Moin,
was die Eintragungspflicht angeht, hat es mir ein Dekra-Prüfer mal so erklärt:
- wenn das Möp nach EG zugelassen wurde, besteht keine Eintragungspflicht, dann ist´s egal, solange man die o.g. Maße einhält.
- wenn nach StVZO zugelassen, dann eintragungspflichtig!! Steht wohl auch in Verbindung mit den Bestimmungen zur Radabdeckung etc. (s. auch link vom Blatho, dort unterscheidet der Autor ja auch in prä- und post-EG-Zulassung, allerdings nicht beim Kennzeichen!).
Ich hatte mal folgendes Problem: ich hatte einen "alten" Chopper, bei dem das seitliche Kennzeichen (damals völlig unproblematisch) eingetragen war (StVZO-Zulassung!). Nach langer Stilllegung und bei Wiederzulassung (größerer Umbau, damals noch sog. Vollabnahme/neuer Brief nötig) wollte der TÜV-Prüfer partout das seitliche Kennzeichen nicht übernehmen!

Trotz meines Einwandes auf Bestandsschutz etc, stellte er sich stur und berief sich auf einen angeblichen Erlaß der Zulassungsbehörde, daß solche "seitlichen Kennzeichen nicht mehr eintragungsfähig seien"! Es war nichts zu machen, seit dem fahre ich das Ding "illegal"...
Das ist schon einige Zeit her, deshalb weiß ich nicht, wie das heute gehandhabt wird. Kann natürlich auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Nur zur Info. Vielleicht vorher abklären.
Grüße
André