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Re: Klappenauspuff bauen und eintragen

Verfasst: 17. Nov 2014
von f104wart
MichaelZ750Twin hat geschrieben: Die Ansteuerung der Klappen sorgt üblicherweise nur bei Erkennung des Testzyklus einer Fahrgeräuschmessung (moderne Fahrzeugelektronik erforderlich!) für das Schließen der Klappe(n) und somit für geringere Fahrgeräuschwerte.
Liegt man ausserhalb des Messbereichs, geht die Klappe wieder auf und der Lärm darf legal produziert werden.
Wenn schon mit moderner Elektronik, dann doch gleich ne automatische Schilderkennung:

Bei Erkennen eines Ortschilds gehen die Klappen zu und die Kiste wird automatisch auf 50 km/h herunter gebremst. :mrgreen:

.

Re: Klapperauspuff bauen und eintragen

Verfasst: 17. Nov 2014
von MichaelZ750Twin
Ja, so ähnlich wie bei der Verwendung der Nebelschlußleuchte (ok, eher was für PKWs).
Ist die (legal) eingeschaltet wegen Sichtweite unter 50 m, wird automatisch auch die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs auf 50 km/h begrenzt.
Damit würden die Idioten mit (unberechtigt) eingeschalter Nebelschlußleuchte zumindest nicht mehr auf der Autobahn vor einem herfahren.
;-)

Re: Klapperauspuff bauen und eintragen

Verfasst: 17. Nov 2014
von Schinder
Hako hat geschrieben:
Hab im Internet folgenden Text gefunden der mir Hoffnung macht:
Wurde das Fahrzeug vor dem 1. April 1994 erstmals zugelassen, .....

Moin !

Das ist zutreffend.
Eine E-Nr., eine alte ABE / Gutachten / etc. ist aber auch hier hilfreich.
Nach dem o.g. Datum MUSS der einzutragende Dämpfer eine E-Nr haben,
welche dann vom geneigten Prüfer auf das Fahrzeug umgeschlüsselt wird.
Geht nur per Einzelabnahme und die Emissionswerte
für Abgas und Geräusch sind einzuhalten.

Bei mir (EZ 1995) wurden jeweils 2 DB mehr eingetragen
und der Spaß hat 120,- Euro gekostet, inkl. aller Messungen.
Hinzu kommt noch die Gebühr bei StVA.

Bei einer anderen Maschine (EZ 1987) wurde ein Nikko-Dämpfer
auch ohne E-Nr. eingtragen, hatte aber ein altes Gutachten
für eine andere Serienmaschine dabei.
Auch hier ohne Probleme, da die Emissionswerte stimmten.

Die Kosten schwanken anscheinend regional je nach TÜV-Standort.


Gruss, Jochen !

Re: Klapperauspuff bauen und eintragen

Verfasst: 17. Nov 2014
von Alrik
Für ne Einzelbetriebserlaubnisbegutachtung ist ne E-Nr. nicht zwingend erforderlich. Wozu auch? Abgasnachbehandlung ist hier kein Thema und das Geräuschverhalten ist zu ermitteln.
Wie schon so oft gesagt: Es schadet nix, wenn was auf dem Pott draufsteht, aber das war's dann auch schon.
Von daher würde ich bei der Suche nach der geeigneten Brülltüte nix von irgendwelchen Kennzeichnungen abhängig machen.

Re: Klapperauspuff bauen und eintragen

Verfasst: 17. Nov 2014
von Hako
KlappeNauspuff meine ich natürlich, einen Dank hier an die APPLE Autokorrektur, die zum klappern führt :stupid: .

Gehen wir hier davon aus, das das Motorrad alt genug ist, dass ein Eigenbau-Auspuff eingetragen werden kann. (Bei mir z.B. EZ 01/80)

Der Trick soll ja sein, dass ich das Standgeräusch einhalte und das wird dann natürlich bei geschlossener Klappe ohne eingelegten Gang gemessen. Dafür brauche ich keine große Elektronik, Neutral wird schließlich vom Motorrad erfasst und kann als Signal abgegriffen werden.

Kann mir jemand bestätigen, dass es bei geschlossener Klappe gemessen werden darf?

Die komplizierte Elektronik kommt erst sollte man die Fahrgeräusch Messung nicht schaffen, dann muss man eine Steuerung bauen die innerhalb des Testfensters die klappe schließt. Und ob man die dann braucht sollte sich zeigen.

Man könnte theoretisch auch 2 Modi bauen, einen in dem die klappe immer zu ist (der leise) und einem in dem die Klappe nur für die Testumgebung geschlossen ist (der laute). Das hatte VW auch mal im Gold GTI Edition 30. Da war nur im Sport Modus die klappe offen (soweit möglich für Zulassung), sonst immer zu und leiser.