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Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens

Verfasst: 12. Okt 2015
von blatho
Es gibt seitliche Kennzeichenträger mit ABE aber die sind modellspezifisch und sicher nicht für unsere alten Mühlen zu haben.
Wenns nur ein Teilegutachten dazu gibt, muß der Träger auch eingetragen werden.

Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens

Verfasst: 12. Okt 2015
von didi69
ah.. okidoki .daumen-h1:

Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens

Verfasst: 12. Okt 2015
von Klinko
Ja genau. Deswegen bin ich so verwirrt.

Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens

Verfasst: 12. Okt 2015
von CPE
Man kann sich damit behelfen das Kennzeichen höher zu setzen und somit weiter hinter zu rücken.
Habe OK Kennzeichen auf OK Felge . Dekra fand es gut so.

Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens

Verfasst: 14. Okt 2015
von Klinko
Darf das Kennzeichen denn seitlich über den Lenker rausstehen?

Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens

Verfasst: 14. Okt 2015
von obelix
Klinko hat geschrieben:Darf das Kennzeichen denn seitlich über den Lenker rausstehen?
Nein. Die Gefahr hängen zu bleiben ist zu gross. Könnte ein Fussgänger verletzt werden. Deshalb wird ein prüfer auch bei Umbau auf Stummel ein kritisches Auge auf die Abmessungen werfen, wenn ein seitliches KZ dran ist.

Gruss

Obelix

Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens

Verfasst: 14. Okt 2015
von blatho
Klinko hat geschrieben:Darf das Kennzeichen denn seitlich über den Lenker rausstehen?
Darf er.
Er darf aber nicht die breiteste Stelle überragen und das sind meist die Spiegel.

Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens

Verfasst: 15. Okt 2015
von hellacooper
Moin,

was die Eintragungspflicht angeht, hat es mir ein Dekra-Prüfer mal so erklärt:

- wenn das Möp nach EG zugelassen wurde, besteht keine Eintragungspflicht, dann ist´s egal, solange man die o.g. Maße einhält.

- wenn nach StVZO zugelassen, dann eintragungspflichtig!! Steht wohl auch in Verbindung mit den Bestimmungen zur Radabdeckung etc. (s. auch link vom Blatho, dort unterscheidet der Autor ja auch in prä- und post-EG-Zulassung, allerdings nicht beim Kennzeichen!).
Ich hatte mal folgendes Problem: ich hatte einen "alten" Chopper, bei dem das seitliche Kennzeichen (damals völlig unproblematisch) eingetragen war (StVZO-Zulassung!). Nach langer Stilllegung und bei Wiederzulassung (größerer Umbau, damals noch sog. Vollabnahme/neuer Brief nötig) wollte der TÜV-Prüfer partout das seitliche Kennzeichen nicht übernehmen! :shock: Trotz meines Einwandes auf Bestandsschutz etc, stellte er sich stur und berief sich auf einen angeblichen Erlaß der Zulassungsbehörde, daß solche "seitlichen Kennzeichen nicht mehr eintragungsfähig seien"! Es war nichts zu machen, seit dem fahre ich das Ding "illegal"... :grinsen1:

Das ist schon einige Zeit her, deshalb weiß ich nicht, wie das heute gehandhabt wird. Kann natürlich auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Nur zur Info. Vielleicht vorher abklären.

Grüße

André

Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens

Verfasst: 21. Okt 2015
von PsychoHolli
Woran erkenne ich denn, ob ich EG Zulassung oder nach STVZO habe ?

Re: Frage zur Sichtlinie eines seitlichen Kennzeichens

Verfasst: 21. Okt 2015
von cx500mystery
PsychoHolli hat geschrieben:Woran erkenne ich denn, ob ich EG Zulassung oder nach STVZO habe ?
Im Fahrzeugschein steht Rechts unten die Typ Zulassung..... entweder was mit EG oder was anderes.... sieht in etwa so aus :

eg*1234*xyz