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Re: R80 Scrambler Heck - schweissen & eintragen

Verfasst: 25. Mai 2014
von Tom
Revace hat geschrieben: Jetzt muss ich aber mal wissen, ob du damit sagen willst, dass du einfach umbaust und hoffst damit nicht aufzufallen..oder ob du deine umbauten alle problemlos eingetragen hast?
Letzteres.
Revace hat geschrieben:Auch hier denke ich, dass eine Eintragung *eigentlich* notwendig ist.
Also sollte man Deiner Meinung nach alle Sachen, die sich "nicht" am Moped befinden eintragen? Was genau soll da stehen?
"Kraftrad besitzt: keine Verkleidung, keine Scheibe, keine Griffheizung, keine Sitzheizung, keine Soziusrasten, keinen Gepäckträger, etc." :grinsen1:
Revace hat geschrieben:Die Pruefer sind da wohl auch echt unterschiedich drauf, ich bin zuletzt durchgefallen, weil mein Blinker Abstand nicht STVO-konform war (wohl aber EU-konform).
Wenn dein Karren eine StVO Zulassung besitzt, kannst du selbstverständlich nicht Sachen nach EU-Recht abgenickt bekommen. Sinnlose Bürokratie, aber "isso". :hammer:
Revace hat geschrieben:Letzendlich ist aber die Frage nach dem Versicherungsschutz entscheidener, und daher schnickschnacks Sorge dass er "sich was zusammenbastelt und dann nicht fahren darf" durchaus gerechtfertigt
Letzten Endes ist es jedem selbst überlassen wie er mit was fährt. Ich finde diesen ewigen TÜV Diskussionen mittlerweile sinnlos, da sich eh niemand auf unsere Internetklugscheisserei berufen kann falls wirklich was sein sollte. Und damit will ich mich gar nicht ausschließen - wie jeder andere denke natürlich auch ich dass ich Recht hab. :mrgreen:
Muss jeder selbst entscheiden in wie weit er sich in seine Umbaupläne reinpfuschen lassen will: Vom BMW Zubehörkatalog bis hin zu "hat man selbst in USA noch nicht gesehn" fährt so ziemlich alles rum. Ich persönlich ordne mich irgendwo dazwischen ein.

Grüße
Tom

Re: R80 Scrambler Heck - schweissen & eintragen

Verfasst: 25. Mai 2014
von RennQ
SchnickSchnack hat geschrieben:Sorry so war das nicht gemeint, zweifle eure Kompetenzen nicht an.
Will nur vermeiden das ich mir was zusammen bastele was ich dann nicht offiz. fahren darf...

...was ja insich schonwieder ein widerspuch ist...

die entgültige antwort hierauf wäre: "suche einen TÜV-prüfer der dir definitive antworten gibt und deine fachgerechte , saubere umsetzung auch einträgt!"

dann ist dieses frettchen aber schon zuende und für den fragenden nich sehr erquickend.

in einem anfall von schier unheilbarem helfersyndrom versuche ich es also nochmal,

1) der offensichtlich typenunerfahrene autor fragt explizit nach einer "problemlösung", basierend aus erfahrung und wenn möglich gepaart mit wissen!

er bekommt hierzu antworten. a) zu seinem problem und b) korrekturen zu denkfehlern/falschinformationen.

der autor beharrt auf seiner aussage...was den wissenden etwas irritiert.

2) wir schreiben hier über einen angeschraubten sitzbankhilfsrahmen.

ob da dämpfer dran sind oder nicht, der name bleibt hilfsrahmen.

3) es werden zu den erfahrungsberichten auch noch bilder des eigenen, vom TÜV hochselbst begutachtet und genehmigten machwerkes eingefügt, auf denen der geneigte fielmann kunde sofort erkennt: "aha, sitzbankhilfsrahmen MIT dämpferanschluss...

was der fragende in seiner nächsten antwort auch sofort bestätigt: Angeschaubtes Heck hin oder her, die hintere Radabstützung ist dran.

der wissende ist etwas irritiert...

4) es taucht eine neue frage auf: "muß eine abgeschraubte RT-verkleidung auch eingetragen werden??"

meine antwort hierauf lautet definitiv -NEIN- die wird ausgetragen!

was hier evtl zu beachten ist, das sich durch diesen "abbau" die beleuchtung vorne ändert.
die verkleidung hat ein eigenes standlicht/parkleuchte oder wie auch immer eingetragen.
dieses fällt nun weg und sollte sich im scheinwerfer selbst wiederfinden.

das auch die blinker und spiegel einen neuen platz finden ist selbstredend - oder!?

der wissende ist etwas irritiert, - wird ihm der fragende dieses alles glauben?

5) wenn ich mit einem vom TÜV geprüftem, umgebautem krad mit allen eintragungen die laut überwachungsverein für eine zulassung im öffentlichem straßenverkehr notwengig sind, in eine kontrolle gerate und der herr hauptkommissar entdeckt vermeindliche mängel, muß ich nicht nur strafe zahlen sondern erhalte höchstwahrscheinlich auch eine mängelkarte, welche ich nach erfolgtem rückbau und/oder instandsetzung innerhalb einer gesetzten frist dem sherrif wieder vorzuführen habe...

6) kommt es im falle eines falles zum schlimmsten und nach jahren und mehreren HU-terminen ist ein begutachtender sachverständige entgegen der meinung "meines" TÜV-prüfers der überzeugung: "diese änderung hätte eigetragen werden müssen!!" (was im schlimmsten falle zum erlöschen der betriebserlaubniss führt)

WIE KANN/SOLL ICH SOWAS VERRMEIDEN?

7) wie weiter oben zu entnehmen, ist eine "basis R 100 mitnichten baugleich mit einer R 80RT....

8) fazit: "suche dir einen interessierten prüfer, der dir definitive ansagen macht und die fachgerechte und saubere umsetzung auch einträgt!"

aber dann hätte ich mir das ganze geschreibsel ja auch ersparen können... :wink:

und ? schon in der nachbarkneipe gefragt, bei den 2-ventilern...???

grüßt aus schwalmtal
erich
rennQ hh.jpg

Re: R80 Scrambler Heck - schweissen & eintragen

Verfasst: 25. Mai 2014
von Oliver
RennQ hat geschrieben:
rennQ hh.jpg
Mönsch Erich! Schönes Bild. Wer hat das gemacht? :mrgreen:

Re: R80 Scrambler Heck - schweissen & eintragen

Verfasst: 25. Mai 2014
von RennQ
Revilo hat geschrieben:
RennQ hat geschrieben:
rennQ hh.jpg
Mönsch Erich! Schönes Bild. Wer hat das gemacht? :mrgreen:

...irgend so`n papparazzi aus dem heiligen haus...

als Very Impotent Person bist du vor denen nirgendwo mehr sicher :neener:

was macht die /5...

gruß aus dem tal
ich

ps: gruß an die bäckerin!

Re: R80 Scrambler Heck - schweissen & eintragen

Verfasst: 25. Mai 2014
von Oliver
RennQ hat geschrieben: was macht die /5...
Kuckse hier. http://www.caferacer-forum.de/viewtopic.php?f=44&t=4740

Ich war gerade zwei Wochen in den Dolomiten. Morgen geht es weiter. Aber sie bremst wieder vernünftig.

Gruß aus Holyhouse

Oliver

Re: R80 Scrambler Heck - schweissen & eintragen

Verfasst: 25. Mai 2014
von RennQ
holyoli

zweiwochenindendolomiten...

danke, das hab` ich jetzt noch gebraucht :banghead:

dafür meinen aufrichtigen neid !!

***

Re: R80 Scrambler Heck - schweissen & eintragen

Verfasst: 22. Jul 2014
von dh361
Hallo

Habe eine R80/7 Rt umgebaut, Verkleidung brauch nicht ausgetragen zuwerden, da es die R 80 auch ihne gibt und alles baugleich ist, TYP 247. Heckrahmen habe ich gekürzt, bin nicht an die Stoßdämpferaufnahme gegangen. Kein Problem beim TÜV. Habe ihn vorher aber gefragt und die MAschine während des Umbaus gezeigt.
Bei der Einarmschwinge ab 85 ist das Heck kein Problem, da die Stoßdämpferaufnahme am Hauptrahmen sitzt.

DSC_0254-2.jpg

Re: R80 Scrambler Heck - schweissen & eintragen

Verfasst: 23. Jul 2014
von Jupp100
Moin!

Schicke Flosse im Hintergrund! .daumen-h1:

Re: R80 Scrambler Heck - schweissen & eintragen

Verfasst: 2. Feb 2015
von sven1
Hallo,

ich baue gerade meine R 65 um. Meine Anfrage bei dem TÜV Prüfer meines "Heimat-TÜV" ( Kreis Unterfranken) ergab folgende Aussage.

Wenn die Kappung des Rahmens nicht unmittelbar hinter der Dämpferaufnahme erfolgt und man nach Möglichkeit den Bügel (Bogen) vom Ende des Hilfsrahmens wieder verschweißt ( schöner wäre ein Innenrohr und dann hartlöten) ist eine Eintragung kein Problem, da alle Festigkeiten weiterhin gegeben sind.
Es würde lediglich eine Eintragung auf Monositzbank erfolgen, aber damit kann man glaube ich leben.

Grüße

Sven

Re: R80 Scrambler Heck - schweissen & eintragen

Verfasst: 1. Mai 2015
von adiozmm
Hy Schaut euch mal die Schizzo vom walz an.
Da wurde der Rahmen gleich angeschweißt.
Muss auch eingetragen werden. Und glaube eingetragener Fahrzeugbauer ist er nicht. Also auch einzelabnahme.