Ich habe vor ein paar Tagen einen Lotus Elise-Fahrer getroffen, der ohne Plaketten auf den Kennzeichen unterwegs war.
Auf meine Frage ob das legal sei, erklärte er mir, dass man mit einer gültigen Versicherungsbestätigung und einer Kennzeichenreservierung zur Hauptuntersuchung fahren dürfe, da das Fzg. eindeutig zuzuordnen und versichert sei.
Alle anderen Fahrten sind natürlich ausgeschlossen.
Kann das jemand verlässlich bestätigen?
Damals war das im Rahmen eines „Vorführkennzeichens“ mit dem Segen der Zulassunsstelle für zehn Tage möglich.
Das ist aber schon sehr lange her.
Und die sog. „roten Nummern“ für fünf Tage gibt‘s ja auch schon seit Ewigkeiten nicht mehr.
Ein „Kurzzeitkennzeichen“ kommt für mich nicht in Frage.
Kostet viel Kohle und das teure Alu-Kennzeichen wandert danach zum Entsorger.
Das sehe ich nicht ein.
Viele Grüße und vorab schonmal schöne Ostertage
Manni

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Ohne Zulassung zum TÜV fahren, geht das?
- SRThomas
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Re: Ohne Zulassung zum TÜV fahren, geht das?
Moin Manni,
es gibt einen sogenannten Vorführschein, denn man beim Anmelden ohne gültigen TÜV bei der Zulassungsstelle bekommt. Dieser ist sogar recht lange gültig (mehr als 10 Tage, glaube fast nen Monat) und erlaubt die Vorfahrt beim TÜV so wie auch bei der Zulassungsstelle später. Hatte ich letztes Jahr erst für meine SR die keinen TÜV mehr hatte bekommen.
Hoffe das beantwortet die Frage
Viele Grüße,
Thomas
es gibt einen sogenannten Vorführschein, denn man beim Anmelden ohne gültigen TÜV bei der Zulassungsstelle bekommt. Dieser ist sogar recht lange gültig (mehr als 10 Tage, glaube fast nen Monat) und erlaubt die Vorfahrt beim TÜV so wie auch bei der Zulassungsstelle später. Hatte ich letztes Jahr erst für meine SR die keinen TÜV mehr hatte bekommen.
Hoffe das beantwortet die Frage
Viele Grüße,
Thomas
"Sabbel nich, dat geit!"
- Grottenschrauber
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Re: Ohne Zulassung zum TÜV fahren, geht das?
Ja, das geht.
So war ich beim TÜV mit meiner VT.
Du brauchst die RVB Nr. von der Versicherung, musst dir vorher ein Kennzeichen reservieren ( da bin ich mir nicht 100% sicher), ich hab mir noch ne Bescheinigung bei der Zulassungsstelle besorgt, die besagt, fas man das darf.
Gültig war das hier im Kreis Karlsruhe...ob das woanders auch klappt?
Gruß. Stefan
So war ich beim TÜV mit meiner VT.
Du brauchst die RVB Nr. von der Versicherung, musst dir vorher ein Kennzeichen reservieren ( da bin ich mir nicht 100% sicher), ich hab mir noch ne Bescheinigung bei der Zulassungsstelle besorgt, die besagt, fas man das darf.
Gültig war das hier im Kreis Karlsruhe...ob das woanders auch klappt?
Gruß. Stefan
- grumbern
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Re: Ohne Zulassung zum TÜV fahren, geht das?
Jawoll.
Habe vor ein oder zwei Jahren bei uns sowohl auf dem Amt also auch beim Prüfer angefragt - darf man.
Und: Die wichtige Information, dass ich das auch ohne Erlaubnis gemacht hätte, möchte ich ich dir auch nicht vorenthalten.
Gruß,
Markus
Habe vor ein oder zwei Jahren bei uns sowohl auf dem Amt also auch beim Prüfer angefragt - darf man.
Und: Die wichtige Information, dass ich das auch ohne Erlaubnis gemacht hätte, möchte ich ich dir auch nicht vorenthalten.

Gruß,
Markus
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OnlineLisbeth
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Re: Ohne Zulassung zum TÜV fahren, geht das?
Danke, Männers!!!!
Das hilft mir weiter.

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- mrairbrush
- Beiträge: 4183
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Re: Ohne Zulassung zum TÜV fahren, geht das?
So habe ich es bei einem Anhänger gemacht. Versichert und Kennzeichen beim Landratsamt vergeben lassen. Dazu gab es eine Bescheinigung vom Landratsamt das man damit Fahrten in Verbindung mit der Zulassung machen darf. War sogar kostenlos was mich etwas wunderte. Man muss aber wissen das es diese Möglichkeit gibt sonst empfehlen sie nämlich Kurzzeitkennzeichen. 

-
- Beiträge: 603
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Re: Ohne Zulassung zum TÜV fahren, geht das?
Man sollte beachten, dass nur Fahrten im Zulassungsbereich und einem angrenzenden Bereich zulässig sind, also weiter weg um zum Wunsch-TÜV zu fahren ist nicht unbedingt drin.
Wunschkennzeichen Reservierung reicht eigentlich auch nicht aus. Dass Kennzeichen muss auf den Halter schon mal zugelassen gewesen sein, oder der Halter muss der Zulassungsstelle gemeldet worden sein. Solange nichts passiert, kontrolliert das zwar keiner (habe ich auch schon mehrfach so gemacht), aber so ist die Vorschrift.
Das Ganze ist auch zulässig für Fahrten zur Sicherheitsprüfung bei Gasanlagen.
Sinnvoll ist es auch, wenn man einen TÜV-Termin ausgemacht hat, falls man mal wirklich an einen Erbesenzähler kommt.
Ist halt wie immer, solange nichts passiert, kann man da ziemlich entspannt sein. Im worst case ist es halt besser auf der sicheren Seite zu sein.
Wunschkennzeichen Reservierung reicht eigentlich auch nicht aus. Dass Kennzeichen muss auf den Halter schon mal zugelassen gewesen sein, oder der Halter muss der Zulassungsstelle gemeldet worden sein. Solange nichts passiert, kontrolliert das zwar keiner (habe ich auch schon mehrfach so gemacht), aber so ist die Vorschrift.
Das Ganze ist auch zulässig für Fahrten zur Sicherheitsprüfung bei Gasanlagen.
Sinnvoll ist es auch, wenn man einen TÜV-Termin ausgemacht hat, falls man mal wirklich an einen Erbesenzähler kommt.
Ist halt wie immer, solange nichts passiert, kann man da ziemlich entspannt sein. Im worst case ist es halt besser auf der sicheren Seite zu sein.
Gruß Werner
- DerSemmeL
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Z 250 c - original - Bj 1983, Z 250 Ltd (noch Baustelle) - Bj 1980, KLX 250 B, die einzige mit Scheibenbremse Bj. 1983, Z 400 G1, Bj 1979, Z 400 D4 Bj 1978, Z400 D3 Bj 1977
Re: Ohne Zulassung zum TÜV fahren, geht das?
Also ich hab das auch schon mehrfach so gemacht, Nummernschild bestellt, hingeschraubt, EVB beantragt, Termin beim TÜV gemacht.
Hingefahren, dann auf die Zulassung - fertig!
Spart die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen und das "Blech" dafür auch noch, nachhaltig gedacht, Manni!
Hingefahren, dann auf die Zulassung - fertig!
Spart die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen und das "Blech" dafür auch noch, nachhaltig gedacht, Manni!
Gruß vom SemmeL
Bei manchen Menschen verstehen die Augen mehr die Bilder als die Buchstaben
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Re: Ohne Zulassung zum TÜV fahren, geht das?
Vorallem was uns Langezeitumbauer betrifft:
das Kurzzeitkennzeichen gibbet nur noch mit gültiger HU. Ohne gültiger HU ist nix mit Kurzzeitkennzeichen bsp.: Überführung einer alten Karre, so wie ich es von 10 und ein paar Jahren mit der Uschi gemacht hatte.
Und man darf ohne Plakette zur Zulassungstelle und nach dem entstempeln auch wieder heim fahren.
Gruß
der Indianer
das Kurzzeitkennzeichen gibbet nur noch mit gültiger HU. Ohne gültiger HU ist nix mit Kurzzeitkennzeichen bsp.: Überführung einer alten Karre, so wie ich es von 10 und ein paar Jahren mit der Uschi gemacht hatte.
Und man darf ohne Plakette zur Zulassungstelle und nach dem entstempeln auch wieder heim fahren.
Gruß
der Indianer
Mann, bin ich alt geworden...
- aber ich genieße diese innere Ruhe sehr.
Das wirkt sich auch an der Kuh aus, deren letzte Rille am Reifen meist unberührt bleibt
www.derIndianer.org
meine alte Goldwing wird ein Caferacer
- aber ich genieße diese innere Ruhe sehr.
Das wirkt sich auch an der Kuh aus, deren letzte Rille am Reifen meist unberührt bleibt
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meine alte Goldwing wird ein Caferacer