Servus Jungs,
habe heute 6 Wochen nach unseren Urlaub Post bekommen mit einem Anhörungsbogen im Bußgeldverfahrfen (Geschwindigkeitsübertretung ausserorts Baustelle).
Es gab/gibt ja die Diskussion, dass Bescheide z.T. wegen der Gesetzesnovelle ungültig sind.
Wie gehe ich am besten vor? Den Bogen beantworten? Fahrerfoto anfordern? Einspruch einlegen?
Ich weiß das ist kein Rechtsberatungsforum, sondern ein CafeRacerforum, aber vielleicht hat ein eiliger Kollege hier einen Tipp für mich (gerne per PM).
Liebe Grüße und vielen Dank.
recycler

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Neuer Bußgeldkatalog - Einspruch?
- recycler
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Neuer Bußgeldkatalog - Einspruch?
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Re: Neuer Bußgeldkatalog - Einspruch?
Servus,
also seit geraumer Zeit kannst ja in aller Regel Online das Ganze anschauen. schau mal unten auf dem Brief, da ist links vom QR Code eine Adresse und Zugangsdaten. Da kannste auch die Beweismittel anfordern.
Und ob es sich lohnt Einspruch einzulegen kommt halt drauf an wieviel du zu schnell gefajren bsit und ob es Punkte oder gar Fahrverbot geben würde.
Wenns lediglich eine Geldverwarnung ist, dann zahl das Ding und gut ist. Warst ja auch zu schnell oder?
Wenns um ein Fahrverbot geht, dann geh damit zum Anwalt.
Gruß
der Indianer, der das schon oft durch hat.
also seit geraumer Zeit kannst ja in aller Regel Online das Ganze anschauen. schau mal unten auf dem Brief, da ist links vom QR Code eine Adresse und Zugangsdaten. Da kannste auch die Beweismittel anfordern.
Und ob es sich lohnt Einspruch einzulegen kommt halt drauf an wieviel du zu schnell gefajren bsit und ob es Punkte oder gar Fahrverbot geben würde.
Wenns lediglich eine Geldverwarnung ist, dann zahl das Ding und gut ist. Warst ja auch zu schnell oder?
Wenns um ein Fahrverbot geht, dann geh damit zum Anwalt.
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Mann, bin ich alt geworden...
- aber ich genieße diese innere Ruhe sehr.
Das wirkt sich auch an der Kuh aus, deren letzte Rille am Reifen meist unberührt bleibt
www.derIndianer.org
meine alte Goldwing wird ein Caferacer
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- recycler
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Re: Neuer Bußgeldkatalog - Einspruch?
So, hab mir gerade die Beweismittel angesehen. Kennzeichenfoto und Fahrzeug sind sehr gut sichtbar, ABER auf dem Fahrerfoto sieht man garnichts.
Da sowohl meine Frau, meine Tochter und auch ich die Kiste fahren und auch an Bord waren, stellt sich die Frage wie ich hier sinnvoll vorgehe? Einspruch da Fahrerfoto nicht erkennbar und wenn ja mit welchem Text?
Vielen Dank
recycler
Da sowohl meine Frau, meine Tochter und auch ich die Kiste fahren und auch an Bord waren, stellt sich die Frage wie ich hier sinnvoll vorgehe? Einspruch da Fahrerfoto nicht erkennbar und wenn ja mit welchem Text?
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- f104wart
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Re: Neuer Bußgeldkatalog - Einspruch?
Die einzig enzscheidende Frage ist, wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung war.
Wenn Du Dich darauf berufst, dass das Fzg von mehreren Personenen genutzt wird und Du nicht nachvollziehen kannst, wer das Fzg zur "Tatzeit" gefahren hat, kann es Dir passieren, dass Du die Auflage bekommst, ein Fahrtenbucg zu führen. Und das ist auf Dauer schlimmer als ein Bußgeld.
...Wie auch Harald schon sagt: Es kommt immer drauf an, was bei der Sache auf dem Spiel steht. Eine pauschal gültige Antwort gibt es nicht.
Wenn Du Dich darauf berufst, dass das Fzg von mehreren Personenen genutzt wird und Du nicht nachvollziehen kannst, wer das Fzg zur "Tatzeit" gefahren hat, kann es Dir passieren, dass Du die Auflage bekommst, ein Fahrtenbucg zu führen. Und das ist auf Dauer schlimmer als ein Bußgeld.
...Wie auch Harald schon sagt: Es kommt immer drauf an, was bei der Sache auf dem Spiel steht. Eine pauschal gültige Antwort gibt es nicht.
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Re: Neuer Bußgeldkatalog - Einspruch?
Danke Ralf für den Fahrerhinweis und Fahrtenbuch. Wäre eine schlimme Kröte ;.(
Wart 22 km ausserorts zu schnell, also 70 Euronen und 1 Punkt nach alten Katalog (bzw. plus 1 Monat Fahrverbot nach neuem).
Ciao
recycler
Wart 22 km ausserorts zu schnell, also 70 Euronen und 1 Punkt nach alten Katalog (bzw. plus 1 Monat Fahrverbot nach neuem).
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Re: Neuer Bußgeldkatalog - Einspruch?
Moin
außerorts gibt es nach dem neuen Bußgeldkatalog erst ab über 25 km/h zu viel ein Fahrverbot
Innerorts ab 20 km/h
aber
aktuell ist der neue Bußgeldkatalog quasi wieder außer kraft - also bleibt ein Punkt und ein überschaubarer Geldbetrag
bedenke was da bei einem Widerspruch alles an Kosten kommen kann...
also - ärgern und drüber nach denken was man da gemacht hat!
Quelle:
https://www.bussgeldkatalog.org/geschwi ... chwinnergb
außerorts gibt es nach dem neuen Bußgeldkatalog erst ab über 25 km/h zu viel ein Fahrverbot
Innerorts ab 20 km/h
aber
aktuell ist der neue Bußgeldkatalog quasi wieder außer kraft - also bleibt ein Punkt und ein überschaubarer Geldbetrag
bedenke was da bei einem Widerspruch alles an Kosten kommen kann...
also - ärgern und drüber nach denken was man da gemacht hat!
Quelle:
https://www.bussgeldkatalog.org/geschwi ... chwinnergb
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Re: Neuer Bußgeldkatalog - Einspruch?
echt überhaupt nix zu sehen/erkennen? Dann ist die ganze Geschichte für die Tonne. Widerspruch einlegen, rausziehen... Und am Ende wirds vmtl. eingestellt - wie soll man ohne Beweisbild eine Person feststellen? Geht ned...recycler hat geschrieben: 29. Jul 2020Da sowohl meine Frau, meine Tochter und auch ich die Kiste fahren und auch an Bord waren, stellt sich die Frage wie ich hier sinnvoll vorgehe? Einspruch da Fahrerfoto nicht erkennbar...
Das mit dem Fahrtenbuch wird extrem selten gemacht und i.d.R. nur bei Leuten, die öfter mal unangenehm auffallen:-) Bei unklarer Beweislage ganz sicher ned. Du würdest ja helfen, aber es geht ja ned, wenn das Bild nix zeigt.
Gruss
Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...
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Re: Neuer Bußgeldkatalog - Einspruch?
Zwei Dinge:
Hatte ich letztens auch auf dem Motorrad, unabhängig vom neuen BGK. Mein Anwalt sagte mir, dass Motorrad-Blitz-Delikte ohnehin direkt eingestellt werden, wenn er Einspruch einlegt (liegt wohl an anzweifelbaren Mess-Toleranzen). So war es dann auch: kurze Zeit später direkt die Einstellungs-Mitteilung erhalten.
Vor ca. 4 Wochen erneut in der 30er Zone geblitzt (mobile Blitze mit dem Auto). Schreiben mit 30 € Bußgeld lt. neuem BGK erhalten. Direkt formlos (ohne Anwalt) auf dem Anhörungsbogen Einspruch wg. Ungültigkeit des BGK eingelegt. 2 Wochen später Einstellungs-Mitteilung erhalten.
Da geht was!
Hatte ich letztens auch auf dem Motorrad, unabhängig vom neuen BGK. Mein Anwalt sagte mir, dass Motorrad-Blitz-Delikte ohnehin direkt eingestellt werden, wenn er Einspruch einlegt (liegt wohl an anzweifelbaren Mess-Toleranzen). So war es dann auch: kurze Zeit später direkt die Einstellungs-Mitteilung erhalten.
Vor ca. 4 Wochen erneut in der 30er Zone geblitzt (mobile Blitze mit dem Auto). Schreiben mit 30 € Bußgeld lt. neuem BGK erhalten. Direkt formlos (ohne Anwalt) auf dem Anhörungsbogen Einspruch wg. Ungültigkeit des BGK eingelegt. 2 Wochen später Einstellungs-Mitteilung erhalten.
Da geht was!

- zippi
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Nico Bakker TZ 350 CR
Yamaha TZ/RD 400
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Re: Neuer Bußgeldkatalog - Einspruch?
Hallo
Fahrtenbuch wirst du erst machen müssen wenn du schon öfter angegeben hast das du nicht weiss wer gefahren ist.
Wenn du auf dem foto wirklich nicht zu erkennen bist, meist ist die qualität von dem urmaterial besser als das was man zusehen bekommst, ist es das beste mittel anzugeben, das man nicht nachvollziehen kann wer gefahren ist.
grüsse zippi (der auch schon viel erfahrung mit sowas gesammelt hat
)
Fahrtenbuch wirst du erst machen müssen wenn du schon öfter angegeben hast das du nicht weiss wer gefahren ist.
Wenn du auf dem foto wirklich nicht zu erkennen bist, meist ist die qualität von dem urmaterial besser als das was man zusehen bekommst, ist es das beste mittel anzugeben, das man nicht nachvollziehen kann wer gefahren ist.
grüsse zippi (der auch schon viel erfahrung mit sowas gesammelt hat

- zippi
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Re: Neuer Bußgeldkatalog - Einspruch?
PS:
Der neue busgeldkatalog ist wieder ungültig, es gilt wieder der alte, darauf kann man sich berufen und wird dann wieder nach dem alten katalog behandelt auch wenn das vergehen im zeitraum der gültigkeit des neuen kataloges gefallen ist.
Der neue busgeldkatalog ist wieder ungültig, es gilt wieder der alte, darauf kann man sich berufen und wird dann wieder nach dem alten katalog behandelt auch wenn das vergehen im zeitraum der gültigkeit des neuen kataloges gefallen ist.