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Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?

Verfasst: 7. Feb 2017
von KernseifGarage
Also ich fahr so schon ewig mit meinen Karren rum, war damit schon in Frankreich, Belgien, Holland und wurde deshalb noch nie angehalten bzw. angesprochen. Manchmal verweilt die Polizei kurz nachdenklich aber kam noch nie was.

Gruß
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Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?

Verfasst: 7. Feb 2017
von f104wart
AsphaltDarling hat geschrieben:Er sagt, ALLES... ALLES was am Fahrzeug verändert wird ist illegal
auch Dinge wie z.B. Auspuffblenden etc. ... wir halt geduldet.. oftmals
Die Wahrheit liegt wahrscheinlich, wie so oft, irgendwo dazwischen. :wink:
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Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?

Verfasst: 7. Feb 2017
von AsphaltDarling
Ihr müsst schon begründen warum das falsch ist was ich sage.

Bauartliche Veränderungen sind erstmal klar illegal,
Sonderregelungen wie Gutachten und Prüfzeichen mindestens erforderlich.
Gerade bei der Beleuchtung kenne die gar keinen Spaß.

Und noch eine Erfahrung meinerseits als KTM und Husaberg Experte ;)

Selbst wenn Ihr ne TÜV Eintragung auf z.B. Lufi - Auspuff Kombination
habt, muss das einer Kontrolle der Rennleitung nicht standhalten.

Es gibt z.B. einige KTM 660 und Husaberg die mit offner Leistung eingetragen
und sogar vom Händler verkauft wurden... dass war dann vermeintlich legal
bis der erste Vollidiot bei ner Kontrolle auf die einwandfreiheit (Lautstärke)
seines Krad´s bestanden hat und die Rennleitung das überprüft hat...

Ende vom Lied war dann das ALLEN!!! Motorrädern mit dem Gutachten
die Legalität erzogen wurde und ALLE einen feinen Brief mit:
"Ihr Motorrad wird bis auf weiters still gelegt" nach haus bekommen haben.

Selbst leider genau so erlebt.

Ist also alles nicht so ganz einfach.


NACHTRAG: ehe ich es vergesse... drauf geschissen :mrgreen:

Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?

Verfasst: 7. Feb 2017
von recycler
f104wart hat geschrieben:
...Ich würde jeweils zwei gegenüber liegende Felder blau und die beiden anderen weiß abkleben und die Streuscheibe anschließend um 45 Grad drehen. :cool:
Auch wenn ich in Bayern wohne - ist ne Honda, keine BMW, also eher roter Punkt auf weiß?

Ciao

recycler

Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?

Verfasst: 7. Feb 2017
von AsphaltDarling
:lachen1:



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Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?

Verfasst: 7. Feb 2017
von f104wart
@recycler: Gute Idee, aber dann doch lieber so. :lachen1: :prost:

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Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?

Verfasst: 7. Feb 2017
von f104wart
AsphaltDarling hat geschrieben:Ihr müsst schon begründen warum das falsch ist was ich sage.
Bleib locker, Junge. :wink:

...Lies einfach mal das durch, was Du geschrieben hast und lass es kurz auf Dich wirken:
AsphaltDarling hat geschrieben:Er sagt, ALLES... ALLES was am Fahrzeug verändert wird ist illegal
Und das ist definitiv falsch, denn es bedeutet auch, dass wenn Du ein zugelassenes Rücklicht gegen ein anderes zugelassenes Rücklicht tauschst, dies illegal wäre. Nur, um eines von vielen Beispielen zu nennen.

Und wenn Deine Husaberg vernünftig geprüft worden wäre, hätte auch die Lautstärke gepasst. Typisches Beispiel von Inkompetenz oder Gefälligkeitsgutachten. Hätte der Händler mir so eine Kiste verkauft, würde ich ihn mitsamt seinem Prüfer auf Schadenersatz verklagen.

...Ist aber nicht das Thema hier und sollte jetzt nicht noch weiter vertieft werden. :bulle:

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Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?

Verfasst: 7. Feb 2017
von AsphaltDarling
Ok ich hab das ja auch nicht behauptet sonder mir sagen lassen ;) und wie ich den ganzen Scheiß
langsam kenne ist da wahrscheinlich mehr dran als einem lieb ist.

Dann zurück zum Thema: Natürlich darf man die Lampe nicht abkleben...
sieht aber geil aus! und Optik geht ganz klar vor dürfen :mrgreen:

Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?

Verfasst: 7. Feb 2017
von LastMohawk
Da fällt mir doch ein schönes Boxerkunsttreffen im Mai 2011 im Wendland ein.

Da sind fast alle mit aufgeklebten Kreuzen auf den Scheinwerfern gefahren, und da waren viele 2-Ventiler und Hansi mit der Engländerin :-)

Aber in Gelb !!

Wir hatten Wiederstand gegen das Endlager Gorleben gezeigt... das Foto entstand beim Ausritt mit vielen Caferacern und zwar direkt vor dem Tor in Gorleben.
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Der Widerstand lebt.
und wenn ich genau hinschau, dann kann man die Reste des Klebfilms immer noch auf meinem Scheinwerfer erkennen.

Gruß
der Indianer

Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?

Verfasst: 7. Feb 2017
von Gurkenpudding
Ich wurde fast genau vor einem Jahr deswegen von der Rennleitung rausgezogen - nach ein wenig hin und her habe ich mich dazu überreden lassen das X zu enfernen.

Begründung der grünen: Das Klebeband behindert den Streuradius des Scheinwerfers und kann uU als Gefährdung ausgelegt werden :bulle: . Hab ich mal kommentarlos so stehen lassen.
Als alternative stand noch eine Stillegung im Raum...:cry:

Wird sich ähnlich wie mit den gelben Glühbirnen Scheinwerfern verhalten...?