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Re: Versicherungskennzeichen VS. TÜV ?

Verfasst: 22. Sep 2018
von grumbern
DU kannst natürlich alles mögliche eintragen lassen, auch mit kleinem Kennzeichen. Einfach umbauen darfst Du aber im Grunde nur das, was für exakt dieses Fahrzeug eine ABE hat und -seien wir mal ehrlich- was hat das schon?!

Dich wird wohl keiner wegen einem anderen Lenker anhalten, aber da muss man eben abwägen, ob das noch dezent ist, oder nicht.
Gruß,
Andreas

Re: Versicherungskennzeichen VS. TÜV ?

Verfasst: 22. Sep 2018
von BonsaiDriver
Moin

ich bin ja auch mit dem "einstellen" von kleinen Fahrzeugen beschäftigt!

Ja die Obrigkeit ist da dem älteren Semester mitlerweile etwas gnädiger eingestimmt...
Wenn nicht allzuviel verändert wurde und die Höchstgeschwindigkeit noch in einem akzeptablen Rahmen ist
drücken die bei uns auch schon mal beide Augen zu.

Aber !!!
Wer ein angewärmtes Fahrzeug bewegt und noch nicht mal eine Fahrerlaubnis dafür hat,
der begeht den Straftatbestand: "Fahren ohne Fahrerlaubnis"
und das wird unter Umständen noch teuerer und komplizierter...
denn dann ist auch der normale Führerschein erstmal weg!!!

...nur mal so am Rande bemerkt...

Re: Versicherungskennzeichen VS. TÜV ?

Verfasst: 22. Sep 2018
von f104wart
Stimmt, das kommt beim Versicherungskennzeichen mit max 40 km/h Höchstgeschwindlichkeit (zu meiner Zeit war das die Führerscheinklasse V) dann noch hinzu. :wink: