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Re: Legaler Auspuff ?!?
Verfasst: 13. Okt 2014
von ApriliaRacing
Alles klar,
Der Krümmer braucht glaube ich kein Kennzeichnung oder? Sprich wenn man einen endtopf drauf hat mit e Nummer ist es egal welcher krummer das ist oder täusche ich mich?
Re: Legaler Auspuff ?!?
Verfasst: 13. Okt 2014
von MichaelZ750Twin
Krümmer haben typischerweise keine eigene Markierung und es werden auch "handgemachte" Krümmer akzeptiert.
So lange die aussehen wie original kräht kein TÜV danach.
Im Zweifelsfall wird pauschal etwas wie "geänderte Krümmeranlage" eingetragen.
Ausnahme: Sollte das Mopped durch oben im Krümmer eingeschweißte Bleche mit kleinem Innendurchmesser gedrosselt sein, ist die Verwendung von Krümmern ohne das Drosselblech natürlich nicht gestattet !
Re: Legaler Auspuff ?!?
Verfasst: 13. Okt 2014
von bastlwastl
hallo
ich stell jez einfach mal in den raum
bau drann wass du willst solang du nicht die aktuell eingetragene lautstärke überschreitest .
die anlage braucht keinerlei nummern oder eintragungen . hab mir für meine guzzi ne handgefertigte edelstahlanlage machen lassen vor jahren bei SR-Racing . der prüfer war zufällig am hof wo ich wegen
besprechnung der anlage da war .
originalaussage :
welches Baujahr? 81
aha , mhh ok . bau hin was du willst und schau das ned gar so laut werd . da brauchts nix eintragen .
willst du allerdings lauter werden , sprich es ab und lass dir den wert eintragen .
bau anschließend die anlage
gruß Bastl
ps. ich weis mein text hört sich jez irgentwie wischiwaschi an
aber so lief es 1 zu 1 ab und bin seit dem bei 4 verschiedenen prüfstellen gewesen die es alle mit
obigen kommentar(da brauchts nix) bestätigten
Re: Legaler Auspuff ?!?
Verfasst: 13. Okt 2014
von Alrik
Erstaunlich.
Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Re: Legaler Auspuff ?!?
Verfasst: 13. Okt 2014
von f104wart
bastlwastl hat geschrieben: ps. ich weis mein text hört sich jez irgentwie wischiwaschi an
aber so lief es 1 zu 1 ab und bin seit dem bei 4 verschiedenen prüfstellen gewesen die es alle mit
obigen kommentar(da brauchts nix) bestätigten
Das scheint die Schrobenhausen Spezialversion zu sein. Hat mir der Sepp Bruckschlögl damals am Telefon auch so gesagt. Ich hab nur noch niemand gefunden, der das so bestätigt hat.
...Nichts gegen SR-Racing, meine Anlage für die Renngülle wird auch dort gefertigt werden, aber mit E-Nummer (Der Rahmen der 650er ist Baujahr 84).
Bei Motorrädern vor EZ 83 gibt es zwar keine besonderen Anforderungen hinsichtlich der Kennzeichnung der Anlage, die Einhaltung der Geräusch-Grenzwerte muss aber durch Messung nachgewiesen werden. Eine Messung ist nur dann als Nachweis gültig, wenn das Meßprotokoll einer bestimmten Anlage zugeordnet werden kann, und das geht eben nur durch eine Kennzeichnung.
...Wenn die Lautstärke grenzwertig ist, zieht man mit einer ungestempelter Anlage bei einer Polizeikontrolle immer den Kürzeren. Und das kann die Kosten für eine eintragungsfähige oder ne Anlage mit E-Zulassung ganz schnell übersteigen, besonders dann, wenn man die Karre an Ort und Stelle steh´n lassen darf.
...Und der Sepp holt einen dort bestimmt auch nicht ab

Re: Legaler Auspuff ?!?
Verfasst: 13. Okt 2014
von daroth
f104wart hat geschrieben:bastlwastl hat geschrieben: ps. ich weis mein text hört sich jez irgentwie wischiwaschi an
aber so lief es 1 zu 1 ab und bin seit dem bei 4 verschiedenen prüfstellen gewesen die es alle mit
obigen kommentar(da brauchts nix) bestätigten
Das scheint die Schrobenhausen Spezialversion zu sein. Hat mir der Sepp Bruckschlögl damals am Telefon auch so gesagt. Ich hab nur noch niemand gefunden, der das so bestätigt hat.
...Nichts gegen SR-Racing, meine Anlage für die Renngülle wird auch dort gefertigt werden, aber mit E-Nummer (Der Rahmen der 650er ist Baujahr 84).
Bei Motorrädern vor EZ 83 gibt es zwar keine besonderen Anforderungen hinsichtlich der Kennzeichnung der Anlage, die Einhaltung der Geräusch-Grenzwerte muss aber durch Messung nachgewiesen werden. Eine Messung ist nur dann als Nachweis gültig, wenn das Meßprotokoll einer bestimmten Anlage zugeordnet werden kann, und das geht eben nur durch eine Kennzeichnung.
...Wenn die Lautstärke grenzwertig ist, zieht man mit einer ungestempelter Anlage bei einer Polizeikontrolle immer den Kürzeren. Und das kann die Kosten für eine eintragungsfähige oder ne Anlage mit E-Zulassung ganz schnell übersteigen, besonders dann, wenn man die Karre an Ort und Stelle steh´n lassen darf.
...Und der Sepp holt einen dort bestimmt auch nicht ab

Lässt du die Karre seit diesem Jahr überhaupt noch wegen unzulässiger Auspuffänderungen stehen?
Is ja keine Gefährdung des Straßenverkehrs und somit gibts nicht mal mehr Punkte.
Die Herren Beamten wollten es ja all die jahre so, das man da keinen Unterschied macht zwischen einer Anlage mit E-Nummer aber ohne DB-Killer oder einer RacingAnlage oder garkeiner Anlage. Wieso sollte man da jetzt aufeinmal differenzieren?
Re: Legaler Auspuff ?!?
Verfasst: 13. Okt 2014
von Alrik
Das mit den Punkten ist richtig (und freut mich auch, Punkte kann ich nicht gebrauchen :D ), aber den Ärger hat man trotzdem.
Und wenn jemand es schon drauf anlegt, seine Tröte eingetragen zu kriegen, dann find ich das in Ordnung so. Ich find's nur immer sehr .... äh.... eigenartig, was für Scheißhausparolen zu diesen Themen kursieren.
Re: Legaler Auspuff ?!?
Verfasst: 13. Okt 2014
von daroth
Das liegt daran das in so einem Forum oft Unwissen und Halbwissen auf paranoides "Fachwissen" stößt. Die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen und bedarf ebend immer eigener Erfahrungen.
Re: Legaler Auspuff ?!?
Verfasst: 13. Okt 2014
von Alrik
Stimmt schon. Aber andererseits sind's genau die im www breitgetretenen Einzelschicksale, die dazu führen, dass falsche Schlüsse gezogen werden.
Egal, BTT.
Re: Legaler Auspuff ?!?
Verfasst: 13. Okt 2014
von f104wart
Alrik hat geschrieben:... dass falsche Schlüsse gezogen werden.
Und wie ist es offiziell richtig?
...Das mit der Nicht-Kennzeichnungspflicht vor 83 (?) scheint ja zu stimmen. Nur dürfen dann IMHO die in den Papieren eingetragenen Grenzwerte nicht überschritten werden. Die Anlage ist also zumindest theoretisch eintragungsfähig.
...Muss eine solche Anlage trotzdem eingetragen/abgenommen werden?
Von zu lauten Anlagen möchte ich hier gar nicht reden.
OT:
...Mein TÜVer möchte eine vernünftige Anlage haben, die ihre Dämmwolle nicht kurz nach Verlassen der Prüfstelle auf die Strasse verteilt. Er hat mit geraten, eine Anlage mit E-Nummer zu verbauen, um mir die Kosten für die notwendige Geräuschmessung zu ersparen.
Er hat mir den Tipp gegeben, den Sammler weg zu lassen, weil sie dann einen schöneren (nicht lauteren) Klang hat.
Auf meine Frage nach einem möglichen Leistungsverlust ohne Sammler sagte er, dass es sein kann, aber nicht sein muss. Dagegen, die Wirkung des Sammlers (Vergrößerung der wirksamen Krümmerlänge und Unterstützung des Gaswechsels) durch ein X-Pipe zu erreichen hatte er nichts einzuwenden.
Bei SR-Racing habe ich schöne ESD mit Gegenkonus und E-Nummer gefunden, die einen sehr schönen und nicht zu aufdringlichen Klang haben sollen. Da ich für die 650er (noch) keine Krümmer habe, möchte ich die Anlage komplett von SR-Racing bauen und auf den Motor abstimmen lassen.
Mit der Eintragung möchte ich meinen Umbau als Gesamtkonzept abschließen und damit allen zu erwartenden Unannehmlichkeiten und Erklärungsnöten mit der Rennleitung oder bei zukünftigen §29-Untersuchungen entgehen.