CB 550 ist, weil alt, noch nach nationalem Recht zugelassen. Demnach würde diue Scharlterstellung als "Kontrolle" ausreichen. Jetzt baust Du aber Miniblinker, Klarglasscheinwerfer und ein anderes Rücklicht dran, die alle ein E-Prüfzeichen tragen, dann hast Du eine Beleuchtungseinrichtung nach EU-Richtlinien und hier reicht die Schalterstellung alleine nicht mehr aus.
Eine Mischung aus EU- und nationalem Recht ist nicht möglich. Frag nicht, warum, aber es ist so. Kannst Du hier nachlesen: http://www.caferacer-forum.de/viewtopic ... 4&start=60
Die Unterschiede der einzelnen Vorschriften findest Du hier: http://www.hamsters-motorrad.de/anbauten.htm
...aber Vorsicht: Wenn Du Leuchteinheiten erneuerst, z.B. den Scheinwerfer, dann muss er den gleichen Richtlinien entsprechen wie die restlichen Leuchteinheiten. Baust Du alle Leuchtanheiten nach EU-Norm um, d.h., dass alle Leuchteinheiten ein E-Prüfzeichen haben, dann gelten auch beim TÜV die EU-Richtlinien.
Im Klartext: Deine CB 550 ist, weil alt, noch nach nationalem Recht zugelassen. Demnach würde diue Scharlterstellung als "Kontrolle" ausreichen. Jetzt baust Du aber Miniblinker, Klarglasscheinwerfer und ein anderes Rücklicht dran, die alle ein E-Prüfzeichen tragen, dann hast Du eine Beleuchtungseinrichtung nach EU-Richtlinien und hier reicht die Schalterstellung alleine nicht mehr aus.
Eine Mischung aus EU- und nationalem Recht ist nicht möglich. Frag nicht, warum, aber es ist so. Kannst Du hier nachlesen: http://www.caferacer-forum.de/viewtopic ... 4&start=60
Re: Welche Kontrollleuchten.
Hallo Tom ,
jaaa Unkraut vergeht nicht :-D wünsche dir und deiner Familie an dieser Stelle ein gutes neues 2014.
Passt zwar nicht hierher ,aber sieht man sich auf der Frühjahrs Veterama ? http://www.veterama.de/de/info/allgemein
Danke auch für eure Antworten .
Hmm also wenn ich mir Miniblinker anbau ,brauche ich die Leuchten auf jeden fall.
Tom die Lampe von der Ural die ihr bei Phillip verbaut habt , hat eingebaute Kontrollleuchetn oder ??
Gruß Pietro
jaaa Unkraut vergeht nicht :-D wünsche dir und deiner Familie an dieser Stelle ein gutes neues 2014.
Passt zwar nicht hierher ,aber sieht man sich auf der Frühjahrs Veterama ? http://www.veterama.de/de/info/allgemein
Danke auch für eure Antworten .
Hmm also wenn ich mir Miniblinker anbau ,brauche ich die Leuchten auf jeden fall.
Tom die Lampe von der Ural die ihr bei Phillip verbaut habt , hat eingebaute Kontrollleuchetn oder ??
Gruß Pietro
- f104wart
- ehem. Moderator
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Re: Welche Kontrollleuchten.
Theoretisch. Die Diskussionen zu diesem Thema sind etwas kontrovers.pepe1 hat geschrieben:(...) Hmm also wenn ich mir Miniblinker anbau ,brauche ich die Leuchten auf jeden fall.
- Alrik
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79er F 700
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Re: Welche Kontrollleuchten.
Nein, so kompliziert ist das gar nicht, in den Diskussionen verrennen sich nur einige ganz gern.
Man unterscheidet bei nationaler und EG-Zulassung zunächst mal die Anbaumaße (z.B. Abstand der Blinker) und was alles dran sein muss (z.B. national kein Standlicht zwingend erforderlich). Unter "was alles dran sein muss" fallen natürlich auch Kontrolleuchten.
Die Prüfzeichen auf den Funzeln dokumentieren, dass die Teile bauartgenehmigt (eine besondere Form der Betriebserlaubnis für Teile) sind, dabei sind mittlerweile nationale und EG- bzw. ECE-Zeichen (letztere sind bei Beleuchtung üblich) quasi gleichzusetzen. Soll heißen: Ein altes Mopped mit nationaler Zulassung hat die Ausrüstungsvorschriften, Anbaumaße und Schaltvorschriften der nationalen Vorschriften (StVZO) einzuhalten, die Prüfzeichen auf dem lichttechnischen Einrichtungen können national (Wellenlinie) oder ECE (E-Zeichen mit Zusatzkennungen) sein.
Umgekehrt geht's allerdings nicht. Ein Mopped mit EG-Typgenehmigung kann nur mit "neuer" Beleuchtung ausgerüstet werden (E-Zeichen).
Zu der eigentlichen Frage der Kontrollleuchten:
Für fast alles reicht die Schalterstellung bzw. die Tatsache, dass man eh im Sichtbereich hat, ob das entsprechende Licht an ist. Die einzige Einschaltkontrolle, die wirklich vorgeschrieben ist, ist die für's Abblendlicht. Hier reicht die Schalterstellung nicht, aber die Beleuchtung der Instrumente.
Man unterscheidet bei nationaler und EG-Zulassung zunächst mal die Anbaumaße (z.B. Abstand der Blinker) und was alles dran sein muss (z.B. national kein Standlicht zwingend erforderlich). Unter "was alles dran sein muss" fallen natürlich auch Kontrolleuchten.
Die Prüfzeichen auf den Funzeln dokumentieren, dass die Teile bauartgenehmigt (eine besondere Form der Betriebserlaubnis für Teile) sind, dabei sind mittlerweile nationale und EG- bzw. ECE-Zeichen (letztere sind bei Beleuchtung üblich) quasi gleichzusetzen. Soll heißen: Ein altes Mopped mit nationaler Zulassung hat die Ausrüstungsvorschriften, Anbaumaße und Schaltvorschriften der nationalen Vorschriften (StVZO) einzuhalten, die Prüfzeichen auf dem lichttechnischen Einrichtungen können national (Wellenlinie) oder ECE (E-Zeichen mit Zusatzkennungen) sein.
Umgekehrt geht's allerdings nicht. Ein Mopped mit EG-Typgenehmigung kann nur mit "neuer" Beleuchtung ausgerüstet werden (E-Zeichen).
Zu der eigentlichen Frage der Kontrollleuchten:
Für fast alles reicht die Schalterstellung bzw. die Tatsache, dass man eh im Sichtbereich hat, ob das entsprechende Licht an ist. Die einzige Einschaltkontrolle, die wirklich vorgeschrieben ist, ist die für's Abblendlicht. Hier reicht die Schalterstellung nicht, aber die Beleuchtung der Instrumente.
Lächle! Du kannst sie nicht alle töten.
Konkrete Anfragen zu Abnahmen von Umbauten im PLZ-Bereich 64, 63, 60, 61 und Umgebung vorzugsweise per PN.
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Onlineborn53
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Re: Welche Kontrollleuchten.
Da sind zwar Kontrollleuchten drin, so wie bei den alten BMWs der 50/60 Jahre mit Ladekontrolle und Leerlauf, aber an Philips CR hab ich extra welche verbaut, stammen eigentlich vom Trecker.Tom die Lampe von der Ural die ihr bei Phillip verbaut habt , hat eingebaute Kontrollleuchetn oder ??
Wir sind auf jeden Fall dort.aber sieht man sich auf der Frühjahrs Veterama ?
Brauch noch ein paar Kleinigkeiten für die R26.
Gruß
Tom
- lemmiluchs
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Re: Welche Kontrollleuchten.
fernlicht, blinkleuchte, wenn die blinker nicht im blickwinkel sind
...Die wahren Abenteuer sind im Kopf,
und sind sie nicht im Kopf, dann sind sie nirgendwo....(Quelle A.Heller)
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- Alrik
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78er CY 50
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Re: Welche Kontrollleuchten.
Nein. Punkt.
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- lemmiluchs
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Re: Welche Kontrollleuchten.
aussage tuv, für enduroumbau. hab ich dann auch so gemacht, gefahren und plakette bekommen. 

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