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Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens

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Botrus
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Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens

Beitrag von Botrus »

Moin Moin,

mein Name ist Simon, komme aus Hamburg und plane einen kleiner Scrambler-Umbau meiner XJ 900 4bb.

Mein Herr vom TÜV Hanse ist überaus entspannt, gut gelaunt und hat mit mir schon alles soweit besprochen.

Was ich allerdings nicht ganz verstanden habe und er auch nicht weiterführend erklärt hat war die Sichtlinie von 30° auf ein seitliches Kennzeichen. Ich spiele mit dem Gedanken mein Kennzeichen seitlich anzubringen und natürlich kann ich mir vorstellen wie eben dies gemeint ist, jedoch gibt es da meines Erachtens nach ziemlichen Interpretationsspielraum.

Daher meine Frage: Kann jemand annähernd genau formulieren wie das gemeint ist? Als Hilfe für meine Fragestellung mal schnell eine kleine Grafik im Anhang (Soll eine Draufsicht auf's Hinterrad sein) die mein Problem schildert.

Vielen Dank schonmal und schöne Grüße,

Simon
SICHTLINIEN.jpg
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wimmerma
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Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens

Beitrag von wimmerma »

Einzig logisch ist für mich die dritte Variante.
Die Polizei will ja das gesamte Kennzeichen sehen und nicht nur die linken Buchstaben. :mrgreen:
Ride on!

Marcus

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obelix
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Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens

Beitrag von obelix »

wimmerma hat geschrieben:Einzig logisch ist für mich die dritte Variante.
Die Polizei will ja das gesamte Kennzeichen sehen und nicht nur die linken Buchstaben. :mrgreen:
.daumen-h1:
So isses!

Gruss

Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...

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blatho
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Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens

Beitrag von blatho »

Richtig, das Kennzeichen muß vollständig sichtbar sein also Variante 3, Kennzeichenbeleuchtung nicht vergessen.
http://www.reiner-mommer.de/tuev_bestimmungen.htm
Rücklicht und Rückstrahler müssen aber zentral angebracht sein!
„Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum."
A.E.

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Botrus
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Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens

Beitrag von Botrus »

Ich hatt's befürchtet... Ist zwar meine am wenigsten favorisierte Lösung aber dennoch vielen lieben Dank für die Aufklärung!

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didi69
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Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens

Beitrag von didi69 »

blatho hat geschrieben:... und Rückstrahler müssen aber zentral angebracht sein!
also nicht so wie bei dir, habe ich das richtig verstanden? :grinsen1:
...die perfekte Formel zum Motorradbesitz ist X+1. Wobei X für die Anzahl vorhandener Motorräder steht.

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blatho
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Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens

Beitrag von blatho »

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A.E.

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Klinko
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Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens

Beitrag von Klinko »

Muss der seitliche Kennzeichrnhalter eingetragen werden?

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obelix
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Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens

Beitrag von obelix »

Klinko hat geschrieben:Muss der seitliche Kennzeichrnhalter eingetragen werden?
Yepp...
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...

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didi69
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Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens

Beitrag von didi69 »

schau mal in dem link von Blatho oben..... da steht keine Eintragungspflicht... das dachte ich auch... :?
...die perfekte Formel zum Motorradbesitz ist X+1. Wobei X für die Anzahl vorhandener Motorräder steht.

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