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Re: Seitlicher Kennzeichenhalter

Verfasst: 4. Feb 2013
von gerccm
..dachte hier kommt mal ein Bild!!!!!!!! :-(

Re: Seitlicher Kennzeichenhalter

Verfasst: 8. Feb 2013
von zitz
Jaaa bin noch nicht dazu gekommen. Bin aber in der Nähe des Kiste. Werde gleich mal eben losrennen. Kommt dann heute abend.

Versprochen :fingerscrossed:

Re: Seitlicher Kennzeichenhalter

Verfasst: 8. Feb 2013
von zitz
So anbei mal eben der Kennzeichenhalter.
Es fehlt noch eine zusätzliche Strebe und die 30 Grad von rechts scheinen nicht erfüllt. Aber mitm TÜVi ist das schon geklärt. Der gehört glücklicherweise nicht zu den bekackten Paragraphenreitern. Bei Licht Bremsen und Fahrwerk ist er dafür umso heftiger (was ja auch richtig ist).
DSC_0039.jpg
DSC_0038.jpg
DSC_0037.jpg

Re: Seitlicher Kennzeichenhalter

Verfasst: 9. Feb 2013
von matthias74
Der Winkel muss stimmen der Abstandd vom Boden.
Da es auch Blinker inkl Licht gibt stimmt die Aussage mit dem Licht nur teilweise
Fest muss er sein .
Viel Erfolg

Re: Seitlicher Kennzeichenhalter

Verfasst: 9. Feb 2013
von zitz
matthias74 hat geschrieben:Der Winkel muss stimmen der Abstandd vom Boden.
Da es auch Blinker inkl Licht gibt stimmt die Aussage mit dem Licht nur teilweise
Fest muss er sein .
Viel Erfolg
- Der Winkel des Kennzeichenhalters muss so gewählt sein, dass er von links und rechts sowie oben in einem Winkel von 30° sichtbar ist.

- bei Motorrädern bis EZ 1983 ist bei Verwendung von Lenkerendblinkern als alleinige Blinker zulässig. Für alle danach muss Einzelabnahme

- Das Kennzeichen muss beleuchtet sein (logisch). Da ghibt es genug Funzeln für bei hiesigen Teilemärkten.
Wer ein Rücklicht auf dem Kennzeichenhalter hat MUSS dennoch eins hintem am Krad haben.

Davon ab: Sehr interessant, dass bis 31.12.1987 kein Bremslicht benötigt wird!

Wenn ich so an meine 51er Maico denke... Keine Spiegel, keine Blinker, kein Bremslicht, keine Lautsträrke im Schein eingetragen :D

Tante Edith sagt ausserdem:
Der Abstand zum Boden ist so zu wählen, dass die Schräglagenfreiheit bei normaler Fahrt nicht eingeschränkt ist. Das sollte aber kein Problem darstellen ich komme links genausoweit runter wie rechts.

Laut EG-Richtlinie muss dass Kennzeichen "zwischen den durch die linke und rechte Fahrzeugbegrenzung erzeugten Ebenen befestigt sein". Da die Lenkerenden die Fahrzeugbegrenzungen bilden. Heisst das einfach ausgedrückt, dass das Kennzeichen nicht über den Lenker rausgucken darf.

Re: Seitlicher Kennzeichenhalter

Verfasst: 15. Feb 2013
von gerccm
..danke für die Ausführlichkeit!!!! ;-)

ich überleg noch ob ich die Lenkerendenblinker oder normale Blinker mit Rücklicht nehme!!! schwierig!!!

Gibt es eig. noch eine Vorgabe Lenkerendenblinker an Stummellenker...????

Re: Seitlicher Kennzeichenhalter

Verfasst: 15. Feb 2013
von vanHans
Bier , Saitenschneider und Fäustel--- meine Lieblingswerkzeuge :dance1:

Re: Seitlicher Kennzeichenhalter

Verfasst: 15. Feb 2013
von zitz
gerccm hat geschrieben:..danke für die Ausführlichkeit!!!! ;-)

ich überleg noch ob ich die Lenkerendenblinker oder normale Blinker mit Rücklicht nehme!!! schwierig!!!

Gibt es eig. noch eine Vorgabe Lenkerendenblinker an Stummellenker...????
Ich meine mich erinnern zu können dass der TÜV Mensch meines Vertrauens min. 560mm Abstand zwischen den Blinkern.
Das sollte mit den meisten Lenkern kein Problem sein. Ausser du fährst nen Frisco-Style Chopper :grinsen1:

Re: Seitlicher Kennzeichenhalter

Verfasst: 16. Feb 2013
von gerccm
...ja 560 hab ich auch schonmal gelesen!!!
Naja..1cm hin oder her wird doch da nicht so das Problem sein!!!!

Re: AW: Seitlicher Kennzeichenhalter

Verfasst: 20. Feb 2013
von Nille
Moin Zitz, nur kurz, ist nicht böse gemeint oder so:
Wie ist dein Kennzeichenhalter denn gegens verdrehen gesichert? Ist ja nur durch die Achse angezogen, keine weitere Fixierung.Kann auch sein dass ich's nur nicht erkennen kann:)