Es gibt seitliche Kennzeichenträger mit ABE aber die sind modellspezifisch und sicher nicht für unsere alten Mühlen zu haben.
Wenns nur ein Teilegutachten dazu gibt, muß der Träger auch eingetragen werden.

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Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens
- blatho
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Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens
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Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens
ah.. okidoki 

...die perfekte Formel zum Motorradbesitz ist X+1. Wobei X für die Anzahl vorhandener Motorräder steht.
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- Klinko
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Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens
Ja genau. Deswegen bin ich so verwirrt.
- CPE
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Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens
Man kann sich damit behelfen das Kennzeichen höher zu setzen und somit weiter hinter zu rücken.
Habe OK Kennzeichen auf OK Felge . Dekra fand es gut so.
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- Klinko
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Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens
Darf das Kennzeichen denn seitlich über den Lenker rausstehen?
- obelix
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Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens
Nein. Die Gefahr hängen zu bleiben ist zu gross. Könnte ein Fussgänger verletzt werden. Deshalb wird ein prüfer auch bei Umbau auf Stummel ein kritisches Auge auf die Abmessungen werfen, wenn ein seitliches KZ dran ist.Klinko hat geschrieben:Darf das Kennzeichen denn seitlich über den Lenker rausstehen?
Gruss
Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...
- blatho
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Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens
Darf er.Klinko hat geschrieben:Darf das Kennzeichen denn seitlich über den Lenker rausstehen?
Er darf aber nicht die breiteste Stelle überragen und das sind meist die Spiegel.
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Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens
Moin,
was die Eintragungspflicht angeht, hat es mir ein Dekra-Prüfer mal so erklärt:
- wenn das Möp nach EG zugelassen wurde, besteht keine Eintragungspflicht, dann ist´s egal, solange man die o.g. Maße einhält.
- wenn nach StVZO zugelassen, dann eintragungspflichtig!! Steht wohl auch in Verbindung mit den Bestimmungen zur Radabdeckung etc. (s. auch link vom Blatho, dort unterscheidet der Autor ja auch in prä- und post-EG-Zulassung, allerdings nicht beim Kennzeichen!).
Ich hatte mal folgendes Problem: ich hatte einen "alten" Chopper, bei dem das seitliche Kennzeichen (damals völlig unproblematisch) eingetragen war (StVZO-Zulassung!). Nach langer Stilllegung und bei Wiederzulassung (größerer Umbau, damals noch sog. Vollabnahme/neuer Brief nötig) wollte der TÜV-Prüfer partout das seitliche Kennzeichen nicht übernehmen!
Trotz meines Einwandes auf Bestandsschutz etc, stellte er sich stur und berief sich auf einen angeblichen Erlaß der Zulassungsbehörde, daß solche "seitlichen Kennzeichen nicht mehr eintragungsfähig seien"! Es war nichts zu machen, seit dem fahre ich das Ding "illegal"...
Das ist schon einige Zeit her, deshalb weiß ich nicht, wie das heute gehandhabt wird. Kann natürlich auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Nur zur Info. Vielleicht vorher abklären.
Grüße
André
was die Eintragungspflicht angeht, hat es mir ein Dekra-Prüfer mal so erklärt:
- wenn das Möp nach EG zugelassen wurde, besteht keine Eintragungspflicht, dann ist´s egal, solange man die o.g. Maße einhält.
- wenn nach StVZO zugelassen, dann eintragungspflichtig!! Steht wohl auch in Verbindung mit den Bestimmungen zur Radabdeckung etc. (s. auch link vom Blatho, dort unterscheidet der Autor ja auch in prä- und post-EG-Zulassung, allerdings nicht beim Kennzeichen!).
Ich hatte mal folgendes Problem: ich hatte einen "alten" Chopper, bei dem das seitliche Kennzeichen (damals völlig unproblematisch) eingetragen war (StVZO-Zulassung!). Nach langer Stilllegung und bei Wiederzulassung (größerer Umbau, damals noch sog. Vollabnahme/neuer Brief nötig) wollte der TÜV-Prüfer partout das seitliche Kennzeichen nicht übernehmen!


Das ist schon einige Zeit her, deshalb weiß ich nicht, wie das heute gehandhabt wird. Kann natürlich auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Nur zur Info. Vielleicht vorher abklären.
Grüße
André
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- PsychoHolli
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Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens
Woran erkenne ich denn, ob ich EG Zulassung oder nach STVZO habe ?
Gruß
Holli
...life is too short to wait...
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- cx500mystery
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Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens
Im Fahrzeugschein steht Rechts unten die Typ Zulassung..... entweder was mit EG oder was anderes.... sieht in etwa so aus :PsychoHolli hat geschrieben:Woran erkenne ich denn, ob ich EG Zulassung oder nach STVZO habe ?
eg*1234*xyz
Traue nur der Schraube , die du auch selbst angezogen hast...

Hier gehts zu meinem Umbau ... THUNDER LIZZY CX500


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