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Ohne Eintragung rumfahren und zum TÜV?

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alteisenbastler
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Re: Ohne Eintragung rumfahren und zum TÜV?

Beitrag von alteisenbastler »

bmwk2715 hat geschrieben:Für tageszulassungen brauchst de aber auch gültigen tüv geht nicht mehr so wie früher ohne tüv.
Das haben sie zum Glück gegenüber den ersten Versionen noch mal ein wenig entschärft. Innerhalb des Zulassungsbezirkes darf man auch ohne gültige HU noch zum Tüv fahren, siehe: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/FAQs/K ... liste.html
Gruss, Jens

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AtomicCafe
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Re: Ohne Eintragung rumfahren und zum TÜV?

Beitrag von AtomicCafe »

Meines Wissens lässt nicht jede Änderung gleich die Betriebserlaubnis erlöschen.
Zum Beispiel Auspuffanlage, bei den moderneren Moppeds sind die Bestandteil der Betriebserlaubnis und jede Manipulation lässt die Erlaubnis erlöschen, bei den alten Möhren braucht die Anlage eine ABE, fehlt die, ist nur die Anlage nicht zulässig, die Betriebserlaubnis, und damit der Versicherungsschutz, werden davon aber nicht berührt.

:cool:
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obelix
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Re: Ohne Eintragung rumfahren und zum TÜV?

Beitrag von obelix »

Ranger hat geschrieben:Nur zum Tüv. Sonst nicht. Ohne Eintragung = Betriebserlaubnis erloschen = Risiko (Versicherungsschutz, Strafen etc.)
Nei-en:-) Nicht mal zum TÜV. Theoretisch müsstest mit nem Hänger, 06-erKZ oder KZK fahren. Mit nem KZK ist das Problem yus der welt, mit normaler Zulassung nicht. Es gab mal nen Fall bei einem bekannten Tuner, da haben sich ein paar Polizsten drauf spezialisert, alle Fahrzeuge die aus seiner Werkstatt kamen zu kontrollieren, weil sie den Firmenchef nicht leiden konnten. Und da dort die meisten Autos für Umbauten waren, war die "Trefferquote" entsprechend hoch. Erst nach offizieller Beschwerde beim Bürgermeister wurde das dann abgestellt. Die haben die Kundenautos gezielt nach Umbauten abgesucht und die Halter/Fahrer dann entsprechend angezeigt.

Gruss

Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...

darkrider
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Re: Ohne Eintragung rumfahren und zum TÜV?

Beitrag von darkrider »

:shock: ist das bei euch echt so schlimm mit der :bulle:
Ich fahre jeden Tag auf 2 Rädern, Sommer wie Winter :wink:
Ich zahl hier und da mal für zu schnell :rockout:
Aber ausser auf die Reifen hat noch nie einer geschaut. :roll:

Grüsse

Ronny

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obelix
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Re: Ohne Eintragung rumfahren und zum TÜV?

Beitrag von obelix »

darkrider hat geschrieben::shock: ist das bei euch echt so schlimm mit der :bulle:
Ich fahre jeden Tag auf 2 Rädern, Sommer wie Winter :wink:
Ich zahl hier und da mal für zu schnell :rockout:
Aber ausser auf die Reifen hat noch nie einer geschaut. :roll:

Grüsse

Ronny
Nein, das war nur ein Beispiel, normalerweise wirst kaum behelligt:-) Es ging ja um die Rechtmässigkeit. In dem Moment, wo Du was am Fahrzeug veränderst, das die BE zum Erlöschen bringt, darfst Du von rechts wegen keinen Meter auf öffentlichem Verkehrsgelände zurücklegen. Es gibt Vorschriften, die völlig abwegig sind:-(

Gruss

Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...

Onym

Re: Ohne Eintragung rumfahren und zum TÜV?

Beitrag von Onym »

Meines Wissens lässt nicht jede Änderung gleich die Betriebserlaubnis erlöschen.
Das ist richtig. Selbst wenn Du z.B. einen Lenker umbaust und ohne Eintragung erwischt wirst, bedeutet das nicht automatisch das die Betriebserlaubnis erloschen ist.
Die Bullizei gaukelt das aber gerne vor - manchmal auch wider besseren Wissens.
Auch im Falle eine Unfalls erlischt nicht automatisch die Betriebserlaubnis bzw. der Versicherungsschutz. Ein Sachverständiger wird in einem solchen Falle klären, ob eines der nicht eingetragenen Teile "unfallrelevant" waren. Kommt er zu dem Schluß, ist der Versicherungsschutz weg, ansonsten nicht. Über solche Fälle gab es schon Gerichtsurteile.

Ganz klar liegst Du immer auf der sicheren Seite wenn alles brav eingetragen ist.

Ich selbst bin oft - auch derzeit wieder - mit nicht eingetragenen Umbauteilen unterwegs. AUSDRÜCKLICH weise ich hier aber darauf hin, dass das meine persönliche Sache ist und rate von Nachahmung ab! :wink: Das soll mal jeder schön mit sich selbst ausmachen...

Duch Bullizeikontrollen bin ich schon durchgekommen ohne das die gemerkt haben, dass Teile nicht eingetragen sind :grinsen1: Liegt wohl am "Old-Style-Look" meiner W.... :jump: :neener:

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Alrik
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Re: Ohne Eintragung rumfahren und zum TÜV?

Beitrag von Alrik »

Onym hat geschrieben:
Meines Wissens lässt nicht jede Änderung gleich die Betriebserlaubnis erlöschen.
Das ist richtig. Selbst wenn Du z.B. einen Lenker umbaust und ohne Eintragung erwischt wirst, bedeutet das nicht automatisch das die Betriebserlaubnis erloschen ist.
Dann lies mal den §19 der StVZO, da steht das genaue Gegenteil. Und zwar ausdrücklich. Und selbst wenn du auf den Unterschied zwischen abstrakter und konkreter Gefährdung rauswillst: Das entscheidest du nicht zuhause in der Garage.
Was man aber der Richtigkeit halber sagen muss: Das mit dem Versicherungsschutz ist wirklich Unfug. Die Haftpflicht zahlt grundsätzlich immer, geht gar nicht anders. Nur wenn ein Zusammenhang herzustellen ist zwischen dem (unzulässigen bzw. nicht abgenommenen) Umbau und dem Unfallgeschehen, dann wird die Versicherung versuchen, sich das Geld vom Kunde wiederzuholen. Ums kurz zu verdeutlichen: Heckrahmen abgekrotzt ohne entsprechende Begutachtung/Abnahme und dann fährt man nen Fußgänger über den Haufen. Das Heck hat nix zu tun mit Reifen, Bremsen, deren Bedienbarkeit oder Verschleißzustand, also hätte das Vorhandensein des Hecks dem Fußgänger auch nicht geholfen.
cx500mystery hat geschrieben:Wie sieht das denn Aus wenn die Maschine abgemeldet ist und keinen Tüv hat? Gibt es noch irgend eine Möglichkeit die zu bewegen für den Tüv Prüfer?
Neben den schon genannten Möglichkeiten:
Wenn du das alte, entstempelte Kennzeichen noch hast, darfst du mit dem fahren, musst allerdings ne Versicherung abschließen.
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Benny1984
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Re: Ohne Eintragung rumfahren und zum TÜV?

Beitrag von Benny1984 »

Passt zwar nicht ganz zur eigentlichen Frage des Erstellers, aber ich frag trotzdem mal:

Es gibt (oder gab?) doch auch mal so Regelung, dass ein nicht zugelassenes Fahrzeug zum TÜV gefahren werden darf, wenn man ne Deckungskarte von der Versicherung hat. Aber ich meine man muss dieses Fahrzeug schonmal zugelassen haben.
So habs ich zumindest mal gemacht.... Auto über Winter abgemeldet, aber nicht drauf geachtet dass es im April zur HU musste. Also war ne Zulassung im Mai nicht möglich.
Bin dann zum TÜV und habe gefragt, wie ich die Karre am besten ohne Hänger jetzt zu ihm bringe. Er meinte, mach einfach die alten Kennzeichen dran (die ohne Stempel drauf), sag deiner Versicherung Bescheid und fahr her.
So wars dann auch... Bin zur Versicherung und hab da nochmal gefragt, die haben mir ein Schreiben mitgegeben, dass das Fahrzeug auch ohne Zulassung bei denen versichert ist...
Bin dann so zum TÜV gefahren, HU gemacht und dann zur Zulassungsstelle.

Gibt's die Regelung noch? Oder gabs die überhaupt wirklich jemals?

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Alrik
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Re: Ohne Eintragung rumfahren und zum TÜV?

Beitrag von Alrik »

Lies mal den letzten Absatz von meinem Beitrag oben. ;)
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Benny1984
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Re: Ohne Eintragung rumfahren und zum TÜV?

Beitrag von Benny1984 »

Uppsss... Da gabs ne Überschneidung... Hab zu lange zum tippen gebraucht. Als ich gelesen habe, war deine Antwort noch nicht da...

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