Mal wieder was interessantes gefunden:
"Da wir aber in der EU leben, gibt es evtl. dort eine brauchbarere Gesetzgebung und die finden wir unter der
Richtlinie 92/61/EWG die seit 1.1.94 in Kraft ist. In dieser ist eine Tabelle (Anhang 1) enthalten, die vereinbart, welche eigenen staatlichen Vorschriften in welchen Bereichen noch gelten. Aber das hat hier im Land wohl noch keiner mit bekommen, oder sie wollen es nicht
wissen. Am interessantesten wird es unter § 4 Abs. 1: .... die Mitgliedsstaaten dürfen daher keinesfalls die Einhaltung von Vorschriften für Bauteile und Merkmale, die nicht im Anh 1 mit "ER" gekennzeichnet sind,...verlangen. Hinweis: Radabdeckung (§36a Abs.1 StVZO) kann deshalb nicht mehr verlangt werden. Oha, da schau her. Das ist schon nicht schlecht, aber es wird noch besser. Die EWG Richtlinie 78/549/EWG hat da noch 150mm zu bieten (die kenn wir ja schon), sagt aber ausdrücklich, daß diese nur für Fzg. der Klasse M1 (Kfz. mit 4 Rädern) und min. 4 Sitzen gilt. Ätsch, rein gefallen ihr TÜV´ler, denn sogar Schmutzfänger brauchen nur Anhänger und vierrädrige Transportkarossen. Es gab dann die Richtlinie 2002/24/EG die unsere 92/61/EWG für null und nichtig erklärte, aber nur, weil mit der neuen alle anderen zusammen gefaßt wurden. Leider gilt die Bestimmung, daß für Erstzulassungen vor Anwendung der 91/62 die alte und neue Regelung nicht gilt. Noch was typisch bürokratisches: im §19 StVZO steht, daß die Einzelrichtlinien des Anhang 1 der 91/62 oder deren Nachfolger alternativ angewandt werden können."
- ich lasse diese Aussage derzeit nochmal beim TÜV klären, die wissen selber nicht Bescheid...

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Kotflügel - keine Pflicht
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Re: Kotflügel - keine Pflicht
Jan!!! Das sind die geilsten Nachrichten seit langem! :D Bin gespannt was raus kommt!
Gruß
Dominik
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Re: Kotflügel - keine Pflicht
das klingt eigentlich verdammt geil, hoffentlich kommt da was bei rum! 

gruß Wilco
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Re: Kotflügel - keine Pflicht
..da bin ich ja mal gespannt!
Danke für den Hinweis Jan. Ich bin mal gespannt, was da raus kommt.

Danke für den Hinweis Jan. Ich bin mal gespannt, was da raus kommt.
Rocker bleiben!
Gruß
René
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Re: Kotflügel - keine Pflicht
..interessant interessant!!!!!!!!!
Ps. in Gedanken wird mein Moped immer leichter!!!! lol
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Re: Kotflügel - keine Pflicht
Will ja nicht Klugscheißen aber ich glaube das gilt nur für Mopeds mit EU Zulassungen. Alle mit STVO-Zulassung unterliegen noch diesen 15 Grad zur Achse-Quatsch. Ich weiß es aber nicht genau. 

- Thos
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Re: Kotflügel - keine Pflicht
Da hat der Klugscheißer leider Recht. Für die STVOlers gilt immer noch das "alte Recht"HondaCafeRacer hat geschrieben:Will ja nicht Klugscheißen aber ich glaube das gilt nur für Mopeds mit EU Zulassungen. Alle mit STVO-Zulassung unterliegen noch diesen 15 Grad zur Achse-Quatsch. Ich weiß es aber nicht genau.
Und selbst wenn man einen findet der es einträgt, können die Streckenposten Tickets verteilen.
Mit rüttelnden Grüßen
Thorsten
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Re: AW: Kotflügel - keine Pflicht
Kannst du das mal definieren mit der EU und StVZO Zulassung ?Thos hat geschrieben:Da hat der Klugscheißer leider Recht. Für die STVOlers gilt immer noch das "alte Recht"HondaCafeRacer hat geschrieben:Will ja nicht Klugscheißen aber ich glaube das gilt nur für Mopeds mit EU Zulassungen. Alle mit STVO-Zulassung unterliegen noch diesen 15 Grad zur Achse-Quatsch. Ich weiß es aber nicht genau.
Und selbst wenn man einen findet der es einträgt, können die Streckenposten Tickets verteilen.
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Re: Kotflügel - keine Pflicht
Ich versuch es mal zusammen zu tütteln.... Steht in der Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I unter der Ziffer "K" (Nummer der EG Betriebserlaubnis oder ABE) und unter Ziffer "17" Merkmal zur Betriebserlaubnis Ist E eingetragen, handelt es sich um eine EG Betriebserlaubnis.... Ohne Gewähr hab ich im Netz gefunden. Alles andere ist nach STVZO zugelassen.
Ob es da ein genaues Datum gibt frage ich morgen mal meinen Tüver

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Re: Kotflügel - keine Pflicht
Morgen,
also mein Tüver sagt es giebt kein genaues Datum. Es kommt drauf an wie der Hersteller es zugelassen hat. (Algemeine Betriebserlaubnis ) Es kann in den Papieren und auf dem Typenschild stehen. Aber wenn man es mit dem Kotflügel nicht übertreibt sagt die
au nichts.

also mein Tüver sagt es giebt kein genaues Datum. Es kommt drauf an wie der Hersteller es zugelassen hat. (Algemeine Betriebserlaubnis ) Es kann in den Papieren und auf dem Typenschild stehen. Aber wenn man es mit dem Kotflügel nicht übertreibt sagt die

