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Re: Was ist ab wann ein Muss?
Verfasst: 7. Sep 2016
von MichaelZ750Twin
Hi Detnik,
willkommen im Forum !
Ja, so kenne ich das auch.
Das ist auch gerne auf die Anzahl der Spiegel anzuwenden.
Wenn die Zulassungsbedingungen des Baujahrs zwar nur einen Spiegel fordern, das Mopped ab Werk aber immer zwei Spiegel hatte, darf man den zweiten nicht einfach weglassen.
Ebenso auf die Geräuschwerte anzuwenden.
Wenn die Zulassungsbedingungen des Baujahrs zwar 90 dBA zulassen, das Mopped ab Werk aber nur 86 dBA hatte, muß man weiterhin die 86 dBA einhalten und kann nicht einfach so auf 90 dBA "upgraden".
Re: Was ist ab wann ein Muss?
Verfasst: 8. Sep 2016
von Felder
Hallo Jungs,
ich hätte ohnehin keine ISBN Nummer gehabt. Habe das mal von einer Oldtimer Zeitschrift raus fotografiert.
Wenn man an so alten Kisten rum schraubt kommt immer wieder mal die Frage auf "was darf man ab wann?"
Die andere Frage muss man sich aber immer selber stellen. Ochsenaugenblinker und hinten keine zusätzlichen Blinker mehr oder ein Spiegel oder zwei. Was ist einem wichtig? Sicherheit oder Optik?
Bei der Lautstärke ist es das selbe. Wenn das Moped so laut ist das ich unterm Helm Gehörschutz tragen muss obwohl die Lautstärke zulässig ist. Macht das Sinn?
Das muss jeder für sich entscheiden.
Re: Was ist ab wann ein Muss?
Verfasst: 9. Nov 2016
von KunDa
Unterm Strich bleibt also, abhängig vom Modell und Baujahr/EZ?
Ich suche gerade nach einer Basis und will natürlich so viele "Freiheiten" wie möglich genießen, die die älteren Baujahre bzw. Erstzulassungen noch ermöglich(t)en.
Wie verhält es sich denn mit der Lautstärke nach dem 7. November 1980? Wann kam der nächste Einschnitt? Vor dem 1. April 1994 Auspuffanlage noch ohne Gutachten möglich?
Speziell geht es um das Modell XV750, die ja erst 1981 erschienen ist. Bis zu welcher EZ kann ich suchen, ohne weitere Einschnitte in Kauf zu nehmen?
Den Rest kann man ja grob an der geposteten Übersicht heraus lesen.
Gruß und Dank
Re: Was ist ab wann ein Muss?
Verfasst: 9. Nov 2016
von LucaGregory
Detnik hat geschrieben:Hallo,
so viel ich weiß, ist nicht unbedingt entscheidend, was wann Vorschrift war, sondern in welchem Zustand das Motorrad zugelassen wurde.
Wenn eine Fahrtrichtungsanzeige noch nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben war, aber dein Motorad damit importiert und zugelassen wurde, darf es nicht entfernt werden.
MichaelZ750Twin hat geschrieben:
Ja, so kenne ich das auch.
Das ist auch gerne auf die Anzahl der Spiegel anzuwenden.
Wenn die Zulassungsbedingungen des Baujahrs zwar nur einen Spiegel fordern, das Mopped ab Werk aber immer zwei Spiegel hatte, darf man den zweiten nicht einfach weglassen.
Ebenso auf die Geräuschwerte anzuwenden.
Wenn die Zulassungsbedingungen des Baujahrs zwar 90 dBA zulassen, das Mopped ab Werk aber nur 86 dBA hatte, muß man weiterhin die 86 dBA einhalten und kann nicht einfach so auf 90 dBA "upgraden".
Das sehe ich und mein TÜV-Prüfer etwas anders.
Da weder die Anzahl der Spiegel, noch die Fahrtrichtungsanzeiger, in den Papieren des Fahrzeuges drinstehen werden, kann man sich da austoben.
Bei dem Geräuschwert ist man an die Eintragung in den Papieren gebunden bzw. kann die nur durch einen TÜV-Prüfer mit viel gutem Willen ändern.
Gruß Oliver
Re: Was ist ab wann ein Muss?
Verfasst: 11. Nov 2016
von MichaelZ750Twin
Servus Oliver,
sicher gibt es da einen "Spielraum" und man muß auch nicht päpstlicher sein als der Papst ;)
Sieht man ja auch an der allgemeinen Akzeptanz von kürzeren Radabdeckungen, geringeren Blinkerabständen, etc.
Meine grundsätzlichen Bedenken bleiben aber bestehen:
"Was winken TÜV bzw. DEKRA ohne Reklamation durch und welche Änderung tragen sie tatsächlich ein?"
Im Umkehrschluß hast du womöglich wieder Recht:
"Welche Änderung gegenüber dem Serienzustand, in der für uns leider uneinsehbaren ABE des Fahrzeugs dokumentiert, hinterlegt beim KBA und in jedem Fahrzeugbrief (ja, das alte Papier) mit Nummer aufgelistet, ist eintragungspflichtig?" oder gelten bei Einzelabnahmen nur noch die zum Baujahr gehörigen, modell- und zugehörigen ABE-unabhängigen Vorschriften ?
Ich habe noch nicht in den neuen "Zulassungszetteldingern Teil 1 oder 2" nachgesehen, ob da die ursprüngliche ABE-Nummer des Fahrzeugs weiterhin vermerkt ist.
Wie auch immer.
Good luck everyone ;)
Gut das es "Spielräume" gibt !
Aktuelle Info:
Der Clemens hat für sein Mopped nach Baujahr 1989 einen umfangreichen Umbau vor und hat das mit einem sehr kompetenten TÜV-Sachverständigen im Vorfeld besprochen.
Diverse Umbauten inkl. Rahmenkürzung und Loop einschweißen, alles mach- und eintragbar ;)
Einziger Knackpunkt:
Der Auspuff muß(!) ab dem Baujahr 1989 (aber ab welchem Monat?) eine E-Nummer haben !
Wäre es auch ohne legal möglich, dieser Prüfer würde da sicher mitmachen, aber seine Antwort ist "Nein".
Wenn die E-Nummer vorhanden ist und eine Fahrgeräuschmessung erfolgreich bestanden wurde, ist die Eintragung wiederum kein Problem.
Damit fallen aber z.B. die Louis Universaltöpfe aus dem Raster für alle Moppeds neuer als Bj. 1989, da diese Töpfe ja keine E-Nummer haben.