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Kotflügel - keine Pflicht

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igel
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Re: Kotflügel - keine Pflicht

Beitrag von igel »

Ich hab mir jetzt noch mal einen anderen Prüfer rangezogen und der kam mir noch ein bissl entgegen. Der letzte wollte ja die 150mm incl. Kennzeichen sehen, der jetzige meinte: "Wir wollen ja dem nachfolgenden Verkehr auch eine Chance geben, also bau was ran, zeig es mir und ich sag Dir ob es geht oder nicht....".

Ich bin mit der Aussage recht zufrieden, irgendwie klingt es ja auch fair. Nur könnt ich mir jetzt in den Arsch beißen, daß ich mein Heck bissl kurz gemacht habe, sonst würde wohl das Kennzeichen reichen. Leider bekomm ich jetzt die 30° nicht mehr hin.
Gruß, Carsten

Ich schraube, also bin ich.

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valentin
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Motorrad:: Yamaha XJ 650

Re: Kotflügel - keine Pflicht

Beitrag von valentin »

Ich hole mal diesen alten Thread wieder hoch:

Hat jemand aktuelle Erfahrungen gemacht? Mein CR soll zumindest hinten kein Schutzblech haben. Vorne tendiere ich da schon zu, macht ja durchaus ein wenig Sinn. Aber hinten reicht doch eigentlich der Sitz als "Schmutzfänger"?


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EnJay
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Re: Kotflügel - keine Pflicht

Beitrag von EnJay »

KBA_-_Info Radabdeckung.pdf
Bittesehr!

War hier glaub ich auch schonmal gepostet worden. Zumindest in nem anderen Thread.

Auch wenn der TÜV auf der HP schreibt, dass es für STVO zugelassene Motorräder Pflicht ist, das Kraftfahrtbundesamt (was als Staatliche EInrichtunge wohl mehr "Recht" hat) ist der Meinung, dass die Radabdeckungen auch für STVO Moppeds nicht Pflicht ist, zumal bei den auch nur eine "ausreichende Abdeckung" vorhanden sein muss dem Gesetz nach.

Steht aber so alles nochmal in der Info vom KBA. Wenn du unsicher bist Druck dir die aus und zeig die der Polizei.
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valentin
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Motorrad:: Yamaha XJ 650

Re: Kotflügel - keine Pflicht

Beitrag von valentin »

schraubnix hat geschrieben:Hallo

Guck mal hier ...

http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer



Gruss

Uli
Mh, demnach bräuchte ich ja nur einen Spiegel links und als Blinker reichen zwei Ochsenaugen, weil die Kiste so alt ist. Die Frage wäre noch ab das zählt, wenn original zwei Spiegel oder vier Blinker vorgesehen sind.

schraubnix

Re: Kotflügel - keine Pflicht

Beitrag von schraubnix »

Betr. Ochsenaugen

Die Mit E-Zeichen kannste gleich vergessen , die sind nur für vorn geprüft , soll heissen wenn du die montierst musst du hinten auch Blinker verbaut haben .

Es sei denn du verbaust die Hella-Ochsenaugen mit KBA Nummer und Welle im Glas .

Die sind als alleinige Blinker zulässig .


Gruss

Uli

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bigben
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Re: Kotflügel - keine Pflicht

Beitrag von bigben »

Für meinen Kaffer gibt´s hinten eine nummerschild , das sollte reichen,

Vorne möchte ich allerdings garnix haben, weil eh,wegen der Gabelbrücke nix dranpassen würe, ausserdem siehts geiler aus.

Was meint ihr geht das? Yammi XV750 Bj 82 nach KBA Schriftstück sollte es doch, oder?

Gruß bigben
Kann ich mein Leben mal kurz speichern und was ausprobieren?

Harley Davidson "Fat Bob" - Yamaha Virago XV 750 als Cafe Racer - Status: in Arbeit

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EnJay
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Re: Kotflügel - keine Pflicht

Beitrag von EnJay »

KBA Schriftstück erwähnt wenn man es sorgfältig liest leider nur den Kotflügel hinten. Vorne wird einfach nicht erwähnt.

Würde man der Logik alleridngs folgen wäre vorne ohne auch erlaubt, leider haste dafür dann kein Schriftstück um das der Polizei oder so beizubringen.

Ich handel es so, dass ich einfach ohne fahr. Ich denke die Polizei guckt da erstmal auf andere Dinge. Wenn die Sprache doch mal auf den Koti kommen sollte kann man ja das KBA Schriftstück erwähnen bzw einfach rüberreichen... vllt fällt denen das nicht auf, dass es nur um hintere geht, und wenn doch muss man halt diskutieren und argumentieren, dass genau die Argumentation die das KBA für den hinteren macht genau so für vorne gilt....
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obelix
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Re: Kotflügel - keine Pflicht

Beitrag von obelix »

EnJay hat geschrieben:Würde man der Logik alleridngs folgen wäre vorne ohne auch erlaubt, leider haste dafür dann kein Schriftstück um das der Polizei oder so beizubringen.

auhauerha...
Logik? Lass stecken:-) Damit darfst einem Kontrolletti gar ned erst kommen, dann wird er böse:-)
In unserer bunten deutschen Republik ist es leider so, dass alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ganz selbstverständlich verboten ist. Sowie etwas auch nur den Anschein von Auslegungssache zulässt, packen manche dann gleich den grossen Machthammer aus.

Da kommen dann solche Argumente wie - ohne Kotflügel vorn könnte sich ein Fussgänger verletzen/reingezogen werden und andere sinnvolle "Argumente". Mir hat mal einer erzählen wollen, dass das Lenkrad in meinem Auto nicht zur ABE passt. Begründung: Ich hatte eine andere Huptaste in die Nabe gesteckt:-((((

Selbst mit regulär eingetragenen (oder ausgetragenen) Sachen hast öfter mal Probleme, weil die Herren vom Trachtenverein grundsätzlich mal mehr wissen als ein aaS, dessen Beruf das ist und der studiert hat. Und blöderweise kannst vor Ort so gut wie nix machen, auch wenn Du im Recht bist. Weil - ich bin Beamter, ich weiss das...
Denkt er:-) Und wenn Du an nen echten Vollpfosten gerätst, bringt der das glatt fertig und lässt dein Möp an die Leine legen.

Gruss

Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...

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MadMac
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Registriert: 31. Mär 2014
Motorrad:: Honda Hornet 900, Honda CX500C, Honda MBX 80

Re: AW: Kotflügel - keine Pflicht

Beitrag von MadMac »

Bei einem Spiegel und Blinker nur vorn gilt wohl die Grenze bei irgendwo im Jahr 1989, ansonsten wären auch viele DDR Mopeds illegal unterwegs. Genaueres weiß ich aber nicht wirklich. Werd mal schaun ob sich da was recherchieren lässt.
Grüße
Dirk aus S

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