notna hat geschrieben: 22. Jun 2024
Früher, vor EG- Zulassung, war bei Doppelscheinwerfern nur ein brennender Abblend- Scheinwerfer erlaubt (wie bei meiner FB), wegen der sonst nicht mehr gegebenen "Motorrad- Silhouette".
Moin Notna!
Das ist auch mein Wissensstand, hat mich aber bisher nicht weiter interessiert. Sollte die Kawa irgendwann laufen (mein Umbau-Projekt), wollte ich, weil sie beim Kauf dabei waren und mir gefallen, Doppelscheinwerfer anbringen.
Nun ist es so, dass mir nun vermehrt Motorräder mit Doppelscheinwerfer im Straßenverkehr entgegenkommen. Nein, die Anzahl der im Straßenverkehr fahrenden Motorräder mit Doppelscheinwerfer haben nicht zugenommen, aber ich achte wohl nun mehr darauf.
Es leuchten mich immer
beide Scheinwerfer an.
Dazu habe ich folgendes gefunden:
Bei Motorrädern ist nur ein Zusatzfernscheinwerfer (aber zwei Nebelscheinwerfer) erlaubt, wenn das Motorrad im Originalzustand nur über einen Scheinwerfer verfügt. Das bedeutet, dass ein Motorrad maximal zwei Abblend-, zwei Fern- und zwei Nebelscheinwerfer haben darf.
Wobei hier der letzte Satz interessant ist.
Oder die Meinung des Prüfers.
Grüße von der Nordseeküste
Andreas