forum logo image
caferacer-forum.de - Das Forum für Petrolheads, Garagenschrauber, Ölfinger, Frickelracer und Alteisentreiber

Auspuff ohne Zulassung bei Motorrädern vor 1986

Tipps, Tricks, Informationen und Fragen zu Vorschriften, Gesetzen und Schlupflöchern
bartholt
Beiträge: 64
Registriert: 10. Dez 2017
Motorrad:: BMW, r100 rt, 1981

Auspuff ohne Zulassung bei Motorrädern vor 1986

Beitrag von bartholt »

Hallo zusammen,

Ich habe meine alte BMW r100 RT dieses Jahr umgebaut. Was auf jeden Fall noch geändert werden muss, ist der Auspuff.

Jetzt hatte ich Mal geguckt, aber alle Auspuffanlagen mit Zulassung kosten ab 1000€ aufwärts.

Jetzt hatte mich jemand darauf hingewiesen, dass ich gar keine Zulassung für mein Motorrad brauche.

Ich kann angeblich Auspuffrohre von Kickstarter kaufen (ca. 90€), da einen silencer reinsetzten und dann wird in der Einzelabnahme wohl nur die Lautstärke geprüft.
Und da ich über 100 DB darf ist das nur ein kleines Problem.

Ist das so richtig ?
Danke !

Benutzeravatar
manne
Beiträge: 703
Registriert: 7. Feb 2014
Motorrad:: Kawasaki 750 twin
Wohnort: bei Heilbronn

Re: Auspuff ohne Zulassung bei Motorrädern vor 1986

Beitrag von manne »

bartholt hat geschrieben: 13. Nov 2018 Hallo zusammen,

.....

Jetzt hatte mich jemand darauf hingewiesen, dass ich gar keine Zulassung für mein Motorrad brauche.
.....
Und da ich über 100 DB darf ist das nur ein kleines Problem.
....
diese erste Ansage find ich klasse - hast dir hoffendlich schriftlich geben lassen....... Motorrad ohne Zulassung .. klasse dann ist nämlich auch dieses merkwürdige Blechschild mit den Hieroglyphen nicht notwendig....

zu den 100db - woher stammt dieser Wert?
mfg Manne

auch andere 2 Zylinder können nett sein... .daumen-h1: und ebenso ein SIX-Pack... :dance1:

Benutzeravatar
knobi92
Beiträge: 684
Registriert: 18. Jun 2014
Motorrad:: BMW F800R
Honda CJ250T

Re: Auspuff ohne Zulassung bei Motorrädern vor 1986

Beitrag von knobi92 »

Schau mal hier. Selbes Thema habe ich gerade mit meinem Tüv...

https://www.caferacer-forum.de/viewtopi ... 22&t=22942
Mein Umbau: Honda CJ250T, BJ 1979

bartholt
Beiträge: 64
Registriert: 10. Dez 2017
Motorrad:: BMW, r100 rt, 1981

Re: Auspuff ohne Zulassung bei Motorrädern vor 1986

Beitrag von bartholt »

Es hat etwas mit der Antwort gedauert, jetzt bin ich aber wieder da.

Ich meinem fahrzeigschein steht das drin.

U1:102 P
U3: 82 N

Die Frage bleibt aber.
Wird bei meinem Motorrad Sa es bj 1982 ist beim TÜV nur die Lautstärke getestet und sonst nichts? Was bedeuten würde ich kann irgendein showauspuff (Louis, Kickstarter, etc.) verbauen so lange ein entspräche der Schalldämpfer eingesetzt ist.

Oder muss ich ein teureren Auspuff mit Gutachten oder e Nummer verbauen?

Wenn ihr Vorschläge für ein klcoolen auspuff habt immer raus damit.

Danke
Gruß aus Dortmund

Benutzeravatar
Revace
Beiträge: 673
Registriert: 19. Jan 2013
Motorrad:: YAMAHA XJ 550 als CR
HONDA VTR1000
XT600 43f

Re: Auspuff ohne Zulassung bei Motorrädern vor 1986

Beitrag von Revace »

Bei den alten Dingern interessiert sich normalerweise niemand dafür, wenn nichts draufsteht und es nicht mega laut ist, wird das für original gehalten. Falls du auf Nummer sicher gehen willst wäre es wahrscheinlich immernoch deutlich unter 1000Eur ihn eintragen zu lassen. Guck halt, dass die Vergaserabstimmung dazu passt. Die konischen verchromten bei Louis sind Reflexionsdämpfer und eher leise. Absorptionsdämpfer sind meist lauter.

Benutzeravatar
GumboldM
Beiträge: 46
Registriert: 16. Jun 2016
Motorrad:: Kawasaki GPZ 900 R
Yamaha YZF 750 R
Suzuki GS 550 E
Zündapp CS 50
Wohnort: 73099 Adelberg

Re: Auspuff ohne Zulassung bei Motorrädern vor 1986

Beitrag von GumboldM »

An meiner GPZ 900 BJ 84 war ich mit den Louis Reflexionsdämpfern in Verbindung mit den offenen Filtern bei 99dB. Waren für mein Moped 2 dB zu viel. Nur damit du einen Richtwert hast. Mit ein wenig Engelshaar konnte das geregelt werden.
Kostete ca 150€ (weiß nicht mehr genau den Preis) und habe in den Papieren den Eintrag "SCHALLDÄMPFERANLAGE, HERST. LOUIS;450mm; Auslass:D=23MM IVM.OFFENE LUFTFILTER;MAXI"
War alles recht stressfrei

Benutzeravatar
Hux
Beiträge: 2104
Registriert: 1. Mai 2014
Motorrad:: 2x LS 650, 1988; SR 500, 1985; Z750 B, 1978; GN 125, 1996
Wohnort: Mittelfranken

Re: Auspuff ohne Zulassung bei Motorrädern vor 1986

Beitrag von Hux »

bartholt hat geschrieben: 19. Mär 2019 U3: 82 N
Das heißt, dass bei einer Kontrolle dein Standgeräusch nach der nationalen Methode gemessen wird. +21dB, +5 Toleranz, es darf also 108dB nicht übersteigen und Du bist safe.
Sollte der Kontrolletti jedoch berechtigte Zweiffel haben, dass Dein Fahrgeräusch 102P übersteigt kann es sein, dass er es genau wissen möchte und das darf er. Das ganze ist also kein Freischein für Fahrlärm.

Kennzeichnung für die Eintragung der Tüten anbringen nicht vergessen, das erleichtert allen die Arbeit.

Benutzeravatar
XJMarc
Beiträge: 257
Registriert: 13. Nov 2018
Motorrad:: Yamaha XJ 650
Yamaha XS 650
Yamaha XS 400
Wohnort: Oberhausen

Re: Auspuff ohne Zulassung bei Motorrädern vor 1986

Beitrag von XJMarc »

Frag am besten einfach mal beim TÜV-Prüfer deines Vertrauens nach, kostet ja nichts. Lieber vorher mit dem TÜVler besprechen, als hinterher doof aus der Wäsche gucken, wenn der TÜV-Prüfer einem einen Vogel zeigt.
Aber generell gelten für dich die Richtwerte deiner Erstzulassung. Sollte sich durch ein bisschen googlen oder durch ein Gespräch mit besagtem TÜVler leicht herausfinden lassen. Ist glaube ich (nach grober Googlerecherche) maximal 96db bei der Fahrgeräuschmessung. Willst du das Motorrad zusätzlich mit "Rennluftfiltern" à la K&N fahren führt mit Sicherheit nichts an einer Fahrgeräuschmessung vorbei, so sagte es mir mein TÜV-Mensch. Unter Umständen wird dir noch eine Leistungsmessung aufgebrummt. Diese kannst du vielleicht mit dem Argument "Die alte Karre hat bestimmt durch ihr Alter eh nicht mehr die Leistung von Tag eins" abwenden.
Generell gelten, wie oben schon genannt, die Conic Short von Louis als recht leise und (nicht pauschal, aber oft) eintragungsfähig.
Manche Prüfer bestehen wohl auf eine eingeschlagene, aufgelaserte oder sonst wie befestigte Nummer zur Eintragung, andere tragen sie wohl mit Maßen ein.

Gruß
Marc
___________________________________
Mein Yamaha XJ 650 Umbau zum Roadster

Benutzeravatar
Brownie
Beiträge: 799
Registriert: 15. Feb 2014
Motorrad:: Moto Guzzi V65, BJ 1982
Harley Evo E-Glide BJ 1996
Wohnort: Stuttgart-Neuwirtshaus

Re: Auspuff ohne Zulassung bei Motorrädern vor 1986

Beitrag von Brownie »

Bild

cafetogo
Beiträge: 1675
Registriert: 10. Jun 2017
Motorrad:: Dr 800 big

Re: Auspuff ohne Zulassung bei Motorrädern vor 1986

Beitrag von cafetogo »

"Die alte Karre hat bestimmt durch ihr Alter eh nicht mehr die Leistung von Tag eins"

Habe ich auch gesagt. Das ist schlecht hat er gemeint :grinsen1: Leistung sollte sich weder nach oben noch nach unten verändern. soll möglichst nah an den wert der eingetragen ist liegen.

Grüße
Roland

Antworten

Zurück zu „Diskussionen zu Vorschriften und Zulassungsbestimmungen“

Axel Joost Elektronik