f104wart hat geschrieben:Das meinte ich nicht. Ich meinte die Diskussion um die Prüfpflicht eines 1000 Liter-Behälters.
Sorry Ralf, das kann ich so nicht stehen lassen.
Es geht hier nicht um 1000 Liter Behälter, sondern Behälter mit einem Druckinhaltsprodukt von mindestens 1000.
Das Druckinhaltsprodukt errechnet sich aus Volumen x Druck.
So haben wir bereits bei einem bis 11bar zugelassenen 270ltr Behälter ein Druckinhaltsprodukt von 2970.
Dieser Behälter wäre somit prüfpflichtig im gewerblichen Bereich, und zwar durch eine ZÜS.
Wenn wir Behälter mit einem Druckinhaltsprodukt <1000 haben, darf die Prüfung durch eine befähigte Person erfolgen.
Wenn wir beispielsweise nun einen 70ltr Behälter mit 13bar zulässigem Höchstdruck haben, fällt er mit einem Produkt von 910 in diese Kategorie.
Das ist jetzt vielleicht für manche Korinthenkackerei, aber wer schon mal Bilder von geborstenen Behältern gesehen hat und sich mal ausrechnet, was bei 8bar eigentlich für eine Kraft auf 1m² wirkt, der macht sich vielleicht mehr Gedanken und kommt zu dem Entschluss, dass man eine Bombe stehen hat, wenn man bedenkt was für einen Radau es schon macht, wenn ein Autoreifen bei 2.5bar platzt.
Bis jetzt habe ich nur an der Schweißnaht gerissene oder durchgerostete Behälter im echten Leben gesehen, aber mir ist mal ein 10mtr langer 2.5" Schlauch von der Tülle geflogen. Wer den mitbekommen hätte, der wäre erstmal nicht mehr aufgestanden.
Auch das Sicherheitsventil am Behälter ist ein kritischer Punkt. Dieses Ventil muss regelmäßig belüftet werden.
Wenn ich bei einer wiederkehrenden Prüfung so ein Ventil prüfe und das 5 Jahre lang nicht betätigt wurde, sind gut und gerne mal 15bar statt 11bar bis zur Auslösung nötig.