Das kommt dann allerdings drauf an ob dein Fahrzeug nach EG oder deutschem Recht zugelassen ist.blatho hat geschrieben:Hab ich auch schon gelesen, damit waren dann sämtliche Klarheiten beseitigt![]()
Also: eigentlich sagt die STVZO zum vorderen Blech: "Das vordere Ende der Abdeckung am Vorderrad muss mindestens zur Senkrechten durch die Vorderradachse reichen, das hintere Ende darf nicht höher als 15cm über der Horizontalen durch die Radachse liegen."
Eigentlich, weil eigentlich das EU-Recht, welches den Koti nicht vorschreibt, über dem nationalen Recht steht.
Also kann ich eigentlich s Blechle weglassen.
Aber da die TÜV-Ings. und die Rennleitung scheinbar werten, wie sies individuell und wohl tagesformabhängig für richtig halten...
Bei EG kannst du z.B. (eigentlich!) keine alten Lichter mit Wellenprüfzeichen fahren usw.
Das merken allerdings die wenigsten ;)