Re: Auspuff ohne Zulassung bei Motorrädern vor 1986
Verfasst: 20. Mär 2019
Beim fahrgeräusch darf das N nicht mit +21dB gerechnet werden. Ist ein weit verbreiteter Irrglaube. N steht nur für nationales Messverfahren. Das hat sich aber nur beim Standgeräusch geändert: Nach Verfahren N wurde weiter weg gemessen (7m?) deshalb die +21 db als Anpassung zum heutigen Verfahren. (0,5m?). Fahrgeräusch wird nach wie vor gleich gemessen. Es gab mal die Diskussion, ob die damaligen maximal zulässigen Werte eingetragen werden dürfen wenn du weniger im Schein hast (86db fahrgeräusch waren der Maximalwert Mitte der 80er rum), gibt aber keine Einigkeit darüber, wenn ich das richtig verstanden habe.
Bei deinem Vorhaben ist das Fahrgeräusch das größere Problem. V.a. in Verbindung mit offenen Filtern wird es ganz schnell knapp, v.a. bei nur 82dB. Aktuelle Mopeds haben noch deutlich weniger, 79 hat meine 2001er XJR...
Bei deinem Vorhaben ist das Fahrgeräusch das größere Problem. V.a. in Verbindung mit offenen Filtern wird es ganz schnell knapp, v.a. bei nur 82dB. Aktuelle Mopeds haben noch deutlich weniger, 79 hat meine 2001er XJR...