Alles fing ganz harmlos an. Ich habe einige Teile aus seinem Ebay-Shop bestellt, darunter ein Rücklichthalter für eine CB450, den ich für meinem Caferacer haben wollte.
Dafür brauchte ich auch die Befestigungsteile wie Gummis, Scheiben und Bundschrauben.
Ich habe Andy angeschrieben und gefragt, ob er mir diese Teile ebenfalls liefern kann.
Er hatte alles am Lager und so stand der Transaktion eigentlich nichts mehr im Wege.
Was ich allerdings als etwas sonderbar empfand war, dass er Paypal zwar anbietet, wegen "der Kosten" innerhalb Deutschlands aber auf Überweisung besteht.
Angesichts der Preise, die er teilweise aufruft, fand ich das schon etwas übertrieben. ...egal.
...Der Rücklichthalter hat mir nicht gefallen. Es war kein Originalteil, sondern eine Nachfertigung, vermutlich aus Indien. Man hat deutliche Schleifspuren im Chrom gesehen, das Blech war nicht sauber geformt und die Haltelaschen für´s Kennzeichen waren für die neuen Schilder zu lang. Kürzen kam nicht in Frage, da dann der Chrom an den Schnittkanten weg gewesen wäre.
Ich habe Andy dann angeschrieben und gesagt, ich wolle die Teile (den Halter und die Befestigungsteile) zurückgeben.
Er hat, wie es üblich ist, bei Ebay einen "Fall" geöffnet und um meine Zustimmung zum "Abruch der Transaktion" gebeten. Damit wäre der Fall dann geschlossen gewesen, doch dazu später mehr.
Ich habe die Teile zurück geschickt und erhielt einige Tage später (am 10.05.2014) eine "Gutschrift". Von meinem eigentlichen Guthaben hat er 10,74 € "Wiedereinlagerung" abgezogen. Auch die Versandkosten wurden mir nicht gutgeschrieben. Laut AGB aber geht die Rücksendung zu Lasten des Verkäufers, wenn der Wert der zurück gesendeten Waren 40,00 € übersteigt.
Okay, wegen der Rücksendekosten wollte ich mich nicht mit ihm auseinander setzen, aber 10,74 € "Wiedereinlagerung" waren mir dann doch eine Email wert. Ich konnte nirgendwo - weder in den AGB seines Ebay-Shops noch in denen seines Online-Shops einen Hinweis darauf finden, dass im Falle einer Rückgabe "Wiedereinlagerungskosten" berechnet werden und empfinde diese als rechtswidrig.
Ich habe deshalb Einspruch dagegen eingelegt. Darauf erfolgte von seiner Seite aus zunächst keine Reaktion. Ich habe ihn dann angerufen und um Klärung gebeten. Sein Argument: "...Sie haben einen Aufwand erzeugt für eine Rücksendung, die wir nicht zu verantworten haben und diesen Aufwand stellen wir Ihnen in Rechnung, oder gehen Sie umsonst arbeiten...?"
Auf die AGB angesprochen sagte er, die Kosten seien für die "privat bestellten Befestigungsteile" berechnet worden, nicht aber für den über Ebay bestellten Rücklichthalter. Ich solle dem Abruch der Transaktion zustimmen, danach dann werde er die Überweisung meines Guthabens veranlassen.
Ich habe ihm dann schriftlich mitgeteilt, dass ich den Fall, wie es von Ebay auch empfohlen wird, erst dann schließe, wenn das Geld auf meinem Konto ist. Dazu habe ich ihm eine Frist bis zum 23.05. gesetzt und geschrieben, dass ich den Vorgang bei Ebay melde, wenn das Geld zu diesem Zeitpunkt nicht auf meinem Konto ist.
...Und was macht er? Natürlich war das Geld NICHT auf meinem Konto, dafür aber hat er bei Ebay zwei neue Fälle geöffnet und behauptet, dass ich die beiden anderen Artikel, die ich über Ebay bestellt und behalten hatte, nicht bezahlt hätte !!
Ich habe dann alle Belge an Ebay geschickt, darauf aber zunächst keine Antwort erhalten. Inzwischen hat er auch den "Fall" mit der abgebrochenen Transaktion geschlossen, da ICH angeblich nicht reagiert habe. Das bedeutet: Er muss für die beiden Artikel, die ich behalten habe, keine Ebay-Gebühren zahlen und kann auch keine negative Bewertung mehr bekommen, weil die Vorgänge bei Ebay nicht mehr existieren.
Gestern habe ich bei Ebay angerufen. Die Einträge wegen "nicht bezahlter Artikel" wurden gelöscht und Ebay hat mir empfohlen, rechtlichen Beistand aufzusuchen, nachdem ich ihm eine letzte Zahlungsfrist zum 06.06.2014 setze und diese auch ergebnislos verstreicht.
...Es bleibt spannend
Ein dermaßen kundenunfreundliches Verhalten eines Online-Händlers habe ich noch nie erlebt. Die Aroganz, mit der Herr Cepok auftritt, spottet jeder Beschreibung. Ich kann nur jeden warnen, bei ihm etwas zu bestellen, auch wenn ich in der Vergangenheit eigentlich sehr zufrieden mit ihm war und ihn sogar weiter empfohlen habe. ...Ich habe bis dahin allerdings auch noch nie Teile zurückgeschickt.
Jetzt bin ich um eine Erfahrung weiter...

Eine ganz bescheidene Frage zum Schluss: Haben wir im Forum einen Rechtsanwalt, der sich der Sache gegebenenfalls annehmen möchte?
DLzG Ralf