forum logo image
caferacer-forum.de - Das Forum für Petrolheads, Garagenschrauber, Ölfinger, Frickelracer und Alteisentreiber

'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?

Ausschließlich für Themen mit dem klaren Bezug zum Motorrad und dem Cafe Racer Lifestyle
Benutzeravatar
recycler
Beiträge: 1324
Registriert: 6. Nov 2016
Motorrad:: Suzuki-GSX400_Brat, KTM 390 Adventure, Suzuki GS500E Cafe Racer
Wohnort: Andechs

'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?

Beitrag von recycler »

Servus,

Scheinwerferschutzgitter sind ja bei Rennleitung und TÜV nicht gern gesehen.

Wie schaut es mit den 'Scheinwerfer-Kreuzen' sprich 2 Klebebändern vor der Funzel aus?

Gibt es da ähnliche Einwände bzw. wie ist das in der StVo geregelt.

Ciao

recycler
scheinwerferkreuz.JPG
Du musst registriert und eingeloggt sein, um die Dateianhänge dieses Beitrags sehen zu können.
old's cool!

Benutzeravatar
AsphaltDarling
Beiträge: 1920
Registriert: 23. Jul 2014
Motorrad:: Tiger 955i / Triumph Speed Twin 1200 ULTRA KRASS UMBAU
Wohnort: Coesfeld

Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?

Beitrag von AsphaltDarling »

Meine Cousin hat im letzten Jahr seine KFZ Meisterprüfung gemacht und
wir kamen auf dieses Thema... also eigentlich na anderes aber egal.

Er sagt, ALLES... ALLES was am Fahrzeug verändert wird ist illegal
auch Dinge wie z.B. Auspuffblenden etc. ... wir halt geduldet.. oftmals

Den Scheinwerfer abkleben ist sicher auch nicht erlaubt.
... alles was du nicht selber machst, das machst du auch nicht verkehrt...

Troubadix
Beiträge: 4108
Registriert: 10. Okt 2014
Motorrad:: 4 x Kawasaki

ZRX 1200S LKM Motor Bj 2003

Zephyr 750 "Die Orange" Bj 1991

Zephyr 750, Bj 1993

Z400 4 Zylinder, Bj 1981
Wohnort: Nähe Limburg/Lahn

Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?

Beitrag von Troubadix »

Was denkst du, der Scheinwerfer wird nachträglich verändert, und das Lichtverhalten wird sich ändern.

Also wohl Illegal, in der STVZO wird sich dazu nix finden lassen, ist ja keine Frontscheibe wo man mal 10% weniger durchaus noch genehmigen kann.

Aber ggf gibts was das Legal sein dürfte, die "Fadenkreuz" Scheinwerfer wie sie z.b. im VW Tuning Bereich zu haben sind, ggf kannst da etwas abwandeln...



Troubadix
"Ever Tried? Ever failed? No matter. Try again. Fail again. Fail better"

(Samuel Beckett)

Und wenn ein Cafe-Racer 2 Zylinder haben sollte, na dann nehm ich doch nen Doppelten!!!

Benutzeravatar
dirk139
Beiträge: 1300
Registriert: 14. Jun 2016
Motorrad:: Honda CB 650 RC03
Suzuki GS 550 L

Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?

Beitrag von dirk139 »

du hast sogar die E Kennzeichnung überklebt *applaus
definitiv illegal
Wie Troubadix schon schreibt, Scheinwerfer mit Fadenkreuz und E Prüfzeichen umbastel....
Bleibt gesund :oldtimer:
Dirk

...am Ende wird alles gut, nur davor ist meistens scheiße :?

Benutzeravatar
JackDaniels
Beiträge: 232
Registriert: 8. Sep 2013
Motorrad:: Yamaha SR 500

Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?

Beitrag von JackDaniels »

AsphaltDarling hat geschrieben: Er sagt, ALLES... ALLES was am Fahrzeug verändert wird ist illegal
auch Dinge wie z.B. Auspuffblenden etc. ... wir halt geduldet.. oftmals
Das stimmt SO schonmal nicht..

Die Scheinwerfer abkleben wird aus den schon genannten Gründen sicher nicht mit der StVo zu vereinbaren sein. Ob das dann wirklich jemand juckt wenn man auf ner alten Mühle mit eh schon schwacher Funzel vorne die zwei Streifen draufklebt ist wieder ein anderes Thema. Ich hatte damals lange Zeit an meinem 1er Golf die Fernlicht Scheinwerfer mit so Kreuzen abgeklebt, da hat auch nie ein Hahn danach gekräht. In vielen Zubehörscheinwerfern für die 1er ist auch das erwähnte Fadenkreuz drin, so eins hab ich auch verbaut und das wurde selbst bei Polizeikontrollen nicht hinterfragt.

Ob aber so zwei Klebstreiben auf dem Scheinwerfer auch wirklich gut aussehen ist wieder ne andere Sache. Ich fand das damals cool da war ich aber auch gerade 18 :wink:

Gruß, Daniel

Ranger

Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?

Beitrag von Ranger »

In der Tat stimmt das "alles illegal" absolut NICHT. Ist Quatsch.
Scheinwerfer abkleben hingegen ist natürlich nicht zulässig.
Du könntest aber durchsichtiges Tesa nehmen, das ginge ..... :neener:

Troubadix
Beiträge: 4108
Registriert: 10. Okt 2014
Motorrad:: 4 x Kawasaki

ZRX 1200S LKM Motor Bj 2003

Zephyr 750 "Die Orange" Bj 1991

Zephyr 750, Bj 1993

Z400 4 Zylinder, Bj 1981
Wohnort: Nähe Limburg/Lahn

Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?

Beitrag von Troubadix »

Ranger hat geschrieben: Du könntest aber durchsichtiges Tesa nehmen, das ginge ..... :neener:
Das dann aber Vollflächig, nach einiger Zeit wirds evtl etwas Gelblich und dann bekommst die Scheinwerfer Tönung grad mit dazu :lachen1: :lachen1: :lachen1:


Troubadix
"Ever Tried? Ever failed? No matter. Try again. Fail again. Fail better"

(Samuel Beckett)

Und wenn ein Cafe-Racer 2 Zylinder haben sollte, na dann nehm ich doch nen Doppelten!!!

Benutzeravatar
recycler
Beiträge: 1324
Registriert: 6. Nov 2016
Motorrad:: Suzuki-GSX400_Brat, KTM 390 Adventure, Suzuki GS500E Cafe Racer
Wohnort: Andechs

Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?

Beitrag von recycler »

Hatte ich irgendwie schon befürchtet.

Wo kommt das eigentlich her und welche Bedeutung hat das Kreuz auf dem Scheinwerfer (falls es überhaupt eine hat). Gefällt mir aber.

... und ja, mir ist gerade langweilig, weil die Front fertig ist und ich auf die Sitzbank warte, damit ich weitermachen kann.

Ciao

recycler
old's cool!

Benutzeravatar
f104wart
ehem. Moderator
Beiträge: 19349
Registriert: 1. Apr 2013
Motorrad:: CX 500C (PC01), CX 650E "L´abono carrera" im Umbau, CX 500 EML
Wohnort: 35315 Homberg Ohm

Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?

Beitrag von f104wart »

Wenn Dein Klebestreifen eine ABE hat, darfst Du ihn drauf kleben. Allerdings muss das E-Prüfzeichen (unten links auf der Streuscheibe) frei bleiben. :neener: :lachen1:


...Ich würde jeweils zwei gegenüber liegende Felder blau und die beiden anderen weiß abkleben und die Streuscheibe anschließend um 45 Grad drehen. :cool:


recycler hat geschrieben:Wo kommt das eigentlich her und welche Bedeutung hat das Kreuz auf dem Scheinwerfer (falls es überhaupt eine hat). Gefällt mir aber.
Auf Rennstrecken ist es vorgeschrieben, alle Teile, die splittern können, abzubauen oder abzukleben. Edith: Alex war schneller. :grinsen1:

Es gab schon einmal einen Thread zu diesem Thema

.

Benutzeravatar
Güllenpumper
Beiträge: 403
Registriert: 1. Jan 2016
Motorrad:: Honda CX500C
Honda CX500C
Honda CX650E
KTM 990 Adventure
Wohnort: Brensbach /ODW

Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?

Beitrag von Güllenpumper »

Das Überkreuzbekleben kommt aus dem Rennsport, damit soll verhindert werden,
das sich infolge eines Rennunfalls das Glas komplett auf der Strecke verteilt.

Antworten

Zurück zu „Benzingespräche“

Kickstarter Classics