Wobei 22km/h zu schnell jetzt nach dem alten Bussgeldkatalog wieder völlig unkritisch ist, da hat man noch nicht mal Bewährung (zweimal schneller wie 26km/h in einem Jahr). Der neue Bussgeldkatalog ist definitiv erstmal nicht mehr gültig.
Ich habe auch vor über einem Monat einen Anhörungsbogen bekommen. 31km/h zu schnell mit dem Moped außerorts, den ich erstmal weg geworfen habe. Bis jetzt ist noch kein Bussgeldbescheid bekommen. Mal abwarten, derzeit sind die Behörden wegen dem Hickhack um den Bussgeldkatalog ziemlich überlastet. Wenn da ein Bussgeldbescheid kommt werde ich auch versuchen den über Einspruch abzuwiegeln. Aber bei 22km/h würde ich mir keinen Kopf machen.

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Neuer Bußgeldkatalog - Einspruch?
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Re: Neuer Bußgeldkatalog - Einspruch?
Gruß Werner
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Re: Neuer Bußgeldkatalog - Einspruch?
Danke für die Tipps. Hab den Bogen ausgefüllt (mit Hinweis Fahrer nicht erkennbar).
Mal sehen was rauskommt.
Ciao
recycler
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Re: Neuer Bußgeldkatalog - Einspruch?
Das mit dem Fahrtenbuch kann nur gemacht werden wenn zwischen der Tatzeit und der Zustellung des Anhörungsschreibens nicht länger als 14 Tage vergangen sind!obelix hat geschrieben: 29. Jul 2020 Das mit dem Fahrtenbuch wird extrem selten gemacht und i.d.R. nur bei Leuten, die öfter mal unangenehm auffallen:-)

Die Grundlage dafür ist das man davon ausgeht das sich der doofe Normalbürger nicht länger als zwei Wochen zurück erinnern kann.
Du hättest sagen müssen du weist nicht wer gefahren ist und jeder aus deiner Familie, der einen Führerschein hat, darf das Auto fahren. Gegen Fam. Angehörigen bist du nicht aussagepflichtig und deshalb obliegt es dem Beamten nachzuweisen wer gefahren ist. Kann er nicht weil das Foto nicht brauchbar ist, Fahrtenbuch kann er auch nicht da zu spät und somit ist der Fall erledigt.
Wenn du keine Angst vor dem Teufel hast brauchst du auch keinen Gott!
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Re: Neuer Bußgeldkatalog - Einspruch?
Das ist falsch! ...Die Auferlegung eines Fahrtenbuchs erfolgt für die Zukunft und nicht rückwirkend. Mit irgendwelchen Fristen hat das überhaupt nichts zu tun!Ratz hat geschrieben: 30. Jul 2020 Fahrtenbuch kann er auch nicht da zu spät und somit ist der Fall erledigt.
Ich selbst hatte diesen Fall vor vielen Jahren auch mal. Ich hatte abgestritten, gefahren zu sein. Dann kam eine "Abordnung" des Trachtenvereins, hielt mir das Foto unter die Nase und behauptete, das ich das sei.
Ich sagte, ich kann mich auf dem Bild nicht erkennen und kann mich auch nicht mehr erinnern, wer das Fahrzeug im fraglichen Zeitraum gefahren hat. Dann wollten sie mich mit der Androhung, dass ich ein Fahrtenbuch auferlegt bekommen kann, weichkloppen. Darauf bin ich aber nicht eingegangen.
Es kam dann schließlich ein Schreiben vom RP, dass das Verfahren, weil man die Identität nicht zweifelsfrei feststellen konnte, eingestellt wird, ich im Wiederholungsfall aber damit rechnen muss, die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt zu bekommen.
...Der einzige Joker, den Michael hat, ist die Unwirksamkeit des neuen Bußgeldkatalogs. Wenn das Bußgeld nach dem neuen Katalog festgesetzt wurde, dann ist dieser Bußgeldbescheid hinfällig. Er kann, soweit ich weiß, nicht einfach umgewandelt werden.
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Re: Neuer Bußgeldkatalog - Einspruch?
Doch wird genau so gemacht, wobei einige Bundesländer wohl sogar, höhere nach dem neuen Katalog gezahlte Bußgelder nicht zurück erstatten.f104wart hat geschrieben: 30. Jul 2020 ...Der einzige Joker, den Michael hat, ist die Unwirksamkeit des neuen Bußgeldkatalogs. Wenn das Bußgeld nach dem neuen Katalog festgesetzt wurde, dann ist dieser Bußgeldbescheid hinfällig. Er kann, soweit ich weiß, nicht einfach umgewandelt werden.
Lediglich bei Fahrverboten sowie neuen Bescheiden gilt der alte Bußgeldkatalog wieder.
Da die Umsetzung aber Ländersache ist, kann es ja noch Bundesland zu leichten Unterschieden bei dem Thema kommen.
Es gibt zwar wohl den einen oder anderen Anwalt der anderer Meinung ist, aber genau wird man es erst wissen, wenn es einer bis zum Verwaltungsgericht durchgefochten hat.
Gruß Werner
Re: Neuer Bußgeldkatalog - Einspruch?
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