f104wart hat geschrieben: 22. Mär 2023
Sorry, aber ich hab noch keinen amtlich anerkannten Sachverständigen gesehen, der einen Heckumbau "durchführt".
Der soll die Abnahme durchführen, nicht die Kürzung..
Vertippt, die meisten konnten sich das sicher aus dem Kontext zusammensetzen..
f104wart hat geschrieben: 22. Mär 2023
"Ab Aufnahme Federbein" wird KEIN(!) Sachverständiger akzeptieren. Hier gilt ein Mindestmaß von 50 mm hinter der Stoßdämpferaufnahme.
Ich kenne Abnahmen von aaSVs (bzw abgenommene Umbauten), bei denen durfte direkt hinter dem Knotenblech abgeschnitten werden.
Oder die Freigabe von Yamaha, bei der die SR500 2J4 gem. Zeichnung direkt hinter der Aufnahme abgeschnibbelt werden darf.
Oder die Umbauten mit eigener Federbeinaufnahme, Umbauten auf Zentralfederbeine oder Einarmschwingen.
Laut Aussage meines letzten aaSV's, darf er theoretisch alle Änderungen abnehmen, die er für vertretbar hält.
Da er u.U. als Inverkehrsbringer im Schadensfall haftbar gemacht werden kann, forder er nach eigenem Ermessen die Durchführung durch Fachfirmen, Materialgutachten oder sontwas an. Oder eben nicht. Kennst du da wohl eine RICHTlinie, wo das drinnen steht? In den Gesetzestexten jedenfalls nicht.