Hallo Obelix,obelix hat geschrieben: Letzten Endes bedeutet die Eintragung ja in erster Linie, dass das Teil zulässig ist. Eine BenutzungsPFLICHT leite ich daraus nicht ab.
so denke ich mir das auch. Nur fehlt auch mir die Sicherheit... Ich werde nächste Woche mal los und beim TÜV fragen.
Danke für euren Input! Ich bin mal gespannt wie das rechtlich aussieht.