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Re: Neuer Bußgeldkatalog - Einspruch?

Verfasst: 30. Jul 2020
von Mopedschrauber
Wobei 22km/h zu schnell jetzt nach dem alten Bussgeldkatalog wieder völlig unkritisch ist, da hat man noch nicht mal Bewährung (zweimal schneller wie 26km/h in einem Jahr). Der neue Bussgeldkatalog ist definitiv erstmal nicht mehr gültig.

Ich habe auch vor über einem Monat einen Anhörungsbogen bekommen. 31km/h zu schnell mit dem Moped außerorts, den ich erstmal weg geworfen habe. Bis jetzt ist noch kein Bussgeldbescheid bekommen. Mal abwarten, derzeit sind die Behörden wegen dem Hickhack um den Bussgeldkatalog ziemlich überlastet. Wenn da ein Bussgeldbescheid kommt werde ich auch versuchen den über Einspruch abzuwiegeln. Aber bei 22km/h würde ich mir keinen Kopf machen.

Re: Neuer Bußgeldkatalog - Einspruch?

Verfasst: 30. Jul 2020
von recycler
Danke für die Tipps. Hab den Bogen ausgefüllt (mit Hinweis Fahrer nicht erkennbar).

Mal sehen was rauskommt.

Ciao

recycler

Re: Neuer Bußgeldkatalog - Einspruch?

Verfasst: 30. Jul 2020
von Ratz
obelix hat geschrieben: 29. Jul 2020 Das mit dem Fahrtenbuch wird extrem selten gemacht und i.d.R. nur bei Leuten, die öfter mal unangenehm auffallen:-)
Das mit dem Fahrtenbuch kann nur gemacht werden wenn zwischen der Tatzeit und der Zustellung des Anhörungsschreibens nicht länger als 14 Tage vergangen sind! :law: Das bekommen die aber schon lange nicht mehr hin.

Die Grundlage dafür ist das man davon ausgeht das sich der doofe Normalbürger nicht länger als zwei Wochen zurück erinnern kann.

Du hättest sagen müssen du weist nicht wer gefahren ist und jeder aus deiner Familie, der einen Führerschein hat, darf das Auto fahren. Gegen Fam. Angehörigen bist du nicht aussagepflichtig und deshalb obliegt es dem Beamten nachzuweisen wer gefahren ist. Kann er nicht weil das Foto nicht brauchbar ist, Fahrtenbuch kann er auch nicht da zu spät und somit ist der Fall erledigt.

Re: Neuer Bußgeldkatalog - Einspruch?

Verfasst: 30. Jul 2020
von f104wart
Ratz hat geschrieben: 30. Jul 2020 Fahrtenbuch kann er auch nicht da zu spät und somit ist der Fall erledigt.
Das ist falsch! ...Die Auferlegung eines Fahrtenbuchs erfolgt für die Zukunft und nicht rückwirkend. Mit irgendwelchen Fristen hat das überhaupt nichts zu tun!

Ich selbst hatte diesen Fall vor vielen Jahren auch mal. Ich hatte abgestritten, gefahren zu sein. Dann kam eine "Abordnung" des Trachtenvereins, hielt mir das Foto unter die Nase und behauptete, das ich das sei.

Ich sagte, ich kann mich auf dem Bild nicht erkennen und kann mich auch nicht mehr erinnern, wer das Fahrzeug im fraglichen Zeitraum gefahren hat. Dann wollten sie mich mit der Androhung, dass ich ein Fahrtenbuch auferlegt bekommen kann, weichkloppen. Darauf bin ich aber nicht eingegangen.

Es kam dann schließlich ein Schreiben vom RP, dass das Verfahren, weil man die Identität nicht zweifelsfrei feststellen konnte, eingestellt wird, ich im Wiederholungsfall aber damit rechnen muss, die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt zu bekommen.


...Der einzige Joker, den Michael hat, ist die Unwirksamkeit des neuen Bußgeldkatalogs. Wenn das Bußgeld nach dem neuen Katalog festgesetzt wurde, dann ist dieser Bußgeldbescheid hinfällig. Er kann, soweit ich weiß, nicht einfach umgewandelt werden.

Re: Neuer Bußgeldkatalog - Einspruch?

Verfasst: 30. Jul 2020
von Mopedschrauber
f104wart hat geschrieben: 30. Jul 2020 ...Der einzige Joker, den Michael hat, ist die Unwirksamkeit des neuen Bußgeldkatalogs. Wenn das Bußgeld nach dem neuen Katalog festgesetzt wurde, dann ist dieser Bußgeldbescheid hinfällig. Er kann, soweit ich weiß, nicht einfach umgewandelt werden.
Doch wird genau so gemacht, wobei einige Bundesländer wohl sogar, höhere nach dem neuen Katalog gezahlte Bußgelder nicht zurück erstatten.
Lediglich bei Fahrverboten sowie neuen Bescheiden gilt der alte Bußgeldkatalog wieder.

Da die Umsetzung aber Ländersache ist, kann es ja noch Bundesland zu leichten Unterschieden bei dem Thema kommen.

Es gibt zwar wohl den einen oder anderen Anwalt der anderer Meinung ist, aber genau wird man es erst wissen, wenn es einer bis zum Verwaltungsgericht durchgefochten hat.

Re: Neuer Bußgeldkatalog - Einspruch?

Verfasst: 30. Jul 2020
von Ratz
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