Re: Reifen mit niedrigeren Geschwindigkeitsindex - Eintragung möglich?
Verfasst: 8. Mai 2020
Hallöle, mir hat das Ganze mal wieder keine Ruhe gelassen, also hab ich mir die aktuelle "Motorrad Abenteuer" gekauft.
Die hatten im vorausgegangen Heft einen Reifentest für Grobstoller bzw. Reiseenduro-Reifen gemacht und daraufhin hat ein Leser gefragt, ob sie denn die ganze Speedindex-Thematik für M+S Reifen ab DOT 01/20 einfach vergessen hätten. Die Anwort ist dann die sehr allgemeine Aussage, dass es doch erlaubt ist.
" Laut IVM hat das Bundesverkehrsministerium Stellung zum M+S SpeedIndex bezogen und der Gesetzestext liegt zur Verabschiedung bereit. Demnach wird die Verwendung von M+S Reifen, die einen geringeren Speedindex aufweisen als die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, für alle Motorräder weiterhin erlaubt. Der niedrigere Speedindex muss allerdings durch einen Hinweis (als Aufkleber mit der entsprechenden Höchstgeschwindigkeit) im Sichtfeld des Fahrers vorhanden sein." Zitat aus MotorradAbenteuer Mai/Juni 2020
Hier ist nicht ersichtlich, ob und wo es diese Stellungnahme des Ministeriums gibt (google hat nix gefunden). Noch ist zwischen EG- und nationaler Zulassung unterschieden. Denn für EG-Fahrzeuge ist es ja zulässig, einen "langsameren" Reifen zu fahren. Für mich hat das keine besondere (rechtliche) Aussagekraft.
Das Alpine-Symbol rettet uns Alteisenfahrer leider auch nicht. Denn obwohl es damit wieder zulässig ist, den niedrigeren Speedindex zu verbauen, hat de facto kein Motorradreifen dieses Symbol. Ich habe extra mit meheren Hersteller-Supports Kontakt aufgenommen. Dabei wurde mir erklärt, dass der Prüfzyklus zur Erlangung eines Alpine-Symbols nur für PKW-Reifen genormt ist und auch wirkliche Winter-Eigenschaften abfragt. Für Motorradreifen ist das ganze Konstrukt also weder vorgesehen, noch in Diskussion - erst recht beim Hersteller nicht.
Die haben uns bei der Novelle schlichtweg vergessen...
Ich hoffe, ich konnte etwas Unklarheit beseitigen und werde weiter hoffen, dass es irgendwann wieder erlaubt ist. Bis dahin werde ich wohl den AX41 einfach illegal fahren. Denn den ganzen Unsinn soll erstmal ein
durchblicken... Die müssen schließlich schon genug wirklich wichtige Verordnungen und Gesetze im Kopf haben.
viele Grüße
Julian
Die hatten im vorausgegangen Heft einen Reifentest für Grobstoller bzw. Reiseenduro-Reifen gemacht und daraufhin hat ein Leser gefragt, ob sie denn die ganze Speedindex-Thematik für M+S Reifen ab DOT 01/20 einfach vergessen hätten. Die Anwort ist dann die sehr allgemeine Aussage, dass es doch erlaubt ist.
" Laut IVM hat das Bundesverkehrsministerium Stellung zum M+S SpeedIndex bezogen und der Gesetzestext liegt zur Verabschiedung bereit. Demnach wird die Verwendung von M+S Reifen, die einen geringeren Speedindex aufweisen als die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, für alle Motorräder weiterhin erlaubt. Der niedrigere Speedindex muss allerdings durch einen Hinweis (als Aufkleber mit der entsprechenden Höchstgeschwindigkeit) im Sichtfeld des Fahrers vorhanden sein." Zitat aus MotorradAbenteuer Mai/Juni 2020
Hier ist nicht ersichtlich, ob und wo es diese Stellungnahme des Ministeriums gibt (google hat nix gefunden). Noch ist zwischen EG- und nationaler Zulassung unterschieden. Denn für EG-Fahrzeuge ist es ja zulässig, einen "langsameren" Reifen zu fahren. Für mich hat das keine besondere (rechtliche) Aussagekraft.
Das Alpine-Symbol rettet uns Alteisenfahrer leider auch nicht. Denn obwohl es damit wieder zulässig ist, den niedrigeren Speedindex zu verbauen, hat de facto kein Motorradreifen dieses Symbol. Ich habe extra mit meheren Hersteller-Supports Kontakt aufgenommen. Dabei wurde mir erklärt, dass der Prüfzyklus zur Erlangung eines Alpine-Symbols nur für PKW-Reifen genormt ist und auch wirkliche Winter-Eigenschaften abfragt. Für Motorradreifen ist das ganze Konstrukt also weder vorgesehen, noch in Diskussion - erst recht beim Hersteller nicht.
Die haben uns bei der Novelle schlichtweg vergessen...
Ich hoffe, ich konnte etwas Unklarheit beseitigen und werde weiter hoffen, dass es irgendwann wieder erlaubt ist. Bis dahin werde ich wohl den AX41 einfach illegal fahren. Denn den ganzen Unsinn soll erstmal ein

viele Grüße
Julian