ich hab was im Net gefunden wegen Fahrgeräuschgrenzwerte.
Meine Frage ist ich hab eine CB 400 welche regeln gibt es da ?
Danke schon mal

Auspuffanlagen
Moderne Zubehörauspuffanlagen verfügen häufig über eine EG-ABE. In diesem Falle ist der Auspufftopf mit einer E-Nummern-Stempelung versehen. Diese ersetzt eine ABE in schriftlicher Form, eine zusätzliche Eintragung entfällt, kann jedoch auf besonderen Wunsch erfolgen Besteht für den Auspuff eine schriftliche ABE, ist diese stets mitzuführen. Eintragung ebenfalls auf Wunsch möglich. Ist ein TÜV-Gutachten vorhanden, muß die Anlage vom Prüfer abgenommen und in die Papiere eingetragen werden.
Natürlich kann ein Auspuff auch im Eigenbau entstehen. Dann wird bis Bj. 1988 eine Leistungs- und Geräuschmessung, ab Bj. 1989 zusätzlich eine Abgasuntersuchung notwendig.
Bei Fahrzeugen ab 500 ccm gelten z.B. folgende Fahrgeräuschgrenzwerte:
EZ bis 13.09.1953 90 Phon
20.05.1956 87 Phon
31.12.1956 84 Phon
12.09.1966 82 Phon
30.09.1983 84 dB(A)N
30.09.1990 82 dB(A)N
EZ ab 01.10.1995 80 dB(A)N