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Leichtkraftrad Kennzeichen 240 x 130 mm

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DonStefano
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Leichtkraftrad Kennzeichen 240 x 130 mm

Beitrag von DonStefano »

Ich brauch mal Hilfe.
Ich hab mal gelesen, dass Motorräder mit EZ vor 1959 kleine Nummernschilder (Kleinkraftrad) zugeteilt werden können.

Es geht um die 1956er Matchless.

Ist das kommunal einheitlich geregelt oder müsste das vom aaS eingetragen werden?

Ich verstehe nicht genau, ob das nach Ermessen gemacht wird, oder ob man quasi einen Anspruch darauf hat...???
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Bonde
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Re: Leichtkraftrad Kennzeichen 240 x 130 mm

Beitrag von Bonde »

Leichtkraftradkennzeichen wäre das, Kleinkraftradkennzeichen ist Versicherungskennzeichen.
Aber das nur am Rande...
Ich hab an meinen Fahrzeugen die vor 1959 Zugelassen wurden, überall Leichtkraftradkennzeichen.
Das ist auch nicht eingetragen, lies sich ganz einfach auf der Zulassungsstelle erklären.
Sieht sonst Scheiße aus :mrgreen:
Ich hab dann noch eine ZL 900 von 1983, da ist das kleine KZ aber eigetragen.
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jenscbr184
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Re: Leichtkraftrad Kennzeichen 240 x 130 mm

Beitrag von jenscbr184 »

Ich vermute, das wird regional unterschiedlich gehandhabt.
Für meine R2 war es einfach nicht möglich, ein kleines Kennzeichen zu bekommen. Ginge angeblich nur über Ausnahmeregelung vom Regierungspräsidium in Halle und blablabla.
Ich hab es dann aufgegeben.
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LastMohawk
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Re: Leichtkraftrad Kennzeichen 240 x 130 mm

Beitrag von LastMohawk »

Servus,

Also laut geltender Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
seht im § 79 Übergangs- und Anwendungsbestimmungen:
...
(2) Einem Kraftrad, das vor dem 1. Januar 1959 erstmals in den Verkehr gekommen ist und dessen Hubraum 50 Kubikzentimeter übersteigt, sind verkleinerte zweizeilige Kennzeichen nach Anlage 4 Nummer 1 Satz 1 Buchstabe d zuzuteilen, es sei denn, der Halter beantragt etwas anderes.
...

und da ist es egal, was irgendein Landratsamt / Regierungspräsidium dazu sagt... so steht es in der Verordnung.

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__79.html

und in der Anlage 4 Nummer 1 Satz 1 und Buchstabe (d) stehen die Maße:

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Anlage 4 (zu § 12 Absatz 2, § 41 Absatz 6 Satz 1, § 42 Absatz 3 Satz 2, § 43 Absatz 2, § 45 Absatz 2 Satz 1 bis 4)
Ausgestaltung der Kennzeichen
(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 199, S. 71 - 91)
Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften
1.
Abmessungen
Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:
a)
einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm
b)
zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm
c)
Kraftradkennzeichen: Mindest-/Größtmaß der Breite: 180 mm/220 mm, Höhe: 200 mm

d)
verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.


Hoffe weitergehelft zu haben

Gruß
der Indianer
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- aber ich genieße diese innere Ruhe sehr.

Das wirkt sich auch an der Kuh aus, deren letzte Rille am Reifen meist unberührt bleibt
www.derIndianer.org
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aufmschlauch
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Re: Leichtkraftrad Kennzeichen 240 x 130 mm

Beitrag von aufmschlauch »

Manno, nun bin ich maximal verwirrt ;-)

Aber herzlichen Dank für die Mühe, Indianer! :respekt:

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jenscbr184
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Re: Leichtkraftrad Kennzeichen 240 x 130 mm

Beitrag von jenscbr184 »

Das ist ja echt interessant, danke .daumen-h1:
"Wer freudig tut und sich des Getanen freut, ist glücklich" Goethe und mein Papa

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DonStefano
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Re: Leichtkraftrad Kennzeichen 240 x 130 mm

Beitrag von DonStefano »

Das kann man wohl sagen!
Hat sehr "weitergehelft", vielen Dank Harald!
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Statler
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Re: Leichtkraftrad Kennzeichen 240 x 130 mm

Beitrag von Statler »

Tach Don,

da die Frage ja beantwortet ist, haue ich noch vollkommen ungefragt meine Meinung zu dem Thema raus. Ich finde diese Kennzeichen ziemlich schäbig. Das A und O ist doch, dass so eine blöde Tafel optisch so wenig wie möglich stört und das tut sie meines Erachtens bei einem schlanken Motorrad hauptsächlich durch ihre Breite. So lange du die Leichtkraftradtafel nicht hochkant montierst, hat das vollwertige Kennzeichnen mit möglichen 180 mm Minimalbreite aus meiner Sicht immer die Nase vorn.
Na ja, dein Moped – dein Film. Hauptsache, du nagelst das Ding nicht seitlich dran… :mrgreen:

Gruß,
Markus
(seit ein paar Wochen mit 59er AJS, damit sind wir quasi Markenkollegen)

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obelix
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Re: Leichtkraftrad Kennzeichen 240 x 130 mm

Beitrag von obelix »

Statler hat geschrieben: 7. Feb 2024So lange du die Leichtkraftradtafel nicht hochkant montierst, hat das vollwertige Kennzeichnen mit möglichen 180 mm Minimalbreite aus meiner Sicht immer die Nase vorn.
:-)
Lies den Beutrag vom Indianer nommol durch:-)

Für das verkleinerte Kennzeichen, was er fett geschrieben hat, gilt ein HÖCHSTMASS von 255mm, das heisst aber ned, dass es so breit sein MUSS. Cool ist für nen 2-Zeiler die Höhe mit 130mm.

Also Wunsch-KZ raussuchen und beim Online-Schilderhandel das kleinstmögliche machen lassen, so, dass halt noch Zulassungssiegel und HU-Plakette draufpassen.

Gruss

Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...

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Statler
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Re: Leichtkraftrad Kennzeichen 240 x 130 mm

Beitrag von Statler »

Moin.

Habe gelesen – war mir aber auch vorher schon bekannt. Ich habe in der Praxis noch keines dieser Kennzeichen gesehen, dass schmaler als 240 war. Sollte auch schwierig werden, da in einer Zeile beide Stempel drauf sein müssen. Da brauchst du schon eine 2–stellige Buchstaben–Zifferkombination und sowas bekommst du nur entweder als Neffe von Don Corleone oder Ehegattin des Landrats.
Die Höhe von 130 ist zwar toll, finde ich für ein Einspurfahrzeug aber nicht so relevant.

Gruß,
Markus

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