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Reifen zulassung

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Max1992
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Reifen zulassung

Beitrag von Max1992 »

Hallo ich habe mal ne Frage und zwar in meinen papieren habe ich nur 2 Reifengrößen drin stehen, im Moment fahre ich den bt45 möchte nun aber auch den Conti trailer Attacke 2 umrüsten weil der reifen einfach besser sein soll....das Motorrad ist net Yamaha Tr1.....also meine Frage ist bin ich auch Marken gebunden....oder muss nur die richtige große sein...

MFG max

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igel
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Re: Reifen zulassung

Beitrag von igel »

Wenn nur Reifengrößen in den Papieren stehen, ist es Wurscht was für eine Marke Du fährst. Hauptsache die Angaben in den Papieren passen zum Reifen. :wink:
Gruß, Carsten

Ich schraube, also bin ich.

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f104wart
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Re: Reifen zulassung

Beitrag von f104wart »

Das Thema hatten wir schon öfter. Die Reifengröße alleine reicht NICHT aus. Es MUSS eine Reifenfreigabe des Fahrzeug- ODER Reifenherstellers vorliegen!

Der Conti Trailer Attacke 2 ist für die XV 1000 TR 1 NICHT freigegeben!

...Die Freigabe-Übersicht kann man sich hier downloaden

Hier die entsprechende Seite:
continental_reifenfreigaben.pdf
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blatho
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Re: Reifen zulassung

Beitrag von blatho »

Meine Anfrage bei Michelin bezüglich des Michelin Pilot Activ (für meine GS750D Bj.77)...

Hallo Herr ...,

die letzte Freigabe die mit dem Motorrad gefahren wurde war vor Jahren mit dem Macadam 50.
Seither sind keine weiteren Testfahrten und somit Freigaben mit aktuellen Profilen mehr für das Motorrad gefahren worden.
Es ist auch nichts in Planung.

Für Ihr Motorrad besteht laut unserer Information aber auch keine Reifenfabrikatsbindung.
Das bedeutet es könnte seitens des Gesetzgebers jedes Profil verbaut werden, solange die Größe, der Load/- Speedindex und die Bauart diagonal oder radial eingehalten wird.
Eine Freigabe würde dann nämlich nicht benötigt werden.

Bitte prüfen Sie über Ihren Fahrzeughersteller oder anhand Ihrer Papiere diesen möglichen Umstand.

Da wir aber mit Ihrem Motorrad diesbezüglich keine Testfahrten gemacht haben, können wir auch keine spezielle Empfehlung für das Profil "Pilot Activ" aussprechen.

Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter http://www.michelin-motorrad.de
Mit freundlichen Grüßen / Sincères salutations / Best regards


Sollte in Deinem Schein noch "REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN" stehen, kannste das entweder austragen lassen oder auch nicht, es besteht keine Reifenfabrikatsbindung mehr.
„Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum."
A.E.

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igel
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Re: Reifen zulassung

Beitrag von igel »

@f104wart, verstehe ich jetzt nicht. Wenn Tragfähigkeit, Geschwindigkeitsindex und Reifengröße passen und kein Fabrikat in den Papieren vorgeschrieben ist, warum sollte man einen Reifen nicht fahren dürfen :?:
Gruß, Carsten

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f104wart
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Re: Reifen zulassung

Beitrag von f104wart »

igel hat geschrieben:@f104wart, verstehe ich jetzt nicht. Wenn Tragfähigkeit, Geschwindigkeitsindex und Reifengröße passen und kein Fabrikat in den Papieren vorgeschrieben ist, warum sollte man einen Reifen nicht fahren dürfen :?:
Das Thema sorgt immer wieder für Verwirrung.

Eine Aufhebung der Fabrikatsbindung bedeutet noch nicht, dass man tun und lassen kann, was man will. Wir leben hier nämlich in Deutschland, und in Deutschland wird auch dieses Thema anders gehandhabt als in anderen EU-Staaten.

Wie das dann in der Praxis aussieht, kannst Du hier gleich auf der 1sten Seite im letzten Absatz lesen:

http://www.adac.de/_mmm/pdf/Motorradrei ... _29840.pdf

Du kannst es aber auch hier
http://www.kfz-auskunft.de/news/2355.html

oder hier https://www.mopedreifen.de/shop/freigabe_noetig.pdf nachlesen.


...Und auch, wenn es auf den ersten Blick lästig erscheint, ist es vielleicht doch nicht ganz sinnlos und dient letztendlich unseren hohen Anforderungen an die Sicherheit.

Ich möchte mich nämlich nicht mit meinen Versicherern rumstreiten müssen, wenn ich zum Beispiel durch einen Unfall erwerbsunfähig werde und meinen Rentenanspruch geltend machen möchte oder - was noch schlimmer wäre - diesen Streit meiner Frau hinterlassen. Was glaubst Du, auf wen oder was sich die Versicherer dann berufen, wenn ich einen Reifen gefahren habe, der "vielleicht" besser ist als einer MIT Freigabe, der aber keine hat(te)?

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blatho
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Re: Reifen zulassung

Beitrag von blatho »

Dann erklär mir mal bitte, worauf zum Beispiel meine GS Baujahr '77 rollen sollte, wenn die eingetragenen Reifen nicht mehr hergestellt werden und es keine Freigaben für aktuelle Reifen gibt?
„Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum."
A.E.

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f104wart
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Re: Reifen zulassung

Beitrag von f104wart »

blatho hat geschrieben:Dann erklär mir mal bitte, worauf zum Beispiel meine GS Baujahr '77 rollen sollte, wenn die eingetragenen Reifen nicht mehr hergestellt werden und es keine Freigaben für aktuelle Reifen gibt?
Ich weiß zwar nicht, warum ich Dir das erklären sollte. Ich habe die Gesetze nicht gemacht und muss mich ebenso daran halten wie Du auch.

...Ich war aber mal so frei und habe Dir die möglichen Reifenpaarungen herausgesucht, für die es eine Freigabe des jeweiligen Reifenherstellers für Dein Motorrad gibt:

https://www.mopedreifen.de/shop/show_re ... odell=1137

Hier nur eine von vielen:
Suzuki GS 750 D A 441 Speichenrad (77 - 79)
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blatho
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Re: Reifen zulassung

Beitrag von blatho »

Ok, wieder was gelernt.
Da weißte scheinbar mehr, als die Jungs im GS Classic Forum, da hatte ich mich damals erkundigt.
„Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum."
A.E.

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PeWe
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Re: Reifen zulassung

Beitrag von PeWe »

Wenn es keine Reifenbindung für das Motorrad, bzw. den Motorradtyp, gibt und nur die Reifen-Größen im Schein oder im Brief eingetragen ist kannst du alles montieren was die richtige Größenbezeichnung besitzt...

Bei Änderung der Reifengröße ist allerdings eine Freigabe der Hersteller oder eine TÜV Abnahme immer nötig !

Zum Vergleich meine beiden Moppeds:
Kawasaki W650, hier gibt es eine Reifenbindung für die Typen Brigestone Accolade oder Dunlop TT 100. Eine Verwendung anderer Reifen ist nur mit einer Reifenfreigabe der Hersteller oder einer TÜV Abnahme möglich.

SR 500 2J4, hier kannst du fahren was du willst wenn die Größe stimmt (vorne ein 3.50/19 und hinten ein 4.00/18).
Es ist sogar möglich vorne und hinten Reifen von verschiedenen Herstellern zu fahren..... Da es keine Einschränkung gibt... Sollte ich allerdings eine andere Größe (z. Bsp. vorne 100/90-19 und hinten 120/90-18 ) fahren wollen ist eine Freigabe der Hersteller oder eine TÜV Abnahme nötig...

Grüße
PeWe
Ich bin nicht auf der Welt, um zu sein, wie andere mich gerne hätten.

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