Seite 2 von 2

Re: Auspuff ohne Zulassung bei Motorrädern vor 1986

Verfasst: 20. Mär 2019
von Joe84
Beim fahrgeräusch darf das N nicht mit +21dB gerechnet werden. Ist ein weit verbreiteter Irrglaube. N steht nur für nationales Messverfahren. Das hat sich aber nur beim Standgeräusch geändert: Nach Verfahren N wurde weiter weg gemessen (7m?) deshalb die +21 db als Anpassung zum heutigen Verfahren. (0,5m?). Fahrgeräusch wird nach wie vor gleich gemessen. Es gab mal die Diskussion, ob die damaligen maximal zulässigen Werte eingetragen werden dürfen wenn du weniger im Schein hast (86db fahrgeräusch waren der Maximalwert Mitte der 80er rum), gibt aber keine Einigkeit darüber, wenn ich das richtig verstanden habe.

Bei deinem Vorhaben ist das Fahrgeräusch das größere Problem. V.a. in Verbindung mit offenen Filtern wird es ganz schnell knapp, v.a. bei nur 82dB. Aktuelle Mopeds haben noch deutlich weniger, 79 hat meine 2001er XJR...

Re: Auspuff ohne Zulassung bei Motorrädern vor 1986

Verfasst: 20. Mär 2019
von XJMarc
cafetogo hat geschrieben: 20. Mär 2019 "Die alte Karre hat bestimmt durch ihr Alter eh nicht mehr die Leistung von Tag eins"

Habe ich auch gesagt. Das ist schlecht hat er gemeint
Also bei mir hat das der Prüfer direkt von sich aus gesagt. Hatte dann wohl Glück mit dem lieben Herrn.

Gruß
Marc

Re: Auspuff ohne Zulassung bei Motorrädern vor 1986

Verfasst: 20. Mär 2019
von Ranger
Machs dir einfach: Geh auf die Prüfstelle und frage, was sie dir eintragen. Fertig. Alles andere ist Kaffeesatz lesen.