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Kann der TÜV Eintragungen widerrufen?

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dewais
Beiträge: 68
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Kann der TÜV Eintragungen widerrufen?

Beitrag von dewais »

Hallo Jungs,

Ich brauche bitte einmal euren fachmännischen Rat :bulle:

ich war heute beim TÜV meines Vertrauens und habe meiner fertigen R80 eine neue Plakette spendiert. Der Prüfer hat sich das Motorrad genau angeschaut, ist eine kurze Runde gefahren und hat mir zusätzlich noch Stahlflex, seitlichen Kennzeichenhalter, Sitzbank auf Einsitzer und die Stummellenker eingetragen.

Ich habe für den Termin heute die originalen Endschalldämpfer angebaut, da der Prüfer nicht die Möglichkeit hat eine Geräuschmessung zu machen um mir die Dinger einzutragen. Ein anderer Prüfer, einer anderen TÜV Stelle allerdings hat sich das Mopped mit neuen Pötten angehört und sagt meine Chancen stehen gut die neue Anlage einzutragen - eine Geräuschmessung kann er machen, auf eine Leistungsmessung verzichtet er.

Soweit so gut. Nun kommt der kritische Punkt: :dontknow:
Der "Auspuff-Prüfer" bemängelte, dass meine Blinker 5cm zu nah am Frontscheinwerfer sitzen und die Kellermann Blinker hinten 20cm zu weit vom physischen Ende des Motorrad entfernt sind (was für ein Quatsch - aber Vorschrift ist nunmal Vorschrift). Wenn ich jetzt einen Termin mache um den Auspuff eintragen zu lassen und der zweite Prüfer sieht, dass die Blinker immer noch "falsch" montiert sind, das Motorrad aber durch die HU gekommen ist da dieser "Mängel" den anderen Prüfer nicht interessierte - kann mir der Prüfer dann die Plakette wieder abreißen und ich kann wieder von vorne anfangen?


Wäre toll wenn einer von euch eine ähnliche Erfahrung gemacht hat oder weiß, ob TÜV-Prüfer sich gegenseitig gerne mal korrigieren.


Vielen Dank bereits jetzt.
Philipp :salute:

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CPE
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Re: Kann der TÜV Eintragungen widerrufen?

Beitrag von CPE »

Im Custombereich gab es mal etliche harte Sachen die eingetragen wurden und später wurde bei Unfällen festgestellt , dass ( ich glaube es waren Rahmenänderungen ) die Umbauten nie hätten eingetragen werden dürfen.
Die Gutachten wurden eingezogen. Das hat mir mal einbekannter Umbauer erzählt.

Wegen deiner Blinker hinten : Vor 1986 brauchst du hinten gar keine Blinker , wenn du z.B. Lenkerblinker verwendest.
Hab ich so gemacht - kein Problem.
Auspuff : Nimm irgend eine Flöte mit E-Nummer und die Sache ist gegessen. Muss nicht eingetragen werden , kann aber.

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dewais
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Re: Kann der TÜV Eintragungen widerrufen?

Beitrag von dewais »

Hallo CPE,

danke für deine Antwort. Ich möchte allerdings nicht "irgendeine Flöte" mit e-Nummer (die dann 600-1000€ kostet) sondern genau die Endschalldämpfer die ich bereits gekauft habe und eintragen möchte. Es geht hier wirklich nur um die Frage, ob ein Prüfer seinen Kollegen korrigieren, und mir die Plakette abnehmen darf.

Ranger

Re: Kann der TÜV Eintragungen widerrufen?

Beitrag von Ranger »

Also, Eintragunegn können zurück genommen werden, ja. In Hessen sind Einzelabnahmen gar temporär bis sie von einer Bündelungsstelle bestätigt wurden ...
Einmal wurden sogar nach über 2 Jahren Harleys zurückberufen und die Betriebserlaubnis entzogen wegen falscvher Rahmenumbauten .... gab nen Bericht in einem Magazon drüber.
Wird alles immer schwieriger heute.

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EnJay
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Re: Kann der TÜV Eintragungen widerrufen?

Beitrag von EnJay »

Es geht hier doch gar nicht um die Eintragung oder lese ich das falsch?

Es geht doch "nur" da drum, dass die Blinker nicht konform angebracht sind und befürchtet wird, dass das dazu führen könnte dass die HU PLakette abgenommen wird.

Ich würde behaupten, dass das den Prüfer das nicht interessiert und er vielleicht höchstens einen Kommentar dazu abgibt. Die Prüfer wissen durchaus, dass nach einer HU andere Spiegel angebaut werden oder sonst was.

Ob er es dürfte deine Plakette zu entfernen? Soweit ich weiß dürfen TÜV Prüfer verkehrsgefärdenden Fahrzeugen die Weiterfahrt untersagen. Ich denke das trifft auf nicht verkehrsgerecht angebaute Blinker nicht zu.
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Griesbert
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2 sehen aus als könnten es CafeRacer sein.
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Re: Kann der TÜV Eintragungen widerrufen?

Beitrag von Griesbert »

Geh zu nem dritten Prüfer/Prüfstelle, schildere Dein Problem und werde Schlau aus erster Hand.

Hier bekommst Du nur aus dem Kaffeesatz vorgelesen.

Grüße
Christian
Ich danke allen die nichts zum Thema zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

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himora88
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Re: Kann der TÜV Eintragungen widerrufen?

Beitrag von himora88 »

Ich war bei zwei. Weil der erste keine Änderung am Rahmen eintragen durfte.

Der zweite hätte aber bei anderen Sachen die Plakette nicht erteilt, aber da es um kleine Sachen ging, hat er nur "hast aber Schwein gehabt" gesagt.


Gruß Kay
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Kaffeepause
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Re: Kann der TÜV Eintragungen widerrufen?

Beitrag von Kaffeepause »

..eben, wie bereits bemerkt, kannst Du keine richtige Antwort auf deine Frage bekommen. Es liegt immer im Ermessen des Prüfers. Also kann er die bereits erteilte Plakette , wenn er der Meinung ist das dein Moped nicht der StVO entspricht wieder vom Nummernschild abkratzen.
Wenn der Metzger sich mal einen Salat macht, ist er lange noch nicht ein Gärtner....

Bonnie T140V : viewtopic.php?f=57&t=239

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Re: Kann der TÜV Eintragungen widerrufen?

Beitrag von Jupp100 »

Fahr doch einfach mit einem Kumpel mit
zwei Mopeds hin. So kann jeder einen
Prüfer beschäftigen, und alles ist gut. :wink:
Gruß Stefan





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Rolandd
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Re: Kann der TÜV Eintragungen widerrufen?

Beitrag von Rolandd »

Also, wenn Du "nur" die Töpfe eintragen lassen willst, also keine HU, kann ein Prüfer garnichts machen, so wenigstens hier unser Leit-TÜVler.
Es ist nur eine Eintragung von Dir in Auftrag gegeben worden und keine HU, also kann Dir der TÜVler die Plakette nicht abnehmen.
Dies erfuhr ich, als ich verschiedene Dinge eintragen lassen wollte und mit einem Topf ohne E Nummer vorfuhr.
Auf meine Frage, ob ich zur Eintragung der Teile hätte besser den Topf runternehmen sollen, meinte dieser lapidar, das ihm das egal ist, es geht schließlich nur um die Eintragung. "bei einer HU sieht das anders aus" meinte er dann und grinste.

Gruß
Roland
Wer sich schnell bewegt, bleibt länger jung. Wenn Du schnell genug bist, kannst Du Dich auf einmal an die Zukunft erinnern.

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