viele haben ja auch originale Schätzchen - meist noch mit einer völlig unsinnigen Reifenbindung. Da hat sich scheints rechtlich was geändert - gefunden in einer aktuellen Brigdestone Bescheinigung
Endlich ist man nicht mehr von der willkürlichen Gnade des Prüfers abhängig. Besonders bemerkenswert die Erwähnung von anderen Größen oder Bauart. Und hier https://www.reifen24.de/info-cockpit/al ... enbindung/ wird erwähntSeit dem 01.01.2025 besteht die Möglichkeit die Reifenbindung bei Fahrzeugen mit deutscher Betriebserlaubnis oder Einzelzulassung gem. § 19 Abs. 2 i.V.m. § 21 StVZO auszutragen, sollte das maximale Baumaß der eingetragenen Reifengrößen im Fahrzeug Platz haben. Dabei können die Reifengröße oder die Bauart auch abweichend der original eingetragenen Reifen sein!
was die Kosten senkt. Scheint also endlich eine praxisgerechte Regelung zu sein.Im Gegensatz zur Eintragung neuer Reifen ist bei der Austragung der Reifenbindung normalerweise keine Begutachtungsfahrt durch Prüfer notwendig.