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Re: Definition Garage ?
Verfasst: 1. Aug 2024
von JOERACER
Die Frage ist halt immer noch wann ist ein Gebäude eine Garage? Nur weil es so im Bauplan steht?
Re: Definition Garage ?
Verfasst: 1. Aug 2024
von Bollermann
JOERACER hat geschrieben: 1. Aug 2024
Sollte mal das Ordnungsamt kommen ist das meinerseits eine Hobbywerkstatt. Ob das dann zieht????
Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst.
Du machst da gerade die Büchse der Pandora auf.
Re: Definition Garage ?
Verfasst: 1. Aug 2024
von GalosGarage
JOERACER hat geschrieben: 1. Aug 2024
Die Frage ist halt immer noch wann ist ein Gebäude eine Garage? Nur weil es so im Bauplan steht?
richtig, so ist das Gebäude angemeldet u eingetragen.
Evtl. kann man die Garage in Universal oder Mehrzweckraum umwidmen.
Kommt aber auf die Komune an, denn die Garagenordnung kann jede Komune selber definieren.
Es gibt sogar Garagenverordnungen, da dürfteste noch nicht mal nen Moped reinstellen.
Da wirde dann von einem Auto gesprochen und nicht von einem KFZ, was ja ein Motorrad auch ist.
Bei uns würden sie vor kurzen etwas gelockert, zu gunsten von Fahrrädern u Lastenräder.
Re: Definition Garage ?
Verfasst: 1. Aug 2024
von LastMohawk
Servus,
da habe ich Glück mit dem Nachbar. Er hat die Garage neben an und ist ein passionierter Schrauber. Während ich links die Mopeds schraube, schraubt er rechts in der Garage seinen Holder Knicklenker.
Werkzeug, was der eine nicht hat hat der andere.
Ok, wir sind Dorfkinder und da ist vieles halt anders. Das Ordnungsamt weiss auch, dass wir Orte kennen, da kommt sonst niemand hin.. und da wollen sie auch nicht hin :-)
Gruß
der Indianer
Re: Definition Garage ?
Verfasst: 1. Aug 2024
von theTon~
Grundsätzlich liegt es an der geplanten und genehmigten Nutzungsart. Eine Garage hat baurechtlich weniger Auflagen, als eine Werkstatt oder Wohnraum. Brandschutz, Wärmeschutz, Fluchtwege und ggf. Arbeitsplatzrichtlinien spielen dabei eine Rolle. Oftmals reglementiert auch der Bebauungsplan. In einem reinen Wohngebiet ist eine Werkstatt schwieriger umsetzbar, als beispielsweise in Misch-, Gewerbe- oder Industriegebieten. Mit Wohnraum sieht es entsprechend umgekehrt so aus.
Hier bei uns im Gewerbegebiet ist das alles ziemlich egal. Hier kann man auch Probefahrten mit Fahrzeugen ohne Straßenzulassung machen. Handwerker sind ziemlich entspannte Nachbarn. Willst Du hier aber zusätzlich Wohnraum schaffen, dann musst man richtig zaubern!
Re: Definition Garage ?
Verfasst: 1. Aug 2024
von GalosGarage
Im Wohngebiet ist es halt anders rum.
Indianer: schätze dich glücklich, wenn du so nen nachbar hast.

Re: Definition Garage ?
Verfasst: 1. Aug 2024
von sven1
Garage ist Garage und klar definiert.
Ein nachgewiesener Verstoß darf „geandet“ werden.
Wie bereits gesagt, keine Fahrräder, Rasenmäher, Gartenmöbel.
Nur Kfz und Zubehör, z.B. Winterreifen.
Re: Definition Garage ?
Verfasst: 1. Aug 2024
von GalosGarage
Stimmt nicht, Fahrräder dürfen, zumindest bei uns.
Re: Definition Garage ?
Verfasst: 1. Aug 2024
von jenscbr184
....worüber man sich als Stadtbewohner Gedanken machen muß....och nöööö

Re: Definition Garage ?
Verfasst: 1. Aug 2024
von sven1
@Galo. Die vorgesehene Nutzung darf nicht eingeschränkt werden, auch nicht durch Fahrräder.
@ Jens: stimmt, da haben wir auf dem Land ein Luxusproblem.