
Gibt es nen Trick, dass man ihn trotzdem eingetragen bekommt? TÜV wechseln?
Die 30° Regel bezieht sich nur auf die max. Neigung des Nummernschildes und nicht auf seinen AnbringungsortDerAmerner hat geschrieben:Mein TÜVer meinte, das ich die 30° Regel ja schließlich nicht einhalten könnte, wenn ich das Kennzeichen links montieren würde.
http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/FZV_a1.htm#10§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen:
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(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
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Hi Matze,AtomicCafe hat geschrieben:Manchmal hasse ich es wenn ich recht habe![]()
… aber war eigentlich klar, dass das irgendwo genau geregelt ist mit den Kennzeichen.
matze