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Re: Reifen zulassung

Verfasst: 14. Sep 2014
von blatho
Genau das hab ich auch gedacht, PeWe, bis ich das hier gelesen hab, wie verstehst Du das?

https://www.mopedreifen.de/shop/index.p ... 6119c72530
mit Klick auf (Reifenfreigaben für das Bike noch nötig?) kommt das:
https://www.mopedreifen.de/shop/freigabe_noetig.pdf

Re: Reifen zulassung

Verfasst: 14. Sep 2014
von igel
@f104wart, ich hab mir jetzt mal den ADAC-Artikel durchgelesen, da steht ja unter anderem auch das:
Aktuelle Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Motorrädern:
Mit einem Schreiben vom
1.7.2008 hat das Bundesverkehrsmini
sterium (BMVBS) den rechtlichen Sa
chverhalt im Zusammenhang mit
Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert. Hierbei werd
en vier Fälle von Änderungen an der Bereifung von
Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen is
t eine Fahrzeugvorführung bei einem Sachverständigen
oder einer Überwachungsorganisation bzw.
eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere
nicht
erforderlich.
1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-
geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension gefah-
ren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.
2. Es gibt eine Reifenbindung: Für die Umrüst
ung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der
vorgeschriebenen Dimension ist eine Unbedenklichk
eitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenherstel-
ler vorhanden und wird mitgeführt.
3. Es gibt keine Reifenbindung,
aber der Fahrze
ughalter will bei sonst serienm
äßigem Fahrzeugzustand auf
eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung auf eine andere
Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbeschei
nigung des Fahrzeug- oder Re
ifenherstellers vor. Sie
wird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eint
ragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpa-
piere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
4. Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist ge
geben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst
serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für di
e Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten:
Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine
Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss
mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der ge-
änderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht
erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet
werden.
Soweit ich weiß, wird eine Reifenbindung (oder auch Herstellerbindung) doch in den Papieren vermerkt, oder irre ich mich da? Wenn ich mir jetzt Punkt 1 durchlese war doch meine Antwort zum Thema nicht falsch?
Oder heißt das etwa, ich muß mich selber informieren, welche Reifen ich von welchem Hersteller fahren darf, auch wenn sämtliche Dimensionen und Angaben zum Reifen zu den Papieren passen?


Edit: Ich seh gerade PeWe ist der gleichen Meinung wie ich, ich sehe das genau so und das hab ich auch in meiner ersten Antwort geschrieben.

Re: Reifen zulassung

Verfasst: 14. Sep 2014
von f104wart
blatho hat geschrieben: wie verstehst Du das?
Das Problem ist, dass Ihr ständig die Begriffe durcheinander schmeißt.
Eine Hersteller- bzw. Fabrikatsbindung hat nichts mit einer Reifenfreigabe zu tun !! :wink:

Re: Reifen zulassung

Verfasst: 14. Sep 2014
von f104wart
igel hat geschrieben: Oder heißt das etwa, ich muß mich selber informieren, welche Reifen ich von welchem Hersteller fahren darf, auch wenn sämtliche Dimensionen und Angaben zum Reifen zu den Papieren passen?
Ja, genau DAS heißt es und ich meine, das kann man von einem mündigen Bürger, der seine Freiheit liebt, auch erwarten. Freiheit bedeutet in erster Linie, für das, was man tut, auch die Verantwortung zu übernehmen!

Re: Reifen zulassung

Verfasst: 14. Sep 2014
von Oette
Ich verstehe echt nie, was darum für ein riesen Aufzug gemacht wird. Schnall die Reifen drauf, wenn sie in der Bauart gleich sind und gut ist.

Wer sich dennoch in die Hose machen sollte, fährt zum TÜV, lässt den Dr. Ing. das abnicken, notiert sich Zeit, Datum und Prüfer und fährt bis an sein Lebensende glücklich durch die Felder.

Im Fall kann man sich dann auf das Urteil des anerkannten KFZ-Sachverständigen, dem Prüfer berufen. Sollte dieser etwas widriges durchgewunken haben, ist er dafür strafbar.

Alternativ kann man sich ja Originalpellen von ebay besorgen und mit den 40 Jahre alten Reifen rum gurken. Wenn dann was passiert, ist das Geschreie von allen Behörden umso größer.

Re: Reifen zulassung

Verfasst: 14. Sep 2014
von ichstehaufDKW
Um mal auf Max Frage zurückzukommen: Die Tr hatte nie eine Reifen/Marken/bindung, steht so übrigens auch in der Contiliste.
Die TrailAttack2 sind sicher nicht schlecht, passende Größen im richtigen Speedindex (min."H") gibts m.W. nach für die TR nicht. Alternativ gibts die Conti RoadAttack2 und ClassicAttack, gute Reifen, etwas besser als die BT, wie ich aus eigener Erfahrung behaupten kann. Und: die dir auch jeder Prüfer abnimmt, übrigens ohne Eintragung, wenn die Größe /der Index stimmt. Hab beim letzten Prüftermin explizit nachgefragt. Ich weiss, dass du andere Felgen hast, Max, welche Größen haben die denn?
Gruß Ali

Re: Reifen zulassung

Verfasst: 14. Sep 2014
von f104wart
Ich habe gerade einen sehr interessanten Satz zu diesem Thema gefunden.

Wenn man auf die Liste mit den Reifenfreigaben von Conti geht, muss man eine Einverständniserklärung abgeben, bevor man zu den Freigaben weiter geleitet wird.

Darin steht unter anderem:

...Für eine Umrüstung auf Reifen, die nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt sind, ist eine Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers bzw. der Conti AG einzuholen...

und weiter unten:
...Motorräder ohne Fabrikatsbindung, bei denen lediglich die Reifengrößen im Fzg-Schein eingetragen sind, benötigen keine Reifenfreigabe...

Damit dürften wir jetzt etwas schlauer sein. :wink:

Re: Reifen zulassung

Verfasst: 14. Sep 2014
von blatho
Bild

Re: Reifen zulassung

Verfasst: 14. Sep 2014
von MichaelZ750Twin
Sorry, dieser Post wurde nicht zeitnah versandt !
Dennoch meine Erfahrung und Anmerkung zu diesem Thema:

Moin Männer,

jetzt verunsichert ihr mich aber !

Habe die BT45 in alternativen Größen an meiner Kawa Z750B Twin, Bj. 1976, montiert (Niederquerschnitt statt Zollgrößen).
http://bridgestone-freigaben.motorrad-d ... =search_mc
Die neuen Reifengrößen sind für die Felgen geeignet und eingetragen worden.
Meine Kawa hat bzgl. Reifen keine Fabrikatsbindung, aber den Vermerk: " Reifen vorn und hinten nur von einem Hersteller".
Nicht mal die zusammengehörigen Profiltypen sind vermerkt, halt nur Reifen vom selben Hersteller.
Außer diesem Link zur Website habe ich keinerlei Dokument gefunden, dass die Freigabe bestätigt noch eine ausdruckbare Variante.

Bei meiner Honda VFR750F, Bj. 1992 sind verschiedenste, teilweise nicht mehr lieferbare Reifenpaare explizit eingetragen und somit direkt ab Werk durch Honda freigegeben worden.
Ich bin mit den montierten, aber nicht eingetragenen Michelin Pilot Road 2 beim TÜV durch die HU gefallen, weil ich das verdammte Stückchen ausgedrucktes Papier nicht dabei hatte und die Jungs beim TÜV keine Freigabe ausdrucken oder wenigstens im Internet bei Michelin nachsehen wollten.
Also Nachuntersuchung mit mitgeführter, ausgedruckter Freigabe gemacht. Somit keine Mängel mehr und bestanden !

Mal sehen wie es mit diesem Thema weiter geht ;-)
Bin gespannt !

Re: Reifen zulassung

Verfasst: 14. Sep 2014
von GalosGarage
ich war der meinung, das die EU diesen ganzen quatsch gekippt hat, vorallem die markenbindung. :dontknow: