Seite 2 von 2

Re: K&N (offen) eintragen - bin ich zu doof ?

Verfasst: 11. Mär 2014
von Marlo
Es gibt immer ein Hinweis, ob eine Änderung der Fahrzeugpapiere unverzüglich oder erst beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle erforderlich ist, wenn unverzüglich da steht hast glaube ich eine Frist von 4 oder 6 Wochen zum eintragen, danach verliert das Gutachten seine Gültigkeit :oldtimer:

Wobei es sein kann das die 21er Abnahmen jetzt immer unverzüglich auf dem Gutachten stehen haben :dontknow:
Meine letzte 21er im Herbst (beim Auto) musste ich auch unverzüglich eintragen lassen.

Re: K&N (offen) eintragen - bin ich zu doof ?

Verfasst: 11. Mär 2014
von Alrik
Marlo hat geschrieben:Es gibt immer ein Hinweis, ob eine Änderung der Fahrzeugpapiere unverzüglich oder erst beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle erforderlich ist,
Nur bei Änderungsabnahmen nach §19(3) StVZO.
wenn unverzüglich da steht hast glaube ich eine Frist von 4 oder 6 Wochen zum eintragen
Nein, sofort. Unverzüglich halt. ;-)
danach verliert das Gutachten seine Gültigkeit
Nein, verfällt nicht.
Wobei es sein kann das die 21er Abnahmen jetzt immer unverzüglich auf dem Gutachten stehen haben :dontknow:
Meine letzte 21er im Herbst (beim Auto) musste ich auch unverzüglich eintragen lassen.
21er immer unverzüglich, schon immer.

Weil: Das 21er Ding heißt "Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis". Kein "Tüff" erteilt ne Betriebserlaubnis, das machen Zulassungsstellen. Ergo: Wer nur den Zettel spazieren fährt, ist ohne Betriebserlaubnis unterwegs.

Re: K&N (offen) eintragen - bin ich zu doof ?

Verfasst: 11. Mär 2014
von Marlo
Das mit dem erlöschen hat mir der Ingenieur von der DEKRA erzählt, dem glaube ich sowieso nicht mehr und sehen tut er mich auch nicht mehr. Noch eine Aussage von ihm war zum Thema Heckänderung "gibt es für das Heck ein Gutachten oder ABE für das Motorrad? Ich nein, dann bekommst du das auch niemals eingetragen" :stupid: er wollt noch nicht mal Bilder sehen.

Zu der 21er Abnahme:
Ich hatte einen 3er Golf mit 9x16 ET15 ringsherum und bin 100% der Meinung das es eine 21er Abnahme war mit dem Passus bei Änderung der Fahrzeugpapiere (zb.Halterwechsel) eingetragen werden musste, das war aber so 95 oder 96 und ging auch so durch 3-4 Kontrollen ohne Probleme.

Re: K&N (offen) eintragen - bin ich zu doof ?

Verfasst: 11. Mär 2014
von Alrik
Ich krieg das so auch immer wieder in die Finger, is aber falsch. Und wie gesagt: Das Ding heißt nicht "Betriebserlaubnis", sondern hießt schon immer "Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis". Eigentlich selbsterklärend.

Re: K&N (offen) eintragen - bin ich zu doof ?

Verfasst: 11. Mär 2014
von f104wart
919 hat geschrieben: "Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis". Eigentlich selbsterklärend.
...bedeutet das, dass das Gutachten vom TÜV am Ende gar nichts wert ist, so lange es von der Bündelungsbehörde nicht abgesegnet und von der Zulassungsstelle nicht in die FzgPapiere eingetragen wurde ?? :dontknow:

TÜV im "Ausland" und Zulassung in Hessen funktioniert also nicht :?

...bleibt also am Ende nur, das Fzg in einem anderen Bundesland über einen Freund/Bekannten kurzzeitig zuzulassen und anschliessend, wenn alles eingetragen ist, in Hessen eine Halterumschreibung auf Basis der vorhandenen Papiere zu machen. :versteck:

Re: K&N (offen) eintragen - bin ich zu doof ?

Verfasst: 11. Mär 2014
von Marlo
Ja, solange das noch möglich ist, es soll ja EU weit eingeführt werden :banghead:

Re: K&N (offen) eintragen - bin ich zu doof ?

Verfasst: 12. Mär 2014
von Alrik
f104wart hat geschrieben: ...bedeutet das, dass das Gutachten vom TÜV am Ende gar nichts wert ist, so lange es von der Bündelungsbehörde nicht abgesegnet und von der Zulassungsstelle nicht in die FzgPapiere eingetragen wurde ?? :dontknow:
Ja, im Prinzip schon, auch ohne die hessische Extrawurst mit der Bündelungsbehörde.
Solange der Kram, der per 21er abgenommen wurde, nicht in den Fahrzeugpapieren steht, isses fahren ohne Betriebserlaubnis.
TÜV im "Ausland" und Zulassung in Hessen funktioniert also nicht :?
Wenn's ne saubere Eintragung ist, die nicht schon aufm Papier nach Murks stinkt, ist das nirgends ein Problem. Aber is schon so: Solang du die Fuhre in Hessen angemeldet hast, landet deine 21er immer erstmal in Marburg.
..bleibt also am Ende nur, das Fzg in einem anderen Bundesland über einen Freund/Bekannten kurzzeitig zuzulassen und anschliessend, wenn alles eingetragen ist, in Hessen eine Halterumschreibung auf Basis der vorhandenen Papiere zu machen. :versteck:
Ja, das funktioniert und wird auch gern so gemacht.

Re: K&N (offen) eintragen - bin ich zu doof ?

Verfasst: 12. Mär 2014
von Schiggi
.... oh weh :zunge:

Dann werde ich mich mal nach nem kompetenten Ansprechpartner umsehen und das in angriff nehmen.

Bin mal gespannt wie lange das dauert :roll: