Also ich hatte das hier noch nicht gelesen, dass man eine x beliebige Anlage dranbauen kann wenn die Karre vor 1994 zugelassen wurde. Stimmt das also was die da schreiben?
Wenn die Rennleitung Dich rausholt, kannst Du Gutachten und E-Nummern bis zu Abwinken dabei haben. Ist die Kiste zu laut, gehst Du zu Fuß weiter.......
Gruß, Klaus (nopa)
__________________________________________________________________________________ ...zu alt, um erwachsen zu werden...
mrrowin hat geschrieben:Also ich hatte das hier noch nicht gelesen, dass man eine x beliebige Anlage dranbauen kann wenn die Karre vor 1994 zugelassen wurde. Stimmt das also was die da schreiben?
Wenn das Motorrad danach nicht zu laut ist wohl ja.
Weiter steht da "die Einhaltung des zulässigen Fahrgeräuschgrenzwertes muss durch Messung nachgewiesen werden" was sich für mich nach Eintragung des Auspuffes anhört. Und dazu braucht er bei vor 1994 aber keine Nummern zu haben...
Ist die Kiste zu laut, geht ich zu Fuß weiter.... was aber wenn der Auspuff in die Papiere eingetragen ist?
Das ist ja genau das, was immer unterschlagen wird, man sollte sich da halt auf Aussagen von Fachleuten verlassen.
Die Einführung der Kennzeichnungspflicht betraf erstmal vor allem auch die Originalanlagen. Umrüstung auf Zubehör ist ne ganz andere Baustelle.
Fakt ist: Immer wenn ich was am Auspuff umbaue, muss ich "beweisen", dass das zulässig ist. Das passiert heutzutage üblicherweise durch Verwendung einer Anlage mit e-Nummer. Gerade für die älteren Schätzchen gibt's aber auch noch Anlagen mit ABE (meistens ohne, manchmal mit Abnahmepflicht, ABEs muss man immer lesen), mit Teilegutachten (immer abnahmepflichtig) oder ich hab halt was selbstgebautes, Fremdfabrikat oder eben anderes Zeug ohne Papiere, dann brauch ich ne Begutachtung für ne neue Betriebserlaubnis (21er, nur TÜV oder DEKRA, je nach Besatzungszone).
Lächle! Du kannst sie nicht alle töten.
Konkrete Anfragen zu Abnahmen von Umbauten im PLZ-Bereich 64, 63, 60, 61 und Umgebung vorzugsweise per PN.
sry das ich dieses thema nochmal aufrolle ^^ =)
Also könnte ich beispielsweise an meine GSX600F BJ 89 alle ESD anbauen solange ich den Grenzwert nicht überschreite? Aber es muss trotzdem in die Papiere oder muss ich den dann nicht eintragen?
Servus,
du mußt die geänderte Auspuffanlage zur Geräuschmessung vorführen und eintragen lassen.
Alles andere ist hoffen und beten, nicht erwischt zu werden.
Nur eine komplett für dein Modell angebotene Anlage mit e-Zeichen ist einfacher zu handhaben.
LG, Michael "Es gibt keine richtigen oder falschen Entscheidungen – es gibt nur die in der jeweiligen Situation bestmögliche Entscheidung" (Mae Leyrer)