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Nur Ochsenaugen ohne Blinker hinten?

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Alrik
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Re: Nur Ochsenaugen ohne Blinker hinten?

Beitrag von Alrik »

Zulässig isses bei Erstzulassung vor dem 01.01.1987, die Funzeln brauchen eine Zulassung für vorne und hinten (falls schon neumodisch mit ECE-Prüfzeichen, dann mit Zusatzkennung 11 für vorne und 12 für hinten). Wichtig und problematisch ist dabei, dass die Sichtbarkeitswinkel gewährleistet sind, das Problem ist dabei die "falsche Seite": Man muss also hinten links stehend immer noch sehen können, dass rechts geblinkt wird, und zwar bis zu einem Winkel von 20 ° zur Längsmittelebene des Fahrzeugs.
Lächle! Du kannst sie nicht alle töten.

Konkrete Anfragen zu Abnahmen von Umbauten im PLZ-Bereich 64, 63, 60, 61 und Umgebung vorzugsweise per PN.

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DUCracer
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Re: Nur Ochsenaugen ohne Blinker hinten?

Beitrag von DUCracer »

LastMohawk hat geschrieben: 11. Dez 2020 Hallo Frank,

ich ab das auch nicht als auf die Füßetreten empfunden... ich finds ja auch lustig solche Eintragungen.

Und wenn ichs einrichten kann komm ich gerne wieder zu dir in den Harz. Schöne gegend und leckere Sträßchen .daumen-h1: . Und auf ein Bier - sehr gerne :prost:

Gruß
der Indianer
Alles Klar !!! --- So machen wir das !!! Ich würde mich freuen Euch wieder in meiner Heimat begrüßen zu dürfen. :rockout:

Gruß Frank
Egal wieviel Motorräder Mann hat, es ist immer Eins zu wenig !!!!

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DerAlte
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Re: Nur Ochsenaugen ohne Blinker hinten?

Beitrag von DerAlte »

Ich bin da ganz beim Indianer ( nicht bei seiner Franzenjacke :mrgreen: )
Meine blödesten Erlebnisse auf dem Moped hatte ich zu der Zeit, als ich nur die Ochsenaugen montiert hatte. Nicht nur einmal wäre es bei Gruppenfahrten mit Freunden zum Supergau gekommen, weil sie meine Blinkerzeichen einfach nicht gesehen haben... klar fährt man in solchen Gruppen in der Regel zu dicht auf und das ist auch ein Faktor, der zu diesen Gruselsituationen führt. Seit ich wieder 2fach blinke gabs diese Geschichten nicht mehr..
Grüße Volker

P.S. Ganz in der Nähe meines Wohnorts gabs vor ein paar Jahren einen tödlichen Unfall zwischen 2 Freunden wegen dieser Art der Einzelblinker

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Dampfer
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Re: Nur Ochsenaugen ohne Blinker hinten?

Beitrag von Dampfer »

Ochsenaugen ohne hintere Blinker sind swiw bis EZ 1987 erlaubt. Habe sie eingetragen mit breitem Lenker und mit Stummel. Mein TÜV verlangte aber Prüfzeichen K12749 (Hella).
Nach dem Sicherheitsaspekt wurde zwar nicht gefragt, aber ich wills auch nicht unerwähnt lassen. Die Sichtbarkeit von hinten ist nahezu nie ein Problem. Lediglich, ein stark seitlich versetzt hinten fahrender Verkehrsteilnehmer könnte übersehen, dass ich in die andere Richtung blinke. Der ist dann aber entweder auf der anderen Spur, oder fährt zu dicht auf. Sicherheitshalber gebe ich in solchen Fällen Handzeichen.
Gruß
Uli

Sacha
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Re: Nur Ochsenaugen ohne Blinker hinten?

Beitrag von Sacha »

Moin,
Danke für die Antworten. Wenn ich es richtig verstehe müssen die Blinker die Kennzeichnung E11 und E12 haben. Ich werde mal mit meinem TÜV‘ er schnacken. Da ich mir noch nicht ganz klar bin welchen Lenker ich verbaue, werde ich die Hinweise zur Sichtbarkeit mit in meine Überlegungen einfließen lassen.
Das muss nicht nur passen, das muss auch schön aussehen.

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