Danke für eure Tipps...hat aber leider nix gebracht :-(
Die Lenker hätte er mir eingetragen....Lenkeinschlag hat er net mal geprüft.(passt aber)
2 Spiegel sind für ältere Baujahre nicht zwingend vorgeschrieben.
Ob ich letztendlich bequem sitze interessiert ihn nicht....zum Glück
Rückstrahler und Kettenschutz kämen zum tüv drauf und hinterher wieder weg...da mach ich mir wenig Gedanken
Für Frontfender und das GFK-Heck gilt: Befestigung und Funktion ist gegeben...was ihm nicht gefiel waren die mitgebrachten Gutachten. Sie beziehen sich lediglich auf das verwendete Material, nicht auf das Bauteil in seiner letztendlichen Form.
Auspuff und Luftfilter gab eine Diskussion die ich nicht gewinnen konnte....weil er es nicht wollte.
Meine Argumentation: Vor Bj. 95 gab es keine Kennzeichnungspflicht für Abgasanlagen...der Auspuff hat ja auch nix drauf. Also muss geprüft werden ob die Geräuschwerte eingehalten werden. Laut Fahrzeugschein 78 N. N steht in diesem Fall für das Messverfahren (im Abstand von 7meter rund um das Fahrzeug das Standgeräusch). P wäre die Nahfeldmessung...ab Bj.83.
Diese Messung schließt ebenfalls den Luftfilter ein....passt die Lautstärke>>>spricht auch nichts dagegen!
Statt aber eine Messung durchzuführen...meine er nur das es sowieso nicht hin haut.
Ändert alles nix...ich werde noch einmal recherchieren.
Für weitere Tipps bin ich äußerst dankbar. Vielleicht sollte ich einen anderen TÜV aufsuchen??