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Stummelenker ohne KBA etc.

Tipps, Tricks, Informationen und Fragen zu Vorschriften, Gesetzen und Schlupflöchern
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AtomicCafe
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Re: Stummelenker ohne KBA etc.

Beitrag von AtomicCafe »

Der Prüfer kann Ingenieur sein wie er will, er kann halt nicht in das Material reingucken. Deshalb braucht er für die Einzelabnahme ein Festigkeitsgutachten oder den Schweisserschein von dem, der den Stummel gebastelt hat.

Letztens hab ich eine Verlängerung von ner billigen Ratsche einfach abgedreht, mit blossen Händen. Die sah von aussen tip top aus. An der Bruchstelle konnte ich dann dem Lufteinschluss schön sehen -- nachdem ich den aufgeschlagenen Fingerknöchel verpflastert hatte -- da war maximal noch die halbe Materialstärke.

Viel Spass wenn so was bei nem Stummel passiert in voller Fahrt.
When too perfect, lieber Gott böse.

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obelix
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Re: Stummelenker ohne KBA etc.

Beitrag von obelix »

hoppenstedt hat geschrieben:Hallo Stefan
Sicher hast du Recht was das angeht. Eine gewisse Kontrollfunktion ist sicher von Nöten.
Gibt genug Wahnsinnige auf Gottes Erden.
Leider sind die Kollegen Graukittel viel zu selten mit Einsicht und Sachverstand gesegnet.
Es ist leider nicht so einfach, wie man sich das vorstellt.
Zunächst sollte man unterscheiden zwischen Prüfern und Sachverständigen:-)
Die erste Gattung gehört zur sich immer weiter ausbreitenden Sorte der Zeitabsitzer.
Die zweite Spezies ist durchaus gewillt, sich mit nicht-vergutachteten Sachen zu beschäftigen, die werden leider nur immer weniger.

Dazu kommt seit einiger Zeit, dass alle Prüfer mittlerweile genauesten Kontrollen unterzogen werden und die sind sehr genau. es kann Dir passieren, dass nach dem Tüv auf einmal ein Wisch in Deinem Briefkasten landet, der dich zu ner Nachkontrolle (natürlich auf Deine Kosten) auffordert. Da wird dann geprüft, ob der Prüfer seinen Job ordentlich gemacht hat. In Hessen werden sämtliche Eintragungen seit ein paar Jahren nochmal geprüft, und erst, wenn die Prüfstelle ihr o.k. gibt, trägt das LRA den Schmodder in Deine Papiere ein.

Der Handlungsspielraum der Prüfer wird immer geringer, mein Hausprüfer hat auch schon Geldstrafen bekommen, weil an einem Auto, das er abgenommen hat, eine Schraube abgerissen ist und das Fahrzeug deshalb in einen Unfall verwickelt war. Die Prüfung ergab, das die Schraube schon beim Einbau einen Schaden abbekommen hatte und dem Prüfer wurde vorgeworfen, das er diese Schraube nicht als defekt erkannt hat - ja, ne iss klar... ner eingebaute Schraube anzusehen dass sie nen Haarriss hat:-( Seit dem ist der Mann seeehr vorsichtig geworden mit Eintragungen, was auch verständlich ist.

Vor diesem Hintergrund muss man das Verhalten der Ingenieure einfach auch verstehen, letzten Endes hält der seinen Kopf hin. Wenn Du mit einem grenzwertigen Umbau einen Schaden verursachst, kann es durchaus passieren, dass der Prüfer den Rest seines Lebens dafür büssen darf. Er verliert seinen Job, bekommt darüber hinaus noch ne saftige Strafe und darf dann seinen weiteren Berufsweg als Schichtführer beim Mäcces oder als Kartenabreisser im Autokino verbringen, nur weil er eine Abnahme gemacht hat, die nicht 110% abgesichert war.

Wir beschweren uns immer, das bei uns nix erlaubt ist. Tatsächlich haben wir in Europa mit die laxesten Bestimmungen. Man schaue nach Frankreich oder Italien, die Schweiz oder Österreich - da ist viel weniger erlaubt. Wir bestaunen immer die heissen Umbauten aus Frankreich - die sind zu 99% illegal unterwegs. Da kümmert sich nur keiner drum. In Österreich musst für ne Typisierung einen seehr langen Atem und viel Geld haben, selbst Umbauten, die in D ein Gutachten haben, werden dort nicht anerkannt.

Gruss

Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...

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hoppenstedt
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Re: Stummelenker ohne KBA etc.

Beitrag von hoppenstedt »

Hallo Obelix
Gebe dir ungeteilt Recht.
Die Jungs stehen schon ordentlich unter Wind.
Mein Unverständnis in die Bürokratie besteht eher darin,wenn man die Fertigkeiten in seinem gelernten Beruf fachmännisch umsetzt, zudem mit doppelten Materialstärken arbeitet, dennoch keiner in der Lage ist seinen Segen zu geben.
Da bedarf es keiner Prüfanstalt.
Wenn die Jungs aber ein E- Zeichen sehen, sind sie tiefenentspannt.
Kommentar eines Prüfers beim TÜV meines T4 und dem Hinweis auf die AHK....... Interessiert mich nicht hat ja E-Zeichen!
Damit werde ich mich wohl in Zukunft abfinden müssen.
Aber Egal, ich sah meinen Prüfer mit einem breitem Grinsen von der Probefahrt kommen. :grin:
Gruß Hoppie
Wir heissen alle Hoppenstedt! (Loriot)

bb42

Re: Stummelenker ohne KBA etc.

Beitrag von bb42 »

obelix hat geschrieben:.. es kann Dir passieren, dass nach dem Tüv auf einmal ein Wisch in Deinem Briefkasten landet, der dich zu ner Nachkontrolle (natürlich auf Deine Kosten) auffordert.
Hmm, auf welcher rechtlichen Basis soll das möglich sein?
Ein Prüfbericht kann nicht nachträglich für ungültig erklärt werden.
In Hessen werden sämtliche Eintragungen seit ein paar Jahren nochmal geprüft, und erst, wenn die Prüfstelle ihr o.k. gibt, trägt das LRA den Schmodder in Deine Papiere ein.
Welche Prüfer-Prüfstelle soll das sein? Ich hatte ja schon betrügerische Prüfer und habe dann versucht eine solche Stelle auszumachen - gibts nicht, sagen auch Anwalt und auch ADAC - "Gehen sie doch zu einem anderen Prüfunternehmen".
...mein Hausprüfer hat auch schon Geldstrafen bekommen, weil an einem Auto, das er abgenommen hat, eine Schraube abgerissen ist und das Fahrzeug deshalb in einen Unfall verwickelt war.
Da hat er dir ganz sicherlich Prüferlatein aufgetischt.
Natürlich kann ein Prüfer im ungüstigsten Fall nur belangt werden für Dinge, die er geprüft hat. Da es nicht zu seinen Aufgaben gehört, Schrauben zu prüfen, kann er für falsche oder falsch angezogene also nie belangt werden. Wie sollte die Prüfung auch gehen, die Schrauben ausdrehen und in einen Prüfstand, und dann wieder einbauen? Oder mit Röntgen auf Risse untersuchen? Mit Gas-Chromatograf die Zusammensetzung messen?
Bitte mal kurz nachdenken bevor man solchen Unsinn weiterträgt.
Seit dem ist der Mann seeehr vorsichtig geworden mit Eintragungen, was auch verständlich ist.
Vor diesem Hintergrund muss man das Verhalten der Ingenieure einfach auch verstehen, letzten Endes hält der seinen Kopf hin.
Quatsch, wer letzten Endes seinen Kopf hinhält, bist du als Fahrer und Halter. Komme niemand auf die Idee, er könne einen Hauch von der Verantwortung für die Technik auf die Prüfer abwälzen.
Viele Prüfer versuchen einfach, die Kunden so weit wie möglich einzuschüchtern, das hat ja bei dir offenbar bestens geklappt. Umgekehrt ist man gut beraten, den Leuten selbstbewusst gegenüber zu treten, in fachlichen wie rechtlichen Dingen. Ein Prüfer, der sich mir gegenüber dumm anstellt, kommt auf meine schwarze Liste, wer sich hartnäckig querlegt, muss ggf. mal eine Formel hören wie "Verpflichtungsklage auf Erlass eines Verwaltungsaktes" ;)
Rechtsschutzversicherung hat man auch für solche Fälle.
Tatsächlich haben wir in Europa mit die laxesten Bestimmungen. Man schaue nach Frankreich oder Italien, die Schweiz oder Österreich - da ist viel weniger erlaubt. Wir bestaunen immer die heissen Umbauten aus Frankreich - die sind zu 99% illegal unterwegs.
Siehste, in anderen Ländern wird viel mehr toleriert, und das ist was zählt.
Wir verdanken manche sinnvolle Liberalisierung dem EU-Prozess, weil deutsche Vorstellungen in anderen Ländern einfach nicht durchsetzbar waren. Man denke nur an die Sache mit Kennzeichen und Heckabdeckung :clap:

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obelix
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Re: Stummelenker ohne KBA etc.

Beitrag von obelix »

bb42 hat geschrieben:Siehste, in anderen Ländern wird viel mehr toleriert, und das ist was zählt.
Wir verdanken manche sinnvolle Liberalisierung dem EU-Prozess, weil deutsche Vorstellungen in anderen Ländern einfach nicht durchsetzbar waren. Man denke nur an die Sache mit Kennzeichen und Heckabdeckung :clap:
Sei mir bitte ned böse, aber Du bist ned wirklich auf der Höhe der Zeit:-)
Seit ca. 2009 gilt in Hessen die Marburg-Biedenkopf-Regelung, seit 2011(?) werden TÜV-Prüfer verschärft überwacht. Das gehört eigentlich mittlerweile zum Allgemeinwissen von jedem, der sich mit Umbauten befasst. Wieso glaubst Du, werden mittlerweile Mängel, die vor ein paar Jahren keinen gejuckt haben, nun als erheblicher Mangel eingestuft (beispielsweise Leuchtweitenregler). Ich habe in der Vergangenheit reichlich Abnahmen gemacht, das gehörte teilweise zu meinem Job. Ich weiss also ziemlich genau, von was ich schreibe.

Und das mit dem tolerieren - wenn du mal unter die schönen Lackkleider von manchen englischen, französischen oder spanischen Mobilen schaust, fängst Du an zu frieren. Da wird nach Herzenslust gepfuscht, dass es einem Angst und Bange wird.

Die Nachprüfungen werden stichprobenartig durchgeführt, zumeist bei Verdachtsfällen, dass ein Prüfer nicht ordnungsgemäss arbeitet. Die "Einladung" dazu sieht dann so aus:

Bild

Ich saug mir sowas ja ned aus den Fingern, um für allgemeine Belustigung zu sorgen. Und glaub mir, das mit dem TüV-Prüfer ist tatsächlich so passiert. Es wurde ihm angelastet, da bei einem Achstausch sowas durchaus passieren kann. Es wurden früher schon Schrauben nachkontrolliert, die Prüfung einer neu angebauten AHK beinhaltete z.B. die Nachprüfung der Anzugsdrehmomente aus der Einbauanleitung, die Kontrolle der kompletten Bremsanlage incl. Handbremse und den Test der elektrischen Schaltung.

Und ja, der Prüfer hält defintiv seinen Kopf hin...

Gruss

Obelix
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bb42

Re: Stummelenker ohne KBA etc.

Beitrag von bb42 »

Obelix, sorry aber da scheint ein einzelner Beamter oder eine kleine Gruppe völlig aus dem Ruder zu laufen und will sich irgendwie wichtig tun, vielleicht liegt auch ein Streit mit einer Prüforganisation zugrunde, die nun via die Kunden eingeschüchtert werden soll. "... nicht nachvollziehbar, ob sie an zugelassenen Prüforten durchgeführt wurden." ist ja schon ein seeehr skurille Begründung. Welche Behörde war denn der Absender des Schreibens?

Was dem TÜV-Prüfer "tatsächlich passiert" ist, weisst du doch nur aus dessen Schilderungen, oder bist du das selbst?
Dass er Schrauben-Drehmomente o.ä. nachprüfen müsse, ist einfach grober Unsinn.
Geh bitte davon aus, dass manche dieser Leute keine Chance auslassen, ihre Kunden einzuschüchtern und sich (daran) aufzubauen, und so einen hast du getroffen. Vielleicht ist er ein streitlustiger Typ und fährt so eine Schiene auch mit den Behörden, und hat daher die o.g. Reaktion provoziert.
So oder so, wir leben in einem Rechtsstaat, muss man leider dran erinnern, wenn man solche Geschichten hört.
Bei einem solchen Fall würde ich erstmal zum Anwalt gehen, weiterhin die Presse einschalten, also offenen Brief an Reg.präsidenten und einschlägige Zeitungen.

Was hat das mit den Lackkleidern von Autos in Nachbar-Ländern zu tun? Sollte es da eine Schönheits-Pflicht geben oder wie? Was hat das mit Prüfern/Gutachtern zu tun? Viel Gerüchte, wenig Kakao.

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obelix
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Re: Stummelenker ohne KBA etc.

Beitrag von obelix »

Obelix, sorry aber da scheint ein einzelner Beamter oder eine kleine Gruppe völlig aus dem Ruder zu laufen und will sich irgendwie wichtig tun, vielleicht liegt auch ein Streit mit einer Prüforganisation zugrunde, die nun via die Kunden eingeschüchtert werden soll. "... nicht nachvollziehbar, ob sie an zugelassenen Prüforten durchgeführt wurden." ist ja schon ein seeehr skurille Begründung. Welche Behörde war denn der Absender des Schreibens?

Was dem TÜV-Prüfer "tatsächlich passiert" ist, weisst du doch nur aus dessen Schilderungen, oder bist du das selbst?
Dass er Schrauben-Drehmomente o.ä. nachprüfen müsse, ist einfach grober Unsinn.
Geh bitte davon aus, dass manche dieser Leute keine Chance auslassen, ihre Kunden einzuschüchtern und sich (daran) aufzubauen, und so einen hast du getroffen. Vielleicht ist er ein streitlustiger Typ und fährt so eine Schiene auch mit den Behörden, und hat daher die o.g. Reaktion provoziert.
Schaust du Grafikinfo, dann landest in dem Beitrag, aus dem das Bild des Schreibens stammt.
Da läuft kein Beamter aus dem Ruder, das ist einfach so. Geh am besten zu Deinem TÜV vor Ort und frag dort mal nach, mir glaubst ja ofensichtlich ned...

Der Prüfer, dem das passiert ist, ist ein sehr guter Prüfer. Sehr offen und sachverständig. Bei dem lasse nicht nur ich prüfen, der hat so gut wie alle Fahrzeuge aus unserem Dunstkreis abgenommen, also nix mit "Kunden" einschüchtern. Das gibt es auch so gar nicht, wozu auch? Wenn ein Prüfer was ned machen will, macht er es ned. Und schon ist die Geschichte von Tisch, der muss niemand einschüchtern...
So oder so, wir leben in einem Rechtsstaat, muss man leider dran erinnern, wenn man solche Geschichten hört.
Bei einem solchen Fall würde ich erstmal zum Anwalt gehen, weiterhin die Presse einschalten, also offenen Brief an Reg.präsidenten und einschlägige Zeitungen.
Der Anwalt kommt dann vor lauter Lachen ned zum Schlafen:-) Hast sowas im Briefkasten, reitest Du vor, Punkt. Das mit dem Rechtstaat lass ich jetzt mal völlig unkommentiert:-)
Was hat das mit den Lackkleidern von Autos in Nachbar-Ländern zu tun? Sollte es da eine Schönheits-Pflicht geben oder wie? Was hat das mit Prüfern/Gutachtern zu tun? Viel Gerüchte, wenig Kakao.
Nix, damit sollte nur verdeutlicht werden, dass es gut ist, nach der Technik zu schauen und eben ned alles zu tolerieren. Zuvor hab ich ja geschrieben, dass wir in D eben immer neidisch auf die"schönen" Umbauten in anderen Länder sind. Aber drunter sitzt eben oft lebensgefährlicher Pfusch. Ne Schönheitspflicht gibt es sicher ned - dort, bei uns schon. Versuch mal ne H-Zulassung zu bekommen, wenn die Kiste ned gepflegt ist:-) Naja, anderes Thema...

Ich hab hier lediglich Fakten aufgezählt, mehr ned. Und wenn du das nicht glaubst - kann ich damit leben.
Ich beende den Disput für mich hiermit. Die Fakten liegen offen, damit kann jeder machen, was er für richtig hält.

Gruss

Obelix

P.S.:
Nur noch kurz zu Deiner These, dass ein TÜV-Prüfer nicht in der Haftung steht, hier ein kleiner Auszug den ich im Web gefunden habe. Verfasser ist ein Regierungsamtsrat des Regierungspräsidiums der Oberpfalz, Regensburg - sinngemäss anzuwenden auch auf Abnahmen von Umbauten:
Zitat: Der Prüfer wird im Rahmen der Untersuchungen nicht aufgrund eines privatrechtlichen Vertragsverhältnisses, sondern hoheitlich tätig. Die regelmäßige Kontrolle der Fahrzeuge durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer (oder durch eine Kfz-Werkstätte) ist im Interesse der Öffentlichkeit zur Abwehr der von einem Fahrzeug für die Allgemeinheit ausgehenden besonderen Gefahren angeordnet. Es handelt sich um eine polizeiliche Überwachungstätigkeit und nicht um die bloße Übernahme einer dem Halter auferlegten Pflicht, im Interesse der allgemeinen Verkehrssicherheit durch periodische Überprüfungen seines Fahrzeugs für dessen ordnungsgemäßen Zustand zu sorgen. Prüfplaketten und Prüfbescheinigungen erteilen die jeweiligen Prüfer. Verstöße gegen die Untersuchungspflichten sind bußgeldbewehrt, und zwar für Prüfer und Kfz-Halter. Aufgrund dieser hoheitlichen Tätigkeit sind eventuelle Schadensersatzansprüche aus Fehlern bei solchen Untersuchungen im Wege der Amtshaftung nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG zu verfolgen. Für Amtspflichtverletzungen haftet das jeweilige Bundesland, das dem Prüfer die Anerkennung erteilt hat. /Zitat
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Alrik
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Re: AW: Stummelenker ohne KBA etc.

Beitrag von Alrik »

Wenn ich manch eine Weisheit hier lese, freue ich mich doch sehr, dass der Maurer, der die Behausung um meinen Arbeitsplatz gebaut hat, hier und da ne Tür vorgesehen hat.
Lächle! Du kannst sie nicht alle töten.

Konkrete Anfragen zu Abnahmen von Umbauten im PLZ-Bereich 64, 63, 60, 61 und Umgebung vorzugsweise per PN.

bb42

Re: Stummelenker ohne KBA etc.

Beitrag von bb42 »

Obelix, das Zitat erwähnt "eventuelle Schadensersatzansprüche aus Fehlern bei solchen Untersuchungen" - und da die Prüfung von Schrauben auf richtiges Drehmoment oder Risse nicht zu solchen Untersuchungen gehören, kann das Versäumen einer solchen Prüfung auch den Prüfer nicht "den Kopf kosten".

Praktisches Beispiel:
Du hast vor der HU noch die Bremsbeläge gewechselt und vergessen, die Bremsankerschrauben richtig festzuziehen.
Auf dem Weg zur HU ist nix passiert, und da die Schrauben noch nicht ganz lose sind, hat der Prüfer nichts bemerkt und die Plakette erteilt.
Jetzt heizt du erstmal über deine Hausstrecke, aber oha - die Schrauben lösen sich weiter, der Bremsanker verkantet und du greifst auf einmal vor einer Kurve ins Leere und ... beschädigst u.a. die Leitplanke.
Der Polizei sagst du "Aber ich war doch gerade bei der HU!"
Wer haftet nun für den Schaden? Der Prüfer? Oder du? Oder beide? Wie hat sich der Gesetzgeber das wohl gedacht?

Ranger

Re: Stummelenker ohne KBA etc.

Beitrag von Ranger »

.. also, die so genannte "Bündelungsstelle" für Nachprüfung von Abnahmen in Hessen gibt es wirklich. Auf diesen Umstand wird man allerdings vorher hingeweisen, die kümmert sich auch nur um Einzelabnahmen (von denen Fotos gemacht werden), nicht um Hauptuntersuchungen. Eine HU kann sogar von "externen Partnern" durchgeführt werden, die dann auf z.B. Tüv Papier schreiben. Mit Hinweis auf die Partnerschaft allerdings. Das sind dann externe Freelancer, einfach Subunternehmer (mit besonderer Befähigung natürlich).
Und nachträglich und zu Kosten des Kunden wird schon mal gar nix angeordnet. Laut gültiger Rechtssprechung kann sich der Kunde darauf verlassen, das eine Untersuchung an einer anerkannten Prüfstelle ordentlich durchgeführt wurde und er ist weder kostenpflichtig zu vergattern noch zu bestrafen, solange keine Mittäterschaft nachgewiesen wird. Wir damals in Mannheim, wo sie gleich zig Werkstätten erstmal geschlossen haben und den Prüfstatus entzogen haben.
Wenn eine HU nachgeprüft wird, dann unverzüglich, außerhalb der Prüfstelle, nicht Tage später, wenn sich ja vieles schon wieder verändert haben kann (wieder umgeschraubt wurde etc.). Einen "Haar Riss" braucht und kann auch kein Prüfer erkennen, es werden ja keine Röntgenaufnahmen erstellt.
Also, das ganze ist wohl etwas überzeichnet und auch aus dem gezeigten Schreiben geht im Detail etwas anderes hervor, als es hier dann getextet wurde. Alles etwas aus dem Zusammenhang gerissen.
Gruss und bis morgen aufm Glemseck.

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