Sollte sich jeder ansehen der ab und zu Teile verkauft. Es kann jeder der 30 Verkäufe und 2000€ im Jahr erzielt als gewerblich eingestuft werden und darf dann zahlen. Aber auch Plattformen (Foren) die einen Marktbereich betreiben sind betroffen. Sie müssen den Finanzbehörden umfangreiche Daten liefern. Eines der vielen neuen Gesetze die klammheimlich verabschiedet wurden.
https://www.buzer.de/PStTG.htm

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Achtung Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft
- mrairbrush
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Re: Achtung Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft
interessant und gleichzeitig ätzend
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Re: Achtung Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft
Das geht in die gleiche Richtung wie das Bargeldverbot.
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- mrairbrush
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Re: Achtung Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft
Dachte nur weil hier ja auch ein Marktplatz ist und auf die Betreiber Pflichten zukommen. Ich denke das wird sich in Zukunft alles über das Darknet abspielen. Darum auch TV-Werbung für VPN. Habe es durch Zufall mitbekommen, mir das angesehen und dann gedacht das ich rechtzeitig darauf aufmerksam mache falls es niemand mitbekommen hat. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
- Speed
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Re: Achtung Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft
Aber das Forum tritt doch nur als "Vermittler" auf und erzielt keinen Erlös.
Selbst wenn hier etwas inseriert und später gelöscht wird, ist nicht ersichtlich, zu welchem Preis es veräußert wurde.
Das sind nur meine Gedanken dazu, ich bin kein Jurist.
Es wird sich bestimmt noch jemand mit dem entsprechenden Hintergrundwissen melden.

Selbst wenn hier etwas inseriert und später gelöscht wird, ist nicht ersichtlich, zu welchem Preis es veräußert wurde.
Das sind nur meine Gedanken dazu, ich bin kein Jurist.
Es wird sich bestimmt noch jemand mit dem entsprechenden Hintergrundwissen melden.
Von versprochenem Schnaps wird man nicht besoffen!
- mrairbrush
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Re: Achtung Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft
Der Begriff Plattform ist wohl maßgeblich und es ist unerheblich ob die Plattform Gewinne erzielt. Es geht um die Anbieter (Verkäufer) auf einer Plattform. Ich denke auch das Gesetz muss nachgebessert werden weil vieles nicht berücksichtigt wurde. Ein weiterer Schnellschuss der Ampel.
Das Banditforum hat den Marktplatz schon geschlossen. Die sind auch privat.
https://banditforum.de/forum/index.php? ... 1-12-2022/
Zum Kotzen, die versuchen auch den letzten Cent aus den Bürgern rauszuquetschen.
Das Banditforum hat den Marktplatz schon geschlossen. Die sind auch privat.
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Zum Kotzen, die versuchen auch den letzten Cent aus den Bürgern rauszuquetschen.
Re: Achtung Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft
aus den Bürgern rauszuquetschen
War der Meinung das haben die wegen den Korruptis gemach

War der Meinung das haben die wegen den Korruptis gemach

- TortugaINC
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Re: Achtung Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft
Das wird wohl darauf abzielen, diese ganzen „privaten“ Teilehändler einzudämmen, die gefühlt 300 Anzeigen bei EbayKleinanzeigen platziert haben, sich ordentlich bereichern, aber weder Steuern zahlen noch die Pflichten kommerzieller Verkäufer übernehmen und somit den Wettbewerb zu Ungunsten ehrlicher Händler verzerren. Und davon gibt es sehr viele.
Das der Durchschnittsbastler, der 5 Tanks, 2 Motoren und 9 Felgen im Jahr verkauft irgendwas davon mitbekommt halte ich für sehr illusorisch.
Aber es darf natürlich trotzdem das Ende der Menschenrechte beschworen werden.
Das der Durchschnittsbastler, der 5 Tanks, 2 Motoren und 9 Felgen im Jahr verkauft irgendwas davon mitbekommt halte ich für sehr illusorisch.
Aber es darf natürlich trotzdem das Ende der Menschenrechte beschworen werden.
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OnlinetheTon~
- Hausmeister & Administrator
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- Motorrad:: Triumph Legend TT CR '98
Seeley Honda CB 750 Four '77 - Wohnort: 26160 Bad Zwischenahn
Re: Achtung Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft
Vielen Dank für Deinen Hinweis!mrairbrush hat geschrieben: 31. Dez 2022 Dachte nur weil hier ja auch ein Marktplatz ist und auf die Betreiber Pflichten zukommen.
Nach meinem Rechtsverständnis fällt der Marktplatz unseres Forums nicht unter diese Meldepflicht. In §3 des PStTG werden die Begriffe Plattform und Plattformbetreiber definiert. Hier ist die Begrifflichkeit "Rechtsgeschäfte auf der Plattform abschließen" von eigentlicher Bedeutung.
§ 3 Plattform; Plattformbetreiber
(1) 1 Eine Plattform ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen, die gerichtet sind auf
1. die Erbringung relevanter Tätigkeiten (§ 5) durch Anbieter für andere Nutzer oder
2. die Erhebung und Zahlung einer mit einer relevanten Tätigkeit zusammenhängenden Vergütung.
2 Eine Plattform liegt auch vor, wenn der Betreiber des Systems mit Anbietern oder anderen Nutzern Rechtsgeschäfte abschließt, die auf die Nummern 1 oder 2 in Satz 1 gerichtet sind. 3 Unbeschadet der Sätze 1 und 2 handelt es sich unter anderem nicht um eine Plattform, wenn die Software ausschließlich ermöglicht:
1. die Verarbeitung von Zahlungen, die im Zusammenhang mit einer relevanten Tätigkeit erfolgen;
2. das Auflisten einer relevanten Tätigkeit oder die Werbung für eine relevante Tätigkeit durch Nutzer oder
3. die Umleitung oder Weiterleitung von Nutzern auf eine Plattform.
Rocker bleiben!
Gruß
René
Gruß
René
- sven1
- Beiträge: 12427
- Registriert: 25. Jan 2015
- Motorrad:: BMW R 65 Bj. 6/81 Typ 248
ex(Simson Spatz Bj. 1970)
Suzuki GS550D Bj. 1978 (CR im Aufbau)
Suzuki GS 550 Katana (im Wiederaufbau)
Suzuki GS 550 L Bj. 1981 (Roadster im Aufbau)
Matchless G3LS Bj. 1952 (fragmentiert) - Wohnort: ...wo die Bäume höher als die Häuser sind...
Re: Achtung Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft
Hallo Renè,
wenn ich das richtig verstehe, betrifft es dann für dich als Betreiber "nur" die Rubrik der Auftragsarbeiten gegen Entgelt.
Grüße
Sven
PS: das Bargeldverbot gilt (vorerst) nur für den Kauf von Wohnungen, Grundstücken, Häusern . Diese dürfen ab morgen nicht mehr mit Bargeld, Krypto, oder Gold bezahlt werden. Gleiches gilt für Barzahlungen über 10.000€, was ein EU-Beschluss vom Anfang des Monats ist, dem D jedoch ungern folgen möchte (was aber wohl nicht klappen wird.)
Bevor man hier irgendwelche Schlagwörter raushaut und Kneipenpolemik betriebt, einfach mal den Grund eines solchen Gesetzes hinterfragen, dessen Umfang recherchieren und überlegen wer oder was hier eingeschränkt werden soll.
@ Rolf: danke für den Hinweis, den ein oder anderen wird es bestimmt in irgendeiner Form betreffen.
wenn ich das richtig verstehe, betrifft es dann für dich als Betreiber "nur" die Rubrik der Auftragsarbeiten gegen Entgelt.
Grüße
Sven
PS: das Bargeldverbot gilt (vorerst) nur für den Kauf von Wohnungen, Grundstücken, Häusern . Diese dürfen ab morgen nicht mehr mit Bargeld, Krypto, oder Gold bezahlt werden. Gleiches gilt für Barzahlungen über 10.000€, was ein EU-Beschluss vom Anfang des Monats ist, dem D jedoch ungern folgen möchte (was aber wohl nicht klappen wird.)
Bevor man hier irgendwelche Schlagwörter raushaut und Kneipenpolemik betriebt, einfach mal den Grund eines solchen Gesetzes hinterfragen, dessen Umfang recherchieren und überlegen wer oder was hier eingeschränkt werden soll.
@ Rolf: danke für den Hinweis, den ein oder anderen wird es bestimmt in irgendeiner Form betreffen.
Zuletzt geändert von sven1 am 31. Dez 2022, insgesamt 1-mal geändert.
"Alles muss sich ändern, damit alles bleibt, wie es ist." (Der Leopard, Giuseppe Tomasi di Lampedusa)