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Re: Kann der TÜV Eintragungen widerrufen?
Verfasst: 16. Jul 2015
von Ranger
Ja, wi immer, es driftet gerade weit ab vom Thema......
Richtig ist, das tatsächlich wohl jeder Prüfer völlig unabhängig nach eigenem Ermessen handelt .... so sagte man es mir kürzlich auf einer Prüfstelle. Also, einer trägt z.B. den Lenker ein, der andere gar nicht .....
Irre.
Re: Kann der TÜV Eintragungen widerrufen?
Verfasst: 16. Jul 2015
von obelix
Ranger hat geschrieben:Also, einer trägt z.B. den Lenker ein, der andere gar nicht .....
Irre.
Nachvollziehbar. Der eine hat einfach merh Mut, Fachkenntnis oder sonstwas. Letzten Endes hält er ja den Kopp hin und riskiert seinen Job.
Gruss
Obelix
Re: Kann der TÜV Eintragungen widerrufen?
Verfasst: 16. Jul 2015
von Rolandd
obelix hat geschrieben:Ranger hat geschrieben:Also, einer trägt z.B. den Lenker ein, der andere gar nicht .....
Irre.
Nachvollziehbar. Der eine hat einfach merh Mut, Fachkenntnis oder sonstwas. Letzten Endes hält er ja den Kopp hin und riskiert seinen Job. Gruss Obelix
Und so mancher freundlich gesinnter TÜVler sucht nach einem einfachen Argument als Grund für die Eintragung.
Wenn man da die Zauberworte "Zur Erhöhung Sicherheit" oder "Technische Verbesserung zur Erhöhung der Sicherheit" glaubhaft unterbringen kann, offnet sich die Tür "Zum guten Willen"
Gut, bei manchen Teilen sind jetzt diese Worte schwer zu argumentieren...
Grüße
Roland
Re: Kann der TÜV Eintragungen widerrufen?
Verfasst: 16. Jul 2015
von Niko
Mahlzeit Kinners
ich häng mich hier mal mit rein um nicht einen weiteren Eintragungs-Fred zu eröffnen...
Hatte selber schon n paar Jahre nichts mehr groß eintragen lassen und war erstaunt über das jetzige Prozedere ..
Ich bekomm nach jeder Eintragung, Lenker, Sitzbank egal was jedesmal bestimmt 5-6 Seiten auf den auch die
Veränderungen fotografiert wurden.
Jede Eintragung kostet extra ...ich kenn es noch so das man ne Flatrate hatte, einmal Zahlen und der gute Mann hat so alles eingetragen ... oder auch nicht ;)
Frage, ist das nun gängige Praxis oder ist mein Tüffer etwas sehr genau und gar ein wenig geldgeil?
Gruß, Niko
Re: Kann der TÜV Eintragungen widerrufen?
Verfasst: 16. Jul 2015
von JKausDU
Wenn ich das richtig verstehe, ist doch die HU schon gemacht und die Plakette klebt inkl. Stempel in den Papieren. Damit ist das Thema HU durch. Wenn bei einem anderen Anlass ein anderer Prüfer auf Dinge hinweist, die seiner Ansicht nach nicht ok sind, kann er das natürlich tun. Es hat nur für die bereits bestandene HU keine Relevanz. Schließlich hat er ja auch gar keinen Prüfauftrag für eine HU.
Grüße
Jörg
Re: Kann der TÜV Eintragungen widerrufen?
Verfasst: 16. Jul 2015
von Oette
Ich schließe mich meinem Vorredner an.
Hier identisches Problem, da Blinker formal zu nah am Scheinwerfer.
Habe Trichter und Auspuff eintragen lassen, da hat es ihn nicht interessiert. HU war 2 Monate vorher schon passiert.
Folglich: Mach dir keinen Kopf, geh hin, lass ihn eintragen!
Re: Kann der TÜV Eintragungen widerrufen?
Verfasst: 16. Jul 2015
von CPE
Es wäre doch nun wirklich interessant welches Baujahr die R80 ist. Das ist schon wichtig , denn wir wissen ja
wie sich im Laufe der Zeit die Bestimmungen für bestimmte Baujahre geändert haben .
Re: Kann der TÜV Eintragungen widerrufen?
Verfasst: 22. Jul 2015
von dewais
Rolandd hat geschrieben:Also, wenn Du "nur" die Töpfe eintragen lassen willst, also keine HU, kann ein Prüfer garnichts machen, so wenigstens hier unser Leit-TÜVler.
Es ist nur eine Eintragung von Dir in Auftrag gegeben worden und keine HU, also kann Dir der TÜVler die Plakette nicht abnehmen.
Dies erfuhr ich, als ich verschiedene Dinge eintragen lassen wollte und mit einem Topf ohne E Nummer vorfuhr.
Auf meine Frage, ob ich zur Eintragung der Teile hätte besser den Topf runternehmen sollen, meinte dieser lapidar, das ihm das egal ist, es geht schließlich nur um die Eintragung. "bei einer HU sieht das anders aus" meinte er dann und grinste.
Gruß
Roland
Vielen Dank für die Antwort Roland das ist genau das was ich hören wollte.
Ich war heute beim TÜV und bin ne Runde vor seinem Messgerät die Straße rauf und runter gefahren. Zunächst schien der TÜVler etwas schlecht gelaunt zu sein, nachdem er aber keine Lärmbelästigung feststellen konnte verflog sein Unmut und er war hellauf begeistert. Nannte mir noch einige Cafe Racer Zeitschriften die er wohl selbst abonniert und wünschte mir einen angenehmen Tag.
Nun ist alles eingetragen - Samstag werde ich noch Fotos machen und poste sie in meinem Thread zur R80.
@CPE: BJ. 85
Vielen dank Jungs
Schönen Tag

Re: Kann der TÜV Eintragungen widerrufen?
Verfasst: 23. Jul 2015
von motosite
Niko hat geschrieben:
Jede Eintragung kostet extra ...ich kenn es noch so das man ne Flatrate hatte, einmal Zahlen und der gute Mann hat so alles eingetragen ... oder auch nicht ;)
Frage, ist das nun gängige Praxis oder ist mein Tüffer etwas sehr genau und gar ein wenig geldgeil?
Gruß, Niko
Ich hab schon 1993 für die Abnahme von Beiwagen, Lenker und Bremsleitungen "nach Aufwand", d.h. nach Zeit bezahlt.
Je aufwändiger, desto teurer.
Gekostet hat`s 100+50 DM (Vorführung + Nachprüfung).
Das Wort "Flatrate" gab`s damals noch gar nicht...