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Vorschriften für Schutzblech und Blinker
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Re: Vorschriften für Schutzblech und Blinker
Danke @Alrik, für die guten Tipps. Wenn ich mein Stummel-Umbau & Fussrastenanlage abnehmen lasse, muss dann Blinker und co. auch schon passen, oder interessiert das nicht und nur der Lenker/-Fussrasten Umbau wird eingetragen?
- Alrik
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Re: Vorschriften für Schutzblech und Blinker
Grundsätzlich muss das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Abnahme "den geltenden Vorschriften" entsprechen. Also ja, da muss alles passen. Ob da einer dann so genau drauf achtet, steht auf einem anderen Blatt.
Lächle! Du kannst sie nicht alle töten.
Konkrete Anfragen zu Abnahmen von Umbauten im PLZ-Bereich 64, 63, 60, 61 und Umgebung vorzugsweise per PN.
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