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Re: Reifen mit niedrigeren Geschwindigkeitsindex - Eintragung möglich?

Verfasst: 8. Mai 2020
von Künki
Hallöle, mir hat das Ganze mal wieder keine Ruhe gelassen, also hab ich mir die aktuelle "Motorrad Abenteuer" gekauft.

Die hatten im vorausgegangen Heft einen Reifentest für Grobstoller bzw. Reiseenduro-Reifen gemacht und daraufhin hat ein Leser gefragt, ob sie denn die ganze Speedindex-Thematik für M+S Reifen ab DOT 01/20 einfach vergessen hätten. Die Anwort ist dann die sehr allgemeine Aussage, dass es doch erlaubt ist.
" Laut IVM hat das Bundesverkehrsministerium Stellung zum M+S SpeedIndex bezogen und der Gesetzestext liegt zur Verabschiedung bereit. Demnach wird die Verwendung von M+S Reifen, die einen geringeren Speedindex aufweisen als die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, für alle Motorräder weiterhin erlaubt. Der niedrigere Speedindex muss allerdings durch einen Hinweis (als Aufkleber mit der entsprechenden Höchstgeschwindigkeit) im Sichtfeld des Fahrers vorhanden sein." Zitat aus MotorradAbenteuer Mai/Juni 2020

Hier ist nicht ersichtlich, ob und wo es diese Stellungnahme des Ministeriums gibt (google hat nix gefunden). Noch ist zwischen EG- und nationaler Zulassung unterschieden. Denn für EG-Fahrzeuge ist es ja zulässig, einen "langsameren" Reifen zu fahren. Für mich hat das keine besondere (rechtliche) Aussagekraft.

Das Alpine-Symbol rettet uns Alteisenfahrer leider auch nicht. Denn obwohl es damit wieder zulässig ist, den niedrigeren Speedindex zu verbauen, hat de facto kein Motorradreifen dieses Symbol. Ich habe extra mit meheren Hersteller-Supports Kontakt aufgenommen. Dabei wurde mir erklärt, dass der Prüfzyklus zur Erlangung eines Alpine-Symbols nur für PKW-Reifen genormt ist und auch wirkliche Winter-Eigenschaften abfragt. Für Motorradreifen ist das ganze Konstrukt also weder vorgesehen, noch in Diskussion - erst recht beim Hersteller nicht.

Die haben uns bei der Novelle schlichtweg vergessen...

Ich hoffe, ich konnte etwas Unklarheit beseitigen und werde weiter hoffen, dass es irgendwann wieder erlaubt ist. Bis dahin werde ich wohl den AX41 einfach illegal fahren. Denn den ganzen Unsinn soll erstmal ein :bulle: durchblicken... Die müssen schließlich schon genug wirklich wichtige Verordnungen und Gesetze im Kopf haben.

viele Grüße
Julian

Re: Reifen mit niedrigeren Geschwindigkeitsindex - Eintragung möglich?

Verfasst: 8. Mai 2020
von Künki
scrabler66 hat geschrieben: 8. Mai 2020 So weit, so schlecht - Frage ist, ob man sich noch einen Reifen eintragen lassen kann, der zwar einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex hat, aber für die Höchstgeschwindigkeit ausreichend ist.
Ich sehe gerade, dass ich die eigentliche Eingangsfrage einerseits übersehen habe, aber andererseits ggf. beantworten kann: :oops:

Beim Umbau meines Pegasus hatte ich herausgefunden (und mich beim Sachverständigen rückversichert), dass eine Änderung des Übersetzungsverhältnisses um bis zu +/- 8% eintragungsfähig ist, ohne neue Abgas- und Lärmemmissionsmessungen durchführen zu müssen.
Wenn du jetzt deine Dominator eh kürzer übersetzt hast, könntest du dir wahrscheinlich auch Q-Reifen eintragen lassen.

Bsp: -6,5% = 149,6 km/h ergibt nach Toleranzformel-Anwendung 159,34 km/h und liegt im Q-Bereich (< 160) vom genannten AX41.

Dazu könntest du mal einen Sachverständigen anschreiben.

Re: Reifen mit niedrigeren Geschwindigkeitsindex - Eintragung möglich?

Verfasst: 9. Mai 2020
von scrambler66
Künki hat geschrieben: 8. Mai 2020 wegen meines Elefanten habe ich mich damit auch ausführlich beschäftigt und u.a. den TÜV kontaktiert, der mir folgendes schrieb:

Zur Frage :Toleranzen/Reifengeschwindigkeitsindex
Lage: Fahrzeuggenehmigung Nationale (Einzelgenehmigung §21 StVZO) ZB I 2.2: 000000* Geschwindigkeit ZB I zu T 175km/h
Festlegung Reifen mit erforderlichem Geschwindigkeitsindex gem. Toleranzenkatalog §30 StVZO
175x 0,01= 1,75 + 6,5 =8,25 + 175= 183,25
S Reifen reicht nicht aus, T Reifen (190) sind erforderlich.
prima, vielen Dank, genau das habe ich gesucht. Wenn die Formel aus der aktuellen StVZO stammt müßte das mit dem niedrigeren Index noch gehen.
Künki hat geschrieben: 8. Mai 2020 " Laut IVM hat das Bundesverkehrsministerium Stellung zum M+S SpeedIndex bezogen und der Gesetzestext liegt zur Verabschiedung bereit. Demnach wird die Verwendung von M+S Reifen, die einen geringeren Speedindex aufweisen als die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, für alle Motorräder weiterhin erlaubt. Der niedrigere Speedindex muss allerdings durch einen Hinweis (als Aufkleber mit der entsprechenden Höchstgeschwindigkeit) im Sichtfeld des Fahrers vorhanden sein." Zitat aus MotorradAbenteuer Mai/Juni 2020

Hier ist nicht ersichtlich, ob und wo es diese Stellungnahme des Ministeriums gibt (google hat nix gefunden). Noch ist zwischen EG- und nationaler Zulassung unterschieden. Denn für EG-Fahrzeuge ist es ja zulässig, einen "langsameren" Reifen zu fahren. Für mich hat das keine besondere (rechtliche) Aussagekraft.
sehe ich genau so. Von Heidenau (und die werden ja wohl ein Interesse daran haben, evt. Änderungen bekannt zu geben) ist davon nichts zu hören https://de.reifenwerk-heidenau.com/modu ... gelung.htm

Re: Reifen mit niedrigeren Geschwindigkeitsindex - Eintragung möglich?

Verfasst: 9. Mai 2020
von Alrik
Hier steht wieder ein Zeug.....

Wo kommt denn überhaupt dieses Gerücht her, dass M+S mit Geschwindigkeitsaufkleber nur noch auf typgenehmigten Moppeds zulässig wäre?
Und bitte nicht auf schimpfende YouTube-Affen oder Forenbeiträge von Lieschen Müller verweisen.